{"id":1775,"date":"2012-09-26T09:30:27","date_gmt":"2012-09-26T07:30:27","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=1775"},"modified":"2012-10-30T09:22:27","modified_gmt":"2012-10-30T07:22:27","slug":"r-9-2-aufwendungen-fur-die-aus-und-fortbildung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-9-2-aufwendungen-fur-die-aus-und-fortbildung\/","title":{"rendered":"R 9.2 Aufwendungen f\u00fcr die Aus- und Fortbildung"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 9.2 Aufwendungen f\u00fcr die Aus- und Fortbildung<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Aufwendungen f\u00fcr den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs bef\u00e4higen, beziehungsweise f\u00fcr ein erstes Studium sind Kosten der Lebensf\u00fchrung und nur als Sonderausgaben im Rahmen von \u00a7 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar. <sup>2<\/sup>Das gilt auch f\u00fcr ein berufsbegleitendes Erststudium. <sup>3<\/sup>Werbungskosten liegen dagegen vor, wenn die erstmalige <a title=\"Kosten f\u00fcr die Berufsausbildung als Sonderausgaben\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/einkommensteuererklaerung_Ausbildungsfreibetrag.html\" target=\"_blank\">Berufsausbildung<\/a> oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverh\u00e4ltnisses (Ausbildungsdienstverh\u00e4ltnis) ist. <sup>4<\/sup>Unabh\u00e4ngig davon, ob ein Dienstverh\u00e4ltnis besteht, sind die Aufwendungen f\u00fcr die <a title=\"Fortbildung als Werbungskosten\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Werbungskosten_Fortbildungskosten.html\" target=\"_blank\">Fortbildung<\/a> in dem bereits erlernten Beruf und f\u00fcr die Umschulungsma\u00dfnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar. <sup>5<\/sup>Das gilt auch f\u00fcr die Aufwendungen f\u00fcr ein weiteres Studium, wenn dieses in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit sp\u00e4teren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen T\u00e4tigkeit steht.<\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Zur Ber\u00fccksichtigung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einer ausw\u00e4rtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsst\u00e4tte finden R 9.4 bis 9.11 sinngem\u00e4\u00df Anwendung. <sup>2<\/sup>Danach sind die Grunds\u00e4tze f\u00fcr Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten ma\u00dfgebend, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines Ausbildungsdienstverh\u00e4ltnisses oder als Ausfluss seines Dienstverh\u00e4ltnisses zu Fortbildungszwecken vor\u00fcbergehend eine au\u00dferhalb seiner regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte im Betrieb des Arbeitgebers gelegene Ausbildungs- oder Fortbildungsst\u00e4tte aufsucht. <sup>3<\/sup>Das gilt auch dann, wenn die Ausbildung oder Fortbildung in der Freizeit, z. B. am Wochenende stattfindet. <sup>4<\/sup>Ist die Bildungsma\u00dfnahme nicht Ausfluss des Dienstverh\u00e4ltnisses und befindet sich der Schwerpunkt der Umschulungsma\u00dfnahme oder des weiteren Studiums im Sinne von Absatz 1 Satz 5 in der Wohnung des Stpfl., wie dies in der Regel bei einem Fernstudium der Fall ist, ist die Wohnung regelm\u00e4\u00dfige Ausbildungsst\u00e4tte, so dass f\u00fcr gelegentliche Reisen zu anderen Ausbildungsorten ebenfalls die Grunds\u00e4tze f\u00fcr Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten gelten.<\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Liegen weder im Betrieb des Arbeitgebers noch in der Wohnung des Stpfl. die Voraussetzungen f\u00fcr die Annahme einer regelm\u00e4\u00dfigen Arbeits- oder Fortbildungsst\u00e4tte i. S. d. Absatzes 2 vor, ist der jeweilige Ausbildungsort vom ersten Tag an regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte. <sup>2<\/sup>Bei der Ermittlung der Aufwendungen sind \u00a7 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 und Abs. 2 EStG anzuwenden. <sup>3<\/sup>Nimmt ein Arbeitnehmer, der eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit i. S. d. R 9.4 Abs. 2 Satz 2 aus\u00fcbt, z. B. an einer Fortbildungsveranstaltung teil, gilt die Teilnahme als Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 9.2 Aufwendungen f\u00fcr die Aus- und Fortbildung (1) 1Aufwendungen f\u00fcr den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs bef\u00e4higen, beziehungsweise f\u00fcr ein erstes Studium sind Kosten der Lebensf\u00fchrung und nur als Sonderausgaben im Rahmen von \u00a7 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar. 2Das gilt auch f\u00fcr ein berufsbegleitendes Erststudium. 3Werbungskosten liegen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-9-2-aufwendungen-fur-die-aus-und-fortbildung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 9.2 Aufwendungen f\u00fcr die Aus- und Fortbildung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[132,436,955,971,968,970,967,969,312],"class_list":["post-1775","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-aufwendungen","tag-aus-und-fortbildung","tag-auswartstatigkeiten","tag-bildungsmasnahme","tag-erststudium","tag-fortbildung","tag-studium","tag-umschulungsmasnahmen","tag-werbungskosten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1775","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1775"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1775\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1775"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1775"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1775"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}