{"id":2209,"date":"2012-10-01T10:50:53","date_gmt":"2012-10-01T08:50:53","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=2209"},"modified":"2012-10-01T10:50:53","modified_gmt":"2012-10-01T08:50:53","slug":"schankerlaubnissteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/schankerlaubnissteuer\/","title":{"rendered":"Schankerlaubnissteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Schankerlaubnissteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Was wird besteuert?<\/strong><\/p>\n<p>Die Schankerlaubnissteuer geh\u00f6rt zu den \u00f6rtlichen Steuern, in der\u00a0Regel wird sie von Gemeinden, zum Teil von Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten erhoben. Besteuert wird derjenige, der die Erlaubnis\u00a0zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandels mit\u00a0Branntwein erh\u00e4lt. F\u00fcr den Betrieb einer Gastwirtschaft bestehen\u00a0besondere Vorschriften, deren Einhaltung \u00fcberwacht werden\u00a0muss. Au\u00dferdem stehen dem Alkoholkonsum erhebliche, vor allem<br \/>\ngesundheitspolitische Interessen der Allgemeinheit entgegen. Aus\u00a0diesen Sachverhalten wird die Rechtfertigung der Schankerlaubnissteuer als einer Ordnungsteuer abgeleitet. Die Schankerlaubnissteuer\u00a0soll neben gewerbepolizeilichen und sozialpolitischen Erw\u00e4gungen auch dem Ausgleich der mit der Schankerlaubnis verbundenen\u00a0besonderen Vorteile dienen. Die Steuer wird von den Betreibern der Gastwirtschaft oder des Branntweinhandels bezahlt. Als\u00a0Steuerma\u00dfstab sind der Umsatz, der Jahresertrag, das Betriebskapital, die Betriebsfl\u00e4che oder eine Kombination dieser Parameter gebr\u00e4uchlich.Nach und nach hat sich aber der Umsatz als Bezugsgr\u00f6\u00dfe durchgesetzt. Ma\u00dfgebend ist der Umsatz des Er\u00f6ffnungsjahrs\u00a0oder des darauf folgenden Kalenderjahrs, von dem ein bestimmter\u00a0Prozentsatz (in der Regel zwischen 2 und 30 Prozent) abgef\u00fchrt werden muss. Rechtsgrundlage sind kommunale Satzungen, die auf\u00a0den Kommunalabgabegesetzen der L\u00e4nder beruhen.<\/p>\n<p><strong>Wie hat sich die\u00a0Steuer entwickelt?<\/strong><\/p>\n<p>Schon in den deutschen St\u00e4dten des Mittelalters wurden Abgaben von Schankberechtigten erhoben, die als \u201eSchankgelder\u201c oder\u201eZapfgelder\u201c Geb\u00fchrencharakter, in Verbindung mit Ungeld oder\u00a0Akzisen Steuercharakter haben konnten. Sp\u00e4ter auch von den Landesherren in Anspruch genommen, gingen sie im 19. Jahrhundert\u00a0zum Teil in die Stempelabgabengesetze der deutschen Einzelstaaten ein. Durch das preu\u00dfische Kreis-Provinzial-Abgabengesetz von<br \/>\n1906 wurde die Stempelabgabe als kommunale \u201eKonzessionsteuer\u201c\u00a0anerkannt. Nach dem Ersten Weltkrieg kamen vor\u00fcbergehend\u00a0kommunale \u201eNachtsteuern\u201c oder \u201eHockersteuern\u201c auf, die f\u00fcr den\u00a0Ausschank an Gasthaus \u201eHocker\u201c zur Nachtzeit erhoben wurden.Das preu\u00dfische Finanzausgleichsgesetz von 1938 beschr\u00e4nkte das<br \/>\nErhebungsrecht auf die Stadt- und Landkreise. Nach 1945 wurde die\u00a0Schankerlaubnissteuer als \u00f6rtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer\u00a0in den neuen Steuerordnungen der L\u00e4nder verankert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schankerlaubnissteuer Was wird besteuert? Die Schankerlaubnissteuer geh\u00f6rt zu den \u00f6rtlichen Steuern, in der\u00a0Regel wird sie von Gemeinden, zum Teil von Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten erhoben. Besteuert wird derjenige, der die Erlaubnis\u00a0zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandels mit\u00a0Branntwein erh\u00e4lt. 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