{"id":2165,"date":"2012-09-29T11:04:51","date_gmt":"2012-09-29T09:04:51","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=2165"},"modified":"2012-09-29T11:06:20","modified_gmt":"2012-09-29T09:06:20","slug":"r-42e-anrufungsauskunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-42e-anrufungsauskunft\/","title":{"rendered":"R 42e. Anrufungsauskunft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zu \u00a7 42e EStG<\/strong><\/p>\n<p><strong>R 42e. Anrufungsauskunft<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Einen Anspruch auf geb\u00fchrenfreie Auskunft haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. <sup>2<\/sup>In beiden F\u00e4llen ist das Betriebsst\u00e4ttenfinanzamt f\u00fcr die Erteilung der Auskunft zust\u00e4ndig; bei Anfragen eines Arbeitnehmers soll es jedoch seine Auskunft mit dessen Wohnsitzfinanzamt abstimmen. <sup>3<\/sup>Das Finanzamt soll die Auskunft unter ausdr\u00fccklichem Hinweis auf \u00a7 42e EStG schriftlich erteilen und kann sie befristen; das gilt auch, wenn der Beteiligte die Auskunft nur formlos erbeten hat.<\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebsst\u00e4tten, hat das zust\u00e4ndige Finanzamt seine Auskunft mit den anderen Betriebsst\u00e4ttenfinanz\u00e4mtern abzustimmen, soweit es sich um einen Fall von einigem Gewicht handelt und die Auskunft auch f\u00fcr die anderen Betriebsst\u00e4tten von Bedeutung ist. <sup>2<\/sup>Bei Anrufungsausk\u00fcnften grunds\u00e4tzlicher Art informiert das zust\u00e4ndige Finanzamt die \u00fcbrigen betroffenen Finanz\u00e4mter.<\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Sind mehrere Arbeitgeber unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst (Konzernunternehmen), bleiben f\u00fcr den einzelnen Arbeitgeber entsprechend der Regelung des \u00a7 42e Satz 1 und 2 EStG das Betriebsst\u00e4ttenfinanzamt bzw. das Finanzamt der Gesch\u00e4ftsleitung f\u00fcr die Erteilung der Anrufungsauskunft zust\u00e4ndig. <sup>2<\/sup>Sofern es sich bei einer Anrufungsauskunft um einen Fall von einigem Gewicht handelt und erkennbar ist, dass die Auskunft auch f\u00fcr andere Arbeitgeber des Konzerns von Bedeutung ist oder bereits Entscheidungen anderer Finanz\u00e4mter vorliegen, ist insbesondere auf Antrag des Auskunftsersuchenden die zu erteilende Auskunft mit den \u00fcbrigen betroffenen Finanz\u00e4mtern abzustimmen. <sup>3<\/sup>Dazu informiert das f\u00fcr die Auskunftserteilung zust\u00e4ndige Finanzamt das Finanzamt der Konzernzentrale. <sup>4<\/sup>Dieses koordiniert daraufhin die Abstimmung mit den Finanz\u00e4mtern der anderen Arbeitgeber des Konzerns, die von der zu erteilenden Auskunft betroffenen sind. <sup>5<\/sup>Befindet sich die Konzernzentrale im Ausland, koordiniert das Finanzamt die Abstimmung, das als erstes mit der Angelegenheit betraut war.<\/p>\n<p>(4) <sup>1<\/sup>In F\u00e4llen der Lohnzahlung durch Dritte, in denen der Dritte die Pflichten des Arbeitgebers tr\u00e4gt, ist die Anrufungsauskunft bei dem Betriebsst\u00e4ttenfinanzamt des Dritten zu stellen. <sup>2<\/sup>Fasst der Dritte die dem Arbeitnehmer in demselben Lohnzahlungszeitraum aus mehreren Dienstverh\u00e4ltnissen zuflie\u00dfenden Arbeitsl\u00f6hne zusammen, ist die Anrufungsauskunft bei dem Betriebsst\u00e4ttenfinanzamt des Dritten zu stellen. <sup>3<\/sup>Dabei hat das Betriebsst\u00e4ttenfinanzamt seine Auskunft in F\u00e4llen von einigem Gewicht mit den anderen Betriebsst\u00e4ttenfinanz\u00e4mtern abzustimmen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu \u00a7 42e EStG R 42e. Anrufungsauskunft (1) 1Einen Anspruch auf geb\u00fchrenfreie Auskunft haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. 2In beiden F\u00e4llen ist das Betriebsst\u00e4ttenfinanzamt f\u00fcr die Erteilung der Auskunft zust\u00e4ndig; bei Anfragen eines Arbeitnehmers soll es jedoch seine Auskunft mit dessen Wohnsitzfinanzamt abstimmen. 3Das Finanzamt soll die Auskunft unter ausdr\u00fccklichem Hinweis auf &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-42e-anrufungsauskunft\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 42e. 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