{"id":2079,"date":"2012-09-28T09:51:09","date_gmt":"2012-09-28T07:51:09","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=2079"},"modified":"2012-09-28T09:51:09","modified_gmt":"2012-09-28T07:51:09","slug":"energiesteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/energiesteuer\/","title":{"rendered":"Energiesteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Energiesteuer\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Was wird besteuert?<\/strong><\/p>\n<p>Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Im Prinzip wird nur der Verbrauch von Energieerzeugnissen\u00a0(v. a. Mineral\u00f6le, Erdgas und Kohle) als Kraft- oder Heizstoff mit dieser Steuer belastet. Der \u00fcbrige Verbrauch ist durch zahlreiche Steuerbefreiungen von einer Belastung ausgenommen. Um umweltfreundliche\u00a0Energietr\u00e4ger und Verkehrsmittel zu f\u00f6rdern, sieht das\u00a0Energiesteuergesetz dar\u00fcber hinaus auch bei einem Verbrauch von\u00a0Energieerzeugnissen als Kraft- oder Heizstoff eine Reihe von Ausnahmeregelungen vor. Zudem gibt es Verg\u00fcnstigungen f\u00fcr die\u00a0Wirtschaft, damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen gegen\u00fcber\u00a0ausl\u00e4ndischen Konkurrenten kommt.<\/p>\n<p>Welche Waren \u00fcberhaupt einer Besteuerung als Energieerzeugnis unterliegen k\u00f6nnen, ist in der EU Energiesteuerrichtlinie\u00a0durch einen Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur geregelt,die die einzelnen Warengruppen genau aufgliedert und beschreibt.<\/p>\n<p><strong>Wer zahlt\u00a0die Steuer?<\/strong><\/p>\n<p>Als Verbrauchsteuer ist die Energiesteuer so angelegt, dass sie\u00a0wirtschaftlich vom Verbraucher getragen wird. Die Erhebung der\u00a0Energiesteuer erst beim Verbraucher w\u00fcrde jedoch zu einer un\u00fcbersehbaren gro\u00dfen Zahl von Steuerschuldnern f\u00fchren. Daher\u00a0wird sie aus verwaltungs\u00f6konomischen Gr\u00fcnden im Regelfall auf\u00a0einer vorgelagerten Handelsstufe beim Hersteller oder Weiterverk\u00e4ufer erhoben, der sie anschlie\u00dfend \u00fcber den Warenpreis auf die<br \/>\nVerbraucher abw\u00e4lzen kann. Die Steuerschuldner haben dabei ausreichend Zeit, die f\u00fcr die Steuerzahlung erforderlichen Betr\u00e4ge zu\u00a0erl\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>Wie hoch ist die\u00a0Steuer?<\/strong><\/p>\n<p>Kraftstoffe stellen die gr\u00f6\u00dfte und f\u00fcr das Steueraufkommen bedeutendste Gruppe der steuerpflichtigen Energieerzeugnisse dar.<\/p>\n<p>Die Steuers\u00e4tze betragen seit dem 1. Januar 2003 je 1.000 Liter f\u00fcr<\/p>\n<p>a) unverbleites Benzin<br \/>\nmit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg\/kg \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0669,80 Euro<br \/>\nmit einem Schwefelgehalt von h\u00f6chstens 10 mg\/kg \u00a0 \u00a0 654,50 Euro<br \/>\nb) verbleites Benzin \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 721,00 Euro<br \/>\nc) Dieselkraftstoff<br \/>\nmit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg\/kg \u00a0 \u00a0 \u00a0 485,70 Euro<br \/>\nmit einem Schwefelgehalt von h\u00f6chstens 10 mg\/kg \u00a0 470,40 Euro<\/p>\n<p>Verbleiter Kraftstoff ist in den letzten Jahren immer mehr vom\u00a0Markt verschwunden und wird im Wesentlichen nur noch als Flugbenzin verwendet.<\/p>\n<p>Fl\u00fcssiggase (z. B. Propan und Butan), Erdgas und andere gasf\u00f6rmige Kohlenwasserstoffe unterliegen bei der Verwendung als\u00a0Kraftstoff ebenfalls der Energiesteuer. Die aus umweltpolitischen\u00a0Gr\u00fcnden f\u00fcr einen \u00dcbergangszeitsraum erm\u00e4\u00dfigten Steuers\u00e4tze\u00a0bei der Verwendung von Fl\u00fcssiggas oder Erdgas zum Antrieb von\u00a0Fahrzeugen betragen bis zum 31. Dezember 2018 f\u00fcr<\/p>\n<p>a) Fl\u00fcssiggas \u00a0 \u00a0180,32 Euro\/1.000 kg (danach: 409,00 Euro\/ 1.000kg)<\/p>\n<p>b) Erdgas \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 13,90 Euro\/MWh (danach: 31,80 Euro\/MWh)<\/p>\n<p>F\u00fcr Heizstoffe gelten folgende Steuers\u00e4tze:<\/p>\n<ul>\n<li>Leichtes Heiz\u00f6l (HEL) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a061,35 Euro\/1.000 l<\/li>\n<li>Schweres Heiz\u00f6l (HS) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 25,00 Euro\/1.000 kg<\/li>\n<li>Fl\u00fcssiggas \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a060,60 Euro\/1.000 kg<\/li>\n<li>Erdgas und andere gasf\u00f6rmige<\/li>\n<li>Kohlenwasserstoffe \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 5,50 Euro\/MWh<\/li>\n<li>Kohle \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 0,33 Euro\/GJ<\/li>\n<\/ul>\n<p>Leichtes Heiz\u00f6l wird zur Verhinderung des Missbrauchs als\u00a0Kraftstoff (\u201eVerdieselung\u201c) mit Rotfarbstoff und einem Markierstoff\u00a0gekennzeichnet.<\/p>\n<p><strong>Steuerbeg\u00fcnstigungen<\/strong><\/p>\n<p>Biokraftstoffe werden in erster Linie \u00fcber die zum 1. Januar 2007 eingef\u00fchrte Biokraftstoffquote gef\u00f6rdert, mit der die Mineral\u00f6lwirtschaft verpflichtet wird, einen Mindestanteil an Biokraftstoffenbezogen auf die j\u00e4hrliche Gesamtabsatzmenge eines Unternehmens an Otto-, Diesel- und Biokraftstoff \u2013 in den Verkehr zu bringen.<br \/>\nSteuerliche Beg\u00fcnstigungen k\u00f6nnen seitdem grunds\u00e4tzlich nur\u00a0noch f\u00fcr Bioreinkraftstoffe (Biodiesel, Pflanzen\u00f6lkraftstoff) gew\u00e4hrt\u00a0werden. Lediglich in Ausnahmenf\u00e4llen (z. B. bei E85-Kraftstoff)\u00a0kann eine steuerliche Beg\u00fcnstigung auch f\u00fcr den Biokraftstoffanteil in Gemischen mit fossilen Kraftstoffen gew\u00e4hrt werden. Die\u00a0M\u00f6glichkeit der Steuerbeg\u00fcnstigung f\u00fcr Bioreinkraftstoffe l\u00e4uft\u00a0Ende des Jahres 2012 weitgehend aus. Die effektive Energiesteuerbelastung\u00a0betr\u00e4gt bis dahin 18,6 Cent pro Liter Biodiesel und 18,46\u00a0Cent pro Liter Pflanzen\u00f6lkraftstoff. Seit Anfang 2011 werden Steuerbeg\u00fcnstigungen im \u00dcbrigen nur noch f\u00fcr nachweislich nachhaltig\u00a0hergestellte Biokraftstoffe gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Um die Wettbewerbsposition des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs (\u00d6PNV) zu verbessern, wird die Steuer f\u00fcr in Kraftfahrzeugen\u00a0und Schienenbahnen des \u00d6PNV eingesetzte Kraftstoffe zum Teil\u00a0wieder verg\u00fctet. Die Verg\u00fctung betr\u00e4gt etwas weniger als 50 Prozent der seit dem 1. Januar 2000 erfolgten Steuererh\u00f6hungen auf\u00a0Kraftstoffe; f\u00fcr Dieselkraftstoff z. B. 54,02 Euro\/ 1.000 Liter.<\/p>\n<p>Schon vor der \u00f6kologischen Steuerreform wurden bestimmte\u00a0Kraftw\u00e4rmekopplungsanlagen (KWK-Anlagen) durch erm\u00e4\u00dfigte\u00a0Steuers\u00e4tze energiesteuerlich beg\u00fcnstigt. Seit dem Einstieg in die\u00a0\u00f6kologische Steuerreform sind dar\u00fcber hinaus hoch effiziente\u00a0KWK-Anlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von\u00a0mindestens 70 Prozent vollst\u00e4ndig von der Energiesteuer befreit.<\/p>\n<p>Auf Energieerzeugnisse, die innerhalb eines Herstellungsbetriebs f\u00fcr Energieerzeugnisse verbraucht werden, um die Herstellung\u00a0von Kraftstoffen, Heizstoffen oder bestimmten anderen Mineral\u00f6len zu erm\u00f6glichen oder zu f\u00f6rdern, wird keine Steuer erhoben.Dieses sogenannte Herstellerprivileg beg\u00fcnstigt die Herstellungsbetriebe als Energieverbraucher.<\/p>\n<p>Um die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Unternehmen\u00a0des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft\u00a0nicht zu gef\u00e4hrden, wird ihnen seit dem Einstieg in die \u00f6kologische\u00a0Steuerreform im April 1999 eine Steuerentlastung f\u00fcr Heizstoffe\u00a0(Heiz\u00f6l, Erdgas und Fl\u00fcssiggas) gew\u00e4hrt. Sie betr\u00e4gt gegenw\u00e4rtig<br \/>\nrund 25 Prozent der vollen Heizstoffsteuers\u00e4tze, soweit ein Selbstbehalt von 250 Euro im Kalenderjahr \u00fcberschritten wird. Dar\u00fcber hinaus haben ausschlie\u00dflich Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen zus\u00e4tzlichen Verg\u00fctungsanspruch, dessen H\u00f6he sich\u00a0an der Belastung durch die Energiebesteuerung einerseits und der<br \/>\nEntlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den\u00a0Rentenversicherungsbeitr\u00e4gen andererseits bemisst. Die Einordnung als Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der\u00a0Land- und Forstwirtschaft richtet sich dabei nach der Klassifikation\u00a0der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts, Ausgabe 2003\u00a0(WZ 2003). Auch Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen und kommunale Eigenbetriebe, die \u00fcberwiegend T\u00e4tigkeiten im Bereich des\u00a0produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft aus\u00fcben, k\u00f6nnen die entsprechenden Steuerverg\u00fcnstigungen erhalten.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der\u00a0deutschen Wirtschaft gibt es seit 2006 zudem energiesteuerliche\u00a0Entlastungstatbest\u00e4nde, die bestimmte energieintensive Prozesse\u00a0und Verfahren im produzierenden Gewerbe vollst\u00e4ndig von der\u00a0Steuer befreien.<\/p>\n<p><strong>Wie lautet die\u00a0Rechtsgrundlage?<\/strong><\/p>\n<p>Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Erhebung der Energiesteuer sind das\u00a0Energiesteuergesetz (EnergieStG) vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S.1534,\u00a02008 I, S. 660, 2008 I, S. 1007) in der jeweils geltenden Fassung und\u00a0die zu seiner Durchf\u00fchrung erlassenen Verordnungen.<\/p>\n<p><strong>Wer erhebt diese\u00a0Steuer?<\/strong><\/p>\n<p>Die Energiesteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben\u00a0und flie\u00dft dem Bund als Einnahme zu.<\/p>\n<p><strong>Wie hat sich die\u00a0Steuer entwickelt?<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Vordringen des Erd\u00f6ls nach dem \u00dcbergang zum modernen Tiefbohrsystem im 19. Jahrhundert wurde dieses in Deutschland ab 1879 zun\u00e4chst durch den \u201ePetroleumszoll\u201c des Reiches steuerlich erfasst. Das sp\u00e4ter angestrebte \u201eReichs-Petroleummonopol\u201c\u00a0kam nicht zustande. Als 1930 in der Weltwirtschaftskrise der Zoll f\u00fcr\u00a0ausl\u00e4ndisches Mineral\u00f6l drastisch erh\u00f6ht werden musste, wurde als\u00a0Ausgleichs- und Erg\u00e4nzungsma\u00dfnahme gleichzeitig die Mineral\u00f6lsteuer\u00a0eingef\u00fchrt. 1936 erstmals stark erh\u00f6ht, wurde sie 1939 auf\u00a0Diesel\u00f6l, 1951 auf bestimmte Produkte der Petrochemie und 1960\u00a0auch auf Heiz\u00f6le ausgedehnt. W\u00e4hrend vor dem Zweiten Weltkrieg\u00a0vorwiegend fertige Mineral\u00f6le eingef\u00fchrt worden waren, verlagerte sich danach das Schwergewicht der Marktversorgung auf\u00a0Mineral\u00f6le, die im Inland aus einheimischem oder eingef\u00fchrtem\u00a0Roh\u00f6l verarbeitet werden. Dieser Strukturwandel der deutschen Mineral\u00f6lwirtschaft und der wegen der Kriegsfolgelasten gestiegene\u00a0Finanzbedarf f\u00fchrten dazu, dass seit 1953 die Mineral\u00f6lsteuer als\u00a0reine Finanzsteuer ausgestaltet ist, mit Steuers\u00e4tzen, die gleicherma\u00dfen f\u00fcr eingef\u00fchrte wie f\u00fcr inl\u00e4ndische Erzeugnisse gelten. Allerdings ist sie zugleich auch aus wirtschaftspolitischen Gr\u00fcnden\u00a0durch Sondersteuers\u00e4tze mit dem Charakter versteckter Subventionen belastet worden, die jedoch im Laufe der Jahre wieder aufgehoben\u00a0wurden.<\/p>\n<p>Die Besteuerung des Heiz\u00f6ls wurde als wirtschaftspolitisches Instrument der Energiepolitik eingef\u00fchrt, sie sollte die Anpassung des\u00a0deutschen Steinkohlebergbaus an die ver\u00e4nderte Lage auf dem\u00a0Energiemarkt erleichtern und auch zur Erschlie\u00dfung neuer Energietr\u00e4ger beitragen.<\/p>\n<p>Am 1. Januar 2003 ist die f\u00fcnfte und letzte Stufe der \u00f6kologischen\u00a0Steuerreform in Kraft getreten. Damit wurde der Weg zum Schutz\u00a0der Umwelt und zur Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen fortgesetzt, den\u00a0die Bundesregierung mit der ersten Stufe der \u00f6kologischen\u00a0Steuerreform vom 1. April 1999 (&gt; Stromsteuer) eingeschlagen\u00a0hatte. Die ma\u00dfvolle Verteuerung von Energie sollte den Anreiz f\u00fcr\u00a0den sparsamen Umgang mit wertvollen Ressourcen und damit zur\u00a0Schonung der Umwelt geben. Zudem stehen mit dem Mehraufkommen\u00a0im Bundeshaushalt Mittel zur Verf\u00fcgung, um durch eine Sen-<br \/>\nkung und Stabilisierung der Rentenversicherungsbeitr\u00e4ge den Faktor Arbeit zu entlasten.<\/p>\n<p>Im Jahr 2006 wurde das Mineral\u00f6lsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz \u2013 unter Aufnahme der Kohlesteuerersetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Energiesteuer\u00a0 Was wird besteuert? Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Im Prinzip wird nur der Verbrauch von Energieerzeugnissen\u00a0(v. a. Mineral\u00f6le, Erdgas und Kohle) als Kraft- oder Heizstoff mit dieser Steuer belastet. Der \u00fcbrige Verbrauch ist durch zahlreiche Steuerbefreiungen von einer Belastung ausgenommen. 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