{"id":1023,"date":"2012-09-01T11:38:07","date_gmt":"2012-09-01T09:38:07","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=1023"},"modified":"2012-09-19T09:29:01","modified_gmt":"2012-09-19T07:29:01","slug":"r-49-1-beschrankte-steuerpflicht-bei-einkunften-aus-gewerbebetrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-49-1-beschrankte-steuerpflicht-bei-einkunften-aus-gewerbebetrieb\/","title":{"rendered":"R 49.1 Beschr\u00e4nkte Steuerpflicht bei Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 49.1 Beschr\u00e4nkte Steuerpflicht bei Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb unterliegen nach \u00a7 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG auch dann der beschr\u00e4nkten Steuerpflicht, wenn im Inland keine Betriebsst\u00e4tte unterhalten wird, sondern nur ein st\u00e4ndiger Vertreter f\u00fcr den Gewerbebetrieb bestellt ist (\u00a7 13 AO). <sup>2<\/sup>Ist der st\u00e4ndige Vertreter ein Kommission\u00e4r oder Makler, der Gesch\u00e4ftsbeziehungen f\u00fcr das ausl\u00e4ndische Unternehmen im Rahmen seiner ordentlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit unterh\u00e4lt, und ist die Besteuerung des ausl\u00e4ndischen Unternehmens nicht durch ein DBA geregelt, sind die Eink\u00fcnfte des ausl\u00e4ndischen Unternehmens insoweit nicht der Besteuerung zu unterwerfen. <sup>3<\/sup>Das gilt auch, wenn der st\u00e4ndige Vertreter ein Handelsvertreter (\u00a7 84 HGB) ist, der weder eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragsabschl\u00fcssen f\u00fcr das ausl\u00e4ndische Unternehmen besitzt noch \u00fcber ein Warenlager dieses Unternehmens verf\u00fcgt, von dem er regelm\u00e4\u00dfig Bestellungen f\u00fcr das Unternehmen ausf\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Auf Eink\u00fcnfte, die ein beschr\u00e4nkt Stpfl. durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge aus einem Unternehmen bezieht, dessen Gesch\u00e4ftsleitung sich in einem ausl\u00e4ndischen Staat befindet, sind die S\u00e4tze 2 und 3 des Absatzes 1 nicht anzuwenden. <sup>2<\/sup>Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb, die ein Unternehmen im Rahmen einer internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Pool-Abkommens erzielt, unterliegen nach \u00a7 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG der beschr\u00e4nkten Steuerpflicht auch, wenn das die Bef\u00f6rderung durchf\u00fchrende Unternehmen mit Sitz oder Gesch\u00e4ftsleitung im Inland nicht als st\u00e4ndiger Vertreter des ausl\u00e4ndischen Beteiligten anzusehen ist.<\/p>\n<p>(3) Bei gewerblichen Eink\u00fcnften, die durch im Inland ausge\u00fcbte oder verwertete k\u00fcnstlerische, sportliche, artistische oder \u00e4hnliche Darbietungen erzielt werden, kommt es f\u00fcr die Begr\u00fcndung der beschr\u00e4nkten Steuerpflicht nicht darauf an, ob im Inland eine Betriebsst\u00e4tte unterhalten wird oder ein st\u00e4ndiger Vertreter bestellt worden ist und ob die Einnahmen dem Darbietenden, dem die Darbietung Verwertenden oder einem Dritten zuflie\u00dfen.<\/p>\n<p>(4) <sup>1<\/sup>Hat der Stpfl. im Falle des \u00a7 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e EStG wegen Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland den Verm\u00f6genszuwachs der Beteiligung i. S. d. \u00a7 17 Abs. 1 Satz 1 EStG nach \u00a7 6 AStG versteuert, ist dieser Verm\u00f6genszuwachs vom tats\u00e4chlich erzielten Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn abzusetzen (\u00a7 6 Abs. 1 Satz 5 AStG). <sup>2<\/sup>Ein sich dabei ergebender Verlust ist bei der Ermittlung der Summe der zu veranlagenden inl\u00e4ndischen Eink\u00fcnfte auszugleichen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 49.1 Beschr\u00e4nkte Steuerpflicht bei Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb (1) 1Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb unterliegen nach \u00a7 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG auch dann der beschr\u00e4nkten Steuerpflicht, wenn im Inland keine Betriebsst\u00e4tte unterhalten wird, sondern nur ein st\u00e4ndiger Vertreter f\u00fcr den Gewerbebetrieb bestellt ist (\u00a7 13 AO). 2Ist der st\u00e4ndige Vertreter ein Kommission\u00e4r oder &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-49-1-beschrankte-steuerpflicht-bei-einkunften-aus-gewerbebetrieb\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 49.1 Beschr\u00e4nkte Steuerpflicht bei Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[222,223,38],"class_list":["post-1023","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-beschrankte","tag-einkunften","tag-gewerbebetrieb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1023","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1023"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1023\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1023"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1023"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1023"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}