{"id":1918,"date":"2012-09-27T08:14:52","date_gmt":"2012-09-27T06:14:52","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=1918"},"modified":"2020-09-14T12:47:59","modified_gmt":"2020-09-14T10:47:59","slug":"r-39-2-anderungen-und-erganzungen-der-lohnsteuerkarte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-39-2-anderungen-und-erganzungen-der-lohnsteuerkarte\/","title":{"rendered":"R 39.2 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Lohnsteuerkarte"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 39.2 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Lohnsteuerkarte<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>(1) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderung der Steuerklassen<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Wird die Ehe eines Arbeitnehmers durch Scheidung oder Aufhebung aufgel\u00f6st oder haben die Ehegatten die dauernde Trennung herbeigef\u00fchrt, d\u00fcrfen Eintragungen auf der <a title=\"Lohnsteuerkarte\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Lohnsteuerkarte.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Lohnsteuerkarte<\/a> nicht ge\u00e4ndert werden; es kommt nur ein <a title=\"Steuerklassenwechsel\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerklassen.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Steuerklassenwechsel<\/a> nach Absatz 5 in Betracht. <sup>2<\/sup>Das gilt nicht, wenn bei einer durch Scheidung oder Aufhebung aufgel\u00f6sten Ehe der andere Ehegatte im selben Kalenderjahr wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschr\u00e4nkt einkommensteuerpflichtig sind; in diesen F\u00e4llen ist die auf der Lohnsteuerkarte des nicht wieder verheirateten Ehegatten eingetragene Steuerklasse auf Antrag in Steuerklasse III zu \u00e4ndern, wenn die Voraussetzungen des \u00a7 38b Satz 2 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa EStG erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Wird eine Ehe durch Tod aufgel\u00f6st, ist auf der Lohnsteuerkarte des anderen Ehegatten auf Antrag mit Wirkung vom Beginn des ersten auf den Todestag des Ehegatten folgenden Kalendermonats an die Steuerklasse III zu bescheinigen. <sup>2<\/sup>Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer und sein verstorbener Ehegatte zu Beginn oder im Laufe des Kalenderjahres unbeschr\u00e4nkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben.<\/p>\n<p>(4) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p><strong>Steuerklassenwechsel<\/strong><\/p>\n<p>(5) <sup>1<\/sup>Bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, sind auf gemeinsamen Antrag der Ehegatten die auf den Lohnsteuerkarten eingetragenen Steuerklassen wie folgt zu \u00e4ndern (<a title=\"Steuerklassenwechsel Rechner\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerklassen.htm\">Steuerklassenwechsel<\/a> &#8211; \u00a7 39 Abs. 5 Satz 3 und 4 EStG):<\/p>\n<\/div>\n<p>1. Ist auf den Lohnsteuerkarten beider Ehegatten die <strong>Steuerklasse IV<\/strong> bescheinigt, sind diese Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte des einen Ehegatten in Steuerklasse III und auf der Lohnsteuerkarte des anderen Ehegatten in Steuerklasse V zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>2. Ist auf der Lohnsteuerkarte des einen Ehegatten die <strong>Steuerklasse III<\/strong> und auf der Lohnsteuerkarte des anderen Ehegatten die Steuerklasse V bescheinigt, sind diese Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten beider Ehegatten in Steuerklasse IV zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>3. Ist auf der Lohnsteuerkarte des einen Ehegatten die<strong> Steuerklasse III<\/strong> und auf der Lohnsteuerkarte des anderen Ehegatten die Steuerklasse V bescheinigt, ist die Eintragung der Steuerklasse III auf der Lohnsteuerkarte des einen Ehegatten in Steuerklasse V und die Eintragung der Steuerklasse V auf der Lohnsteuerkarte des anderen Ehegatten in Steuerklasse III zu \u00e4ndern.<\/p>\n<div>\n<p><sup>2<\/sup>Ein Steuerklassenwechsel darf fr\u00fchestens mit Wirkung vom Beginn des Kalendermonats an erfolgen, der auf die Antragstellung folgt. <sup>3<\/sup>Der Antrag kann nur bis zum <em>30.11.<\/em> des Kalenderjahres gestellt werden, f\u00fcr das die Lohnsteuerkarten gelten. <sup>4<\/sup>In einem Kalenderjahr kann jeweils nur ein Antrag gestellt werden. <sup>5<\/sup>Das gilt nicht, wenn eine \u00c4nderung der Eintragung deshalb beantragt wird, weil ein Ehegatte keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht oder verstorben ist, weil sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben oder wenn nach einer Arbeitslosigkeit ein Arbeitsverh\u00e4ltnis wieder aufgenommen wird. <sup>6<\/sup>Eine im Kalenderjahr 2010 mit Wirkung ab dem 1.1.2011 vorgenommene Steuerklassen\u00e4nderung ist ebenso kein Steuerklassenwechsel wie die erstmalige \u00c4nderung der Steuerklassen im Kalenderjahr 2011 aus Anlass der Eheschlie\u00dfung.<\/p>\n<p>(6) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p>(7) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p>(8) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p><strong>\u00dcbertragung eines Kinderfreibetrags<\/strong><\/p>\n<p>(9) <sup>1<\/sup>Der Z\u00e4hler 1 kann bescheinigt werden, wenn der Arbeitnehmer darlegt, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die \u00dcbertragung erf\u00fcllt sind und eine summarische Pr\u00fcfung keine Anhaltspunkte daf\u00fcr ergibt, dass die Angaben des Arbeitnehmers unzutreffend sind oder sich die Voraussetzungen im Laufe des Kalenderjahres \u00e4ndern werden. <sup>2<\/sup>Dem Finanzamt des anderen Elternteils ist die \u00dcbertragung erst mitzuteilen, wenn sie im Rahmen der Veranlagung des Arbeitnehmers erfolgt ist. <sup>3<\/sup>Der andere Elternteil ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im \u00dcbertragungsfall seine Lohnsteuerkarte \u00e4ndern zu lassen.<\/p>\n<p>(10) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p><strong>Zeitliche Wirkung der Eintragung<\/strong><\/p>\n<p>(11) <sup>1<\/sup>Das Finanzamt tr\u00e4gt bei einer \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung der Lohnsteuerkarte den Zeitpunkt ein, von dem an die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung gilt (\u00a7 39 Abs. 5 Satz 2 EStG). <sup>2<\/sup>Als Zeitpunkt ist der Tag einzutragen, an dem alle Voraussetzungen f\u00fcr eine \u00c4nderung oder eine Erg\u00e4nzung der Lohnsteuerkarte erstmalig erf\u00fcllt waren. <sup>3<\/sup>Es darf jedoch kein Tag eingetragen werden, der vor dem Beginn des Kalenderjahres liegt, f\u00fcr das die Lohnsteuerkarte gilt.<\/p>\n<p>(12) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 39.2 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Lohnsteuerkarte (1) &#8211; unbesetzt &#8211; \u00c4nderung der Steuerklassen (2) 1Wird die Ehe eines Arbeitnehmers durch Scheidung oder Aufhebung aufgel\u00f6st oder haben die Ehegatten die dauernde Trennung herbeigef\u00fchrt, d\u00fcrfen Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht ge\u00e4ndert werden; es kommt nur ein Steuerklassenwechsel nach Absatz 5 in Betracht. 2Das gilt nicht, wenn &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-39-2-anderungen-und-erganzungen-der-lohnsteuerkarte\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 39.2 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Lohnsteuerkarte<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[1555,1554,1541],"class_list":["post-1918","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-anderung-lohnsteuerkarte","tag-steuerklassenanderung","tag-steuerklassenwechsel"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1918","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1918"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1918\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1918"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1918"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1918"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}