{"id":173,"date":"2012-08-07T12:27:03","date_gmt":"2012-08-07T10:27:03","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=173"},"modified":"2018-06-30T17:00:01","modified_gmt":"2018-06-30T15:00:01","slug":"grunderwerbsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/grunderwerbsteuer\/","title":{"rendered":"Grunderwerbsteuer"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Grunderwerbsteuer:\u00a0<\/strong><strong>Was wird besteuert?<\/strong><\/h2>\n<p>Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Ihr unterliegen Rechtsvorg\u00e4nge \u00fcber inl\u00e4ndische Grundst\u00fccke, soweit sie\u00a0darauf gerichtet sind, das Eigentum am Grundst\u00fcck oder eine eigent\u00fcmer\u00e4hnliche Position zu erlangen. Ihr unterliegen\u00a0insbesondere Kaufvertr\u00e4ge und sonstige Rechtsgesch\u00e4fte, die einen Anspruch auf \u00dcbereignung eines inl\u00e4ndischen\u00a0Grundst\u00fccks begr\u00fcnden. Au\u00dferdem werden aber auch zahlreiche andere Rechtsvorg\u00e4nge erfasst, wie z. B. der\u00a0Eigentums\u00fcbergang im Enteignungsverfahren, das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren, die unmittelbare oder\u00a0mittelbare \u00c4nderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden Personengesellschaft durch \u00dcbergang von\u00a0mindestens 95 Prozent der Anteile am Gesellschaftsverm\u00f6gen auf neue Gesellschafter, Verschaffung der Verwertungsbefugnis,\u00a0bestimmte Umwandlungsvorg\u00e4nge und die unmittelbare oder mittelbare Vereinigung von mindestens 95 Prozent der Anteile an\u00a0einer grundbesitzenden Gesellschaft in einer Hand bzw. deren \u00dcbertragung. Den Grundst\u00fccken stehen v. a. Erbbaurechte und\u00a0Geb\u00e4ude auf fremdem Boden gleich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?<\/strong><\/h2>\n<p>Steuerschuldner sind im Regelfall die an dem Erwerbsvorgang beteiligten Personen, also z. B. <strong>Grundst\u00fcckserwerber und &#8211;\u00a0ver\u00e4u\u00dferer<\/strong>. Diese k\u00f6nnen vertraglich die Zahllast auf nur einen der Beteiligten \u00fcbertragen.\u00a0Bestimmte Erwerbsvorg\u00e4nge sind von der Steuer befreit, so u. a.<\/p>\n<ul>\n<li>der Erwerb eines zum Nachlass geh\u00f6rigen Grundst\u00fccks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses,<\/li>\n<li>der Grundst\u00fcckserwerb durch den Ehegatten des Ver\u00e4u\u00dferers,<\/li>\n<li>der Erwerb eines Grundst\u00fccks durch Personen, die mit dem Ver\u00e4u\u00dferer in gerader Linie verwandt sind, sowie deren\u00a0Ehegatten (einschlie\u00dflich Stiefkindern und deren Ehegatten),<\/li>\n<li>der Erwerb eines geringwertigen Grundst\u00fccks (Freigrenze von 2.500 \u20ac).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?<\/strong><\/h2>\n<p>Der Steuersatz betr\u00e4gt 3,5 bis zu 5 Prozent. In der Regel wird die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung, die gesetzlich sehr genau\u00a0und umfassend bestimmt ist, berechnet. Zur Gegenleistung geh\u00f6rt insbesondere jede Leistung, die der Erwerber dem\u00a0Ver\u00e4u\u00dferer oder einer anderen Person f\u00fcr den Erwerb des Grundst\u00fccks gew\u00e4hrt. Dazu geh\u00f6ren z. B. auch Leistungen, die dem\u00a0Ver\u00e4u\u00dferer von Dritten daf\u00fcr gew\u00e4hrt werden, dass er dem Erwerber das Grundst\u00fcck \u00fcberl\u00e4sst.\u00a0In einigen Sonderf\u00e4llen, z. B. wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden ist, bei Umwandlungen, Einbringungen oder\u00a0Erwerbsvorg\u00e4ngen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, wird die Steuer vom Grundbesitzwert (\u00a7 138 Abs. 2 oder 3 des\u00a0Bewertungsgesetzes) berechnet.\u00a0Alle Vorg\u00e4nge, die der Grunderwerbsteuer unterliegen, m\u00fcssen dem zust\u00e4ndigen Finanzamt angezeigt werden. Dieses setzt\u00a0die Grunderwerbsteuer durch schriftlichen Steuerbescheid fest. Wenn die Steuer gezahlt ist, erteilt das Finanzamt eine so\u00a0genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die der Erwerber eines Grundst\u00fccks im Regelfall nicht in das Grundbuch\u00a0eingetragen werden darf.<\/p>\n<p>-&gt; <a title=\"Grunderwerbsteuer Rechner\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Grunderwerbsteuer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Grunderwerbsteuer-Rechner<\/a><\/p>\n<h2><strong>Wie lautet die Rechtsgrundlage?<\/strong><\/h2>\n<p>Rechtsgrundlage ist das <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuergesetze\/grestg\/\">Grunderwerbsteuergesetz<\/a> (GrEStG).<\/p>\n<h2><strong>Wer erhebt diese Grunderwerbsteuer?\u00a0<\/strong><\/h2>\n<p>Die Grunderwerbsteuer wird von den L\u00e4ndern erhoben, denen auch das Aufkommen zusteht. Die L\u00e4nder k\u00f6nnen das\u00a0Steueraufkommen ganz oder teilweise den Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nden \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Wie hat sich die Grunderwerbsteuer entwickelt?<\/strong><\/h2>\n<p>Als entstehungsgeschichtliches Vorbild f\u00fcr eine Steuer auf den Grundst\u00fccksverkehr kann in Deutschland das mittelalterliche\u00a0Laudemium (Abzugsgeld, Aufzugsgeld) angesehen werden, das der Grundherr als einmalige Besitzwechselabgabe \u2013\u00a0unbeschadet des laufenden Grundzinses \u2013 vom alten und\/oder vom neuen Grundbesitzer forderte. Auch das Leit- oder Aufgeld,\u00a0das von altersher zur Bekr\u00e4ftigung eines Grundst\u00fcckskaufvertrages diente, mochte Vorbild gewesen sein, so beim \u201eLitkaufgeld\u201c,\u00a0das als st\u00e4dtische Grunderwerbsteuer 1374 in Hildesheim auftaucht und \u00e4hnlich als \u201eKaufschoss\u201c in Emden seit 1670, in Danzig\u00a0seit 1777nachweisbar ist. In den deutschen Territorien kamen entsprechende \u201eHandwechselabgaben\u201c oder\u00a0\u201eLiegenschaftsakzisen\u201c auf, die vom Ende des 17. Jahrhunderts an mehr und mehr in der Form von Stempelabgaben\u00a0(Urkundensteuern f\u00fcr beh\u00f6rdlich mit Siegelaufdruck versehene \u00a0Grundst\u00fcckskaufvertr\u00e4ge) erhoben wurden.\u00a0Im 19. Jahrhundert \u00fcberall teils als Staats-, teils als Kommunalsteuer ausgestaltet, brachte die Neufassung des\u00a0Reichsstempelgesetzes von 1909 daneben auch eine Reichsbesteuerung des Grundst\u00fccksverkehrs. Bei der Erzbergerschen\u00a0Finanzreform kam 1919 ein reichseinheitliches Grunderwerbsteuergesetz zustande, dessen Ertr\u00e4ge mit mehrmals wechselnden\u00a0Steuer- und Zuschlagss\u00e4tzen dem Reich, den L\u00e4ndern und Gemeinden zuflossen. 1940 erfolgte eine Neufassung des\u00a0Gesetzes, die anstelle des Eigentums\u00fcbergangs bereits den schuldrechtlichen Vertrag erfasste und in seiner Grundkonzeption\u00a0in die landesrechtlichen Regelungen nach 1945 einging. Das 1949 im Grundgesetz best\u00e4tigte ausschlie\u00dfliche\u00a0Gesetzgebungsrecht der L\u00e4nder wurde bei der Finanzreform 1969 in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes\u00a0\u00fcbergef\u00fchrt.\u00a0Das Grunderwerbsteuerrecht hatte sich in den L\u00e4ndern der Bundesrepublik Deutschland sehr unterschiedlich entwickelt, was\u00a0insbesondere f\u00fcr die zahlreichen Befreiungsvorschriften gilt. Mit Wirkung vom 1. Januar 1983 ist die gebotene Vereinheitlichung\u00a0durch ein Bundesgesetz wieder herbeigef\u00fchrt worden. Dabei sind die Befreiungsvorschriften bis auf wenige Ausnahmen\u00a0aufgehoben und daf\u00fcr der Steuersatz von 7 Prozent auf damals 2 Prozent gesenkt worden.\u00a0Das Aufkommen betrug 2003 rund 4,8 Mrd. \u20ac.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zur <a title=\"Grunderwerbsteuer im Steuerlexikon nachschlagen\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerlexikon\/155080\/Grunderwerbsteuer\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Grunderwerbsteuer<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunderwerbsteuer:\u00a0Was wird besteuert? Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Ihr unterliegen Rechtsvorg\u00e4nge \u00fcber inl\u00e4ndische Grundst\u00fccke, soweit sie\u00a0darauf gerichtet sind, das Eigentum am Grundst\u00fcck oder eine eigent\u00fcmer\u00e4hnliche Position zu erlangen. 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