{"id":1852,"date":"2012-09-26T10:50:33","date_gmt":"2012-09-26T08:50:33","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=1852"},"modified":"2012-10-30T06:14:52","modified_gmt":"2012-10-30T04:14:52","slug":"r-19-3-arbeitslohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-19-3-arbeitslohn\/","title":{"rendered":"R 19.3 Arbeitslohn"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 19.3 Arbeitslohn<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Arbeitslohn ist die Gegenleistung f\u00fcr das Zurverf\u00fcgungstellen der individuellen Arbeitskraft. <sup>2<\/sup>Zum Arbeitslohn geh\u00f6ren deshalb auch<\/p>\n<\/div>\n<p>1. die Lohnzuschl\u00e4ge f\u00fcr Mehrarbeit und Erschwerniszuschl\u00e4ge, wie Hitzezuschl\u00e4ge, Wasserzuschl\u00e4ge, Gefahrenzuschl\u00e4ge, Schmutzzulagen usw.,<\/p>\n<p>2. <a title=\"Abfindungen\" href=\"http:\/\/www.abfindung-steuern.de\/\" target=\"_blank\">Entsch\u00e4digungen<\/a>, die f\u00fcr nicht gew\u00e4hrten Urlaub gezahlt werden,<\/p>\n<p>3. der auf Grund des \u00a7 7 Abs. 5 SVG gezahlte Einarbeitungszuschuss,<\/p>\n<p>4. pauschale Fehlgeldentsch\u00e4digungen, die Arbeitnehmern im Kassen- und Z\u00e4hldienst gezahlt werden, soweit sie 16 Euro im Monat \u00fcbersteigen,<\/p>\n<p>5. Trinkgelder, Bedienungszuschl\u00e4ge und \u00e4hnliche Zuwendungen, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.<\/p>\n<div>\n<p>(2) Nicht als Gegenleistung f\u00fcr das Zurverf\u00fcgungstellen der individuellen Arbeitskraft und damit nicht als Arbeitslohn sind u.a. anzusehen<\/p>\n<\/div>\n<p>1. der Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung \u00fcberlassenen Arbeitsmittel,<\/p>\n<p>2. die vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Verpflichtung nach \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Gesetzes \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Besch\u00e4ftigten bei der Arbeit (ArbSchG) i. V. m. \u00a7 6 der Verordnung \u00fcber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmger\u00e4ten (BildscharbV) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) \u00fcbernommenen angemessenen Kosten f\u00fcr eine spezielle Sehhilfe, wenn auf Grund einer Untersuchung der Augen und des Sehverm\u00f6gens durch eine fachkundige Person i. S. d. ArbMedVV die spezielle Sehhilfe notwendig ist, um eine ausreichende Sehf\u00e4higkeit in den Entfernungsbereichen des Bildschirmarbeitsplatzes zu gew\u00e4hrleisten,<\/p>\n<p>3. \u00fcbliche Sachleistungen des Arbeitgebers aus Anlass der Diensteinf\u00fchrung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubil\u00e4ums (&gt;R 19.5 Abs. 2 Nr. 3 oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers; betragen die Aufwendungen des Arbeitgebers einschl. Umsatzsteuer mehr als 110 Euro je teilnehmender Person, sind die Aufwendungen dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers hinzuzurechnen; auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 40 Euro sind in die 110-Euro-Grenze einzubeziehen,<\/p>\n<p>4. \u00fcbliche Sachleistungen bei einem Empfang anl\u00e4sslich eines runden Geburtstages eines Arbeitnehmers, wenn es sich unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) handelt. <sup>2<\/sup>Die anteiligen Aufwendungen des Arbeitgebers, die auf den Arbeitnehmer selbst, seine Familienangeh\u00f6rigen sowie private G\u00e4ste des Arbeitnehmers entfallen, geh\u00f6ren jedoch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers mehr als 110 Euro je teilnehmender Person betragen; auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 40 Euro sind in die 110 Euro-Grenze einzubeziehen,<\/p>\n<p>5. pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das sich verpflichtet, alle Arbeitnehmer des Auftraggebers kostenlos in pers\u00f6nlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu betreuen, beispielsweise durch die \u00dcbernahme der Vermittlung von Betreuungspersonen f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige.<\/p>\n<div>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Leistungen des Arbeitgebers, mit denen er Werbungskosten des Arbeitnehmers ersetzt, sind nur steuerfrei, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. <sup>2<\/sup>Somit sind auch steuerpflichtig<\/p>\n<\/div>\n<p>1. Verg\u00fctungen des Arbeitgebers zum Ersatz der dem Arbeitnehmer berechneten Kontof\u00fchrungsgeb\u00fchren,<\/p>\n<p>2. Verg\u00fctungen des Arbeitgebers zum Ersatz der Aufwendungen des Arbeitnehmers f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und regelm\u00e4\u00dfiger Arbeitsst\u00e4tte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 19.3 Arbeitslohn (1) 1Arbeitslohn ist die Gegenleistung f\u00fcr das Zurverf\u00fcgungstellen der individuellen Arbeitskraft. 2Zum Arbeitslohn geh\u00f6ren deshalb auch 1. die Lohnzuschl\u00e4ge f\u00fcr Mehrarbeit und Erschwerniszuschl\u00e4ge, wie Hitzezuschl\u00e4ge, Wasserzuschl\u00e4ge, Gefahrenzuschl\u00e4ge, Schmutzzulagen usw., 2. Entsch\u00e4digungen, die f\u00fcr nicht gew\u00e4hrten Urlaub gezahlt werden, 3. der auf Grund des \u00a7 7 Abs. 5 SVG gezahlte Einarbeitungszuschuss, 4. pauschale &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-19-3-arbeitslohn\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 19.3 Arbeitslohn<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[449],"class_list":["post-1852","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-arbeitslohn"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1852","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1852"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1852\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1852"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1852"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1852"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}