{"id":1786,"date":"2012-09-26T09:37:44","date_gmt":"2012-09-26T07:37:44","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=1786"},"modified":"2012-10-30T09:15:12","modified_gmt":"2012-10-30T07:15:12","slug":"r-9-4-reisekosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-9-4-reisekosten\/","title":{"rendered":"R 9.4 Reisekosten"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 9.4 Reisekosten<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>Reisekostenbegriff<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup><a title=\"Reisekosten als Werbungskosten\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Werbungskosten_Reisekosten_bei%20Dientreisen.html\" target=\"_blank\">Reisekosten<\/a> sind Fahrtkosten (&gt;R 9.5), Verpflegungsmehraufwendungen (&gt;R 9.6), \u00dcbernachtungskosten (&gt;R 9.7) und Reisenebenkosten (&gt;R 9.8), wenn diese durch eine so gut wie ausschlie\u00dflich beruflich veranlasste Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit (&gt;Absatz 2) des Arbeitnehmers entstehen. <sup>2<\/sup>Eine beruflich veranlasste Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit ist auch der Vorstellungsbesuch eines Stellenbewerbers. <sup>3<\/sup>Erledigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der beruflich veranlassten Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit auch in einem mehr als geringf\u00fcgigen Umfang private Angelegenheiten, sind die beruflich veranlassten von den privat veranlassten Aufwendungen zu trennen. <sup>4<\/sup>Ist das nicht &#8211; auch nicht durch Sch\u00e4tzung &#8211; m\u00f6glich, geh\u00f6ren die gesamten Aufwendungen zu den nach \u00a7 12 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen f\u00fcr die Lebensf\u00fchrung. <sup>5<\/sup>Aufwendungen, die nicht so gut wie ausschlie\u00dflich durch die beruflich veranlasste Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit entstanden sind (z. B. Bekleidungskosten oder Aufwendungen f\u00fcr die Anschaffung von Koffern und anderen Reiseausr\u00fcstungen), sind keine Reisekosten. <sup>6<\/sup>Die berufliche Veranlassung der Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg hat der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen, z. B. Fahrtenbuch (&gt;R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3), Tankquittungen, Hotelrechnungen, Schriftverkehr, nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.<\/p>\n<p><strong>Beruflich veranlasste Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vor\u00fcbergehend au\u00dferhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tten beruflich t\u00e4tig wird. <sup>2<\/sup>Eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen T\u00e4tigkeit typischerweise nur an st\u00e4ndig wechselnden T\u00e4tigkeitsst\u00e4tten oder auf einem Fahrzeug t\u00e4tig wird.<\/p>\n<p><strong>Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte<\/strong><\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen T\u00e4tigkeit des Arbeitnehmers, insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. <sup>2<\/sup>Nicht ma\u00dfgebend sind Art, Umfang und Inhalt der T\u00e4tigkeit. <sup>3<\/sup>Von einer regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte ist auszugehen, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird oder auf Grund der dienst-\/arbeitsrechtlichen Vereinbarung aufzusuchen ist. <sup>4<\/sup>Bei einer vor\u00fcbergehenden Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit (z. B. befristete Abordnung) an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens wird diese nicht zur regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte. <sup>5<\/sup>Betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers sind unabh\u00e4ngig von der Dauer der dortigen T\u00e4tigkeit keine regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tten seiner Arbeitnehmer, wenn die Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverh\u00e4ltnisses zu ihrem Arbeitgeber mit wechselnden T\u00e4tigkeitsst\u00e4tten rechnen m\u00fcssen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 9.4 Reisekosten Reisekostenbegriff (1) 1Reisekosten sind Fahrtkosten (&gt;R 9.5), Verpflegungsmehraufwendungen (&gt;R 9.6), \u00dcbernachtungskosten (&gt;R 9.7) und Reisenebenkosten (&gt;R 9.8), wenn diese durch eine so gut wie ausschlie\u00dflich beruflich veranlasste Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit (&gt;Absatz 2) des Arbeitnehmers entstehen. 2Eine beruflich veranlasste Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit ist auch der Vorstellungsbesuch eines Stellenbewerbers. 3Erledigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der beruflich veranlassten &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-9-4-reisekosten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 9.4 Reisekosten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[953,177,963,178,441,440,439,962],"class_list":["post-1786","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-auswartstatigkeit","tag-fahrtkosten","tag-regelmasige-arbeitsstatte","tag-reisekosten","tag-reisenebenkosten","tag-ubernachtungskosten","tag-verpflegungsmehraufwendungen","tag-vorstellungsbesuch"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1786","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1786"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1786\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1786"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1786"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1786"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}