{"id":2088,"date":"2012-09-28T10:43:32","date_gmt":"2012-09-28T08:43:32","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=2088"},"modified":"2012-09-28T10:43:32","modified_gmt":"2012-09-28T08:43:32","slug":"luftverkehrsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/luftverkehrsteuer\/","title":{"rendered":"Luftverkehrsteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Luftverkehrsteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Was wird besteuert?<\/strong><\/p>\n<p>Die Luftverkehrsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verkehrs- teuer. Ihr unterliegen Rechtsvorg\u00e4nge, die den Abflug von Flugg\u00e4sten von einem inl\u00e4ndischen Flughafen mit einem Flugzeug oder Drehfl\u00fcgler (Hubschrauber) eines Luftverkehrsunternehmens zu einem Zielort regeln. Rechtsvorg\u00e4nge, die zum Abflug eines Fluggasts berechtigen, sind z. B. Bef\u00f6rderungsvertr\u00e4ge in Form eines Ticketkaufs, Pauschalreisebuchungen im Rahmen eines Vertragsb\u00fcndels, Pr\u00e4mienfl\u00fcge und Schenkungen. Die Steuer entsteht mit dem Abflug des Fluggasts von einem inl\u00e4ndischen Flughafen. Nicht besteuert werden Abfl\u00fcge innerhalb des Inlands von Umsteigern im Rahmen von Transitfl\u00fcgen und erneute inl\u00e4ndische Abfl\u00fcge, die sich an einen Zubringerflug anschlie\u00dfen, soweit der planm\u00e4\u00dfige Zwischenaufenthalt auf einem inl\u00e4ndischen Flughafen eine gewisse Zeitdauer nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>Steuerschuldner ist das Luftverkehrsunternehmen, das f\u00fcr den Abflug von einem inl\u00e4ndischen Flughafen verantwortlich ist.<\/p>\n<p>Ein Luftverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland muss einen steuerlichen Beauftragten benennen, der es bei der Erf\u00fcllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem Luftverkehrsteuergesetz vertritt. Dieser steuerliche Beauftragte wird weiterer Steuerschuldner.<\/p>\n<p>Bestimmte Rechtsvorg\u00e4nge sind von der Besteuerung ausgenommen:<\/p>\n<ul>\n<li>Abfl\u00fcge von Flugg\u00e4sten, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen<\/li>\n<li>Abfl\u00fcge von Flugg\u00e4sten in Flugzeugen oder Drehfl\u00fcglern, wenn der Flug ausschlie\u00dflich milit\u00e4rischen oder anderen hoheitlichen Zwecken dient<\/li>\n<li>Erneute Abfl\u00fcge von Flugg\u00e4sten, die wegen eines Flugabbruchs zum inl\u00e4ndischen Startort zur\u00fcckkehren<\/li>\n<li>Abfl\u00fcge von Flugg\u00e4sten von und zu inl\u00e4ndischen Inseln und niederl\u00e4ndischen und d\u00e4nischen Nordseeinseln, die nicht durch einen tidenunabh\u00e4ngigen Stra\u00dfen- oder Gleisanschluss mit dem Festland verbunden sind<\/li>\n<li>Abfl\u00fcge von Flugg\u00e4sten in Flugzeugen oder Drehfl\u00fcglern, die ausschlie\u00dflich medizinischen Zwecken dienen<\/li>\n<li>Abfl\u00fcge von Flugg\u00e4sten in Flugzeugen mit einem maximalen Startgewicht von 2.000 Kilogramm (2.500 Kilogramm bei Drehfl\u00fcglern) bei Rundfl\u00fcgen<\/li>\n<li>Abfl\u00fcge von Flugbesatzungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Steuerschuldner muss monatlich eine Steuererkl\u00e4rung abgeben, in der er die Steuer selbst berechnet (Steueranmeldung). Er muss die Steuer ist bis zum 10. Kalendertag des folgenden Monats anmelden und bis zum 20. Kalendertag dieses Monats zahlen.<\/p>\n<p><strong>Wie hoch ist die Steuer?<\/strong><\/p>\n<p>Der Steuertarif kn\u00fcpft an die pauschalierte Entfernung zum Zielflughafen an und betr\u00e4gt je Abflug von einem inl\u00e4ndischen Flughafen:<\/p>\n<ul>\n<li>8 Euro (EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten, EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Dritt- staaten),<\/li>\n<li>25 Euro (L\u00e4nder, die nicht in die vorgenannte Distanzklasse fallen, bis zu einer Entfernung von 6.000 Kilometer),<\/li>\n<li>45 Euro (Entfernung \u00fcber 6.000 Kilometer).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aufgrund der Einnahmen aus dem Handel mit Treibhausgas- emissionszertifikaten im Luftverkehr ab 2012 wird j\u00e4hrlich eine prozentuale Absenkung der vorgenannten Steuers\u00e4tze durch Verordnung geregelt.<\/p>\n<p><strong>Wie lautet die Rechtsgrundlage?<\/strong><\/p>\n<p>Rechtsgrundlage f\u00fcr die Erhebung der Luftverkehrsteuer ist das Luftverkehrsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung und die zu seiner Durchf\u00fchrung erlassenen Verordnungen.<\/p>\n<p><strong>Wer erhebt diese Steuer?<\/strong><\/p>\n<p>Die Luftverkehrsteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und flie\u00dft dem Bund als Einnahme zu.<\/p>\n<p><strong>Wie hat sich die Steuer entwickelt?<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 hat der Deutsche Bundestag am 28. Oktober 2010 die Einf\u00fchrung einer Luftverkehrsteuer beschlossen. Hintergrund ist der Beschluss der Kabinettklau- sur der Bundesregierung vom 6. und 7. Juni 2010, der als eine Ma\u00dfnahme im Rahmen des Konsolidierungsakts der Bundesregierung auch die Einf\u00fchrung einer Luftverkehrsabgabe mit j\u00e4hrlichen Einnahmen f\u00fcr den Bund in H\u00f6he von 1 Mrd. Euro vorsah.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Luftverkehrsteuer Was wird besteuert? Die Luftverkehrsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verkehrs- teuer. Ihr unterliegen Rechtsvorg\u00e4nge, die den Abflug von Flugg\u00e4sten von einem inl\u00e4ndischen Flughafen mit einem Flugzeug oder Drehfl\u00fcgler (Hubschrauber) eines Luftverkehrsunternehmens zu einem Zielort regeln. Rechtsvorg\u00e4nge, die zum Abflug eines Fluggasts berechtigen, sind z. B. 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