{"id":2216,"date":"2012-10-01T11:10:12","date_gmt":"2012-10-01T09:10:12","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=2216"},"modified":"2012-10-01T11:27:21","modified_gmt":"2012-10-01T09:27:21","slug":"schaumweinsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/schaumweinsteuer\/","title":{"rendered":"Schaumweinsteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Schaumweinsteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Was wird besteuert?<\/strong><\/p>\n<p>Die Schaumweinsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte &gt; Verbrauchsteuer. Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand\u201eSchaumwein\u201c unter Bezug auf bestimmte Positionen der Kombinierten Nomenklatur.<br \/>\nZusammengefasst sind dies Schaumweine in Flaschen mit\u00a0Schaumweinstopfen, der durch eine besondere Haltevorrichtung\u00a0befestigt ist, oder die bei +20 \u00b0C einen auf gel\u00f6stes Kohlendioxid zur\u00fcckzuf\u00fchrenden<br \/>\n\u00dcberdruck von 3 bar oder mehr aufweisen und je\u00a0nach Alkoholgehalt und Zusammensetzung der Position 2204, 2205<br \/>\noder 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.<br \/>\nDer Alkoholgehalt muss mindestens 1,2 Vol.-Prozent und darf\u00a0h\u00f6chstens 15 Vol.-Prozent betragen. Im Bereich von 13 Vol.-Prozent\u00a0bis 15 Vol.-Prozent muss der vorhandene Alkoholgehalt zudem ausschlie\u00dflich durch G\u00e4rung entstanden sein.<\/p>\n<p><strong>Wer schuldet die\u00a0Steuer?<\/strong><\/p>\n<p>Entsteht die Steuer durch die Entnahme von Schaumwein aus einem Steuerlager oder durch Verbrauch von Schaumwein in diesem,ist der Inhaber des Steuerlagers Steuerschuldner, unabh\u00e4ngig davon, ob er die Entstehung der Steuer selbst verursacht hat oder die\u00a0Steuer ohne sein Wissen oder sogar gegen seinen Willen\u00a0entstanden ist (z.B. bei einem Diebstahl aus dem Steuerlager =\u00a0unrechtm\u00e4\u00dfige Entnahme, in diesem Fall werden weitere Personen\u00a0Steuerschuldner).<\/p>\n<p>Wird dagegen Schaumwein ohne die erforderliche Erlaubnis\u00a0des Hauptzollamts hergestellt, entsteht die Steuer mit der Herstellung. Steuerschuldner ist der Hersteller und jede an der Herstellung\u00a0beteiligte Person.<\/p>\n<p>Im Falle der Abgabe von Schaumwein aus einem Steuerlager an\u00a0Personen, die nicht im Besitz einer g\u00fcltigen Erlaubnis zur steuerfreien gewerblichen Verwendung sind, werden sowohl der Inhaber\u00a0des Steuerlagers als auch die nicht zum Bezug berechtigten Personen Steuerschuldner.<\/p>\n<p>Bei Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung unter Steueraussetzung werden der Steuerlagerinhaber als Versender, der\u00a0registrierte Versender sowie weitere Personen, die an der Unregelm\u00e4\u00dfigkeit beteiligt waren, Steuerschuldner.<\/p>\n<p><strong>Wie hoch ist die\u00a0Steuer?<\/strong><\/p>\n<p>Der Steuertarif betr\u00e4gt 136 Euro\/hl. F\u00fcr Schaumwein mit einem\u00a0vorhandenen Alkoholgehalt von weniger als 6 Vol. Prozent betr\u00e4gt\u00a0die Steuer 51 Euro\/hl.<\/p>\n<p><strong>Steuerbefreiung<\/strong><\/p>\n<p>Schaumwein ist von der Steuer befreit, wenn er z.B.<\/p>\n<ul>\n<li>als Probe innerhalb oder au\u00dferhalb eines Steuerlagers zu betrieblich\u00a0erforderlichen Untersuchungen und Pr\u00fcfungen verbraucht oder f\u00fcr Zwecke der Steuer- bzw. Gewerbeaufsicht entnommen werden<\/li>\n<li>im Steuerlager zur Herstellung von Getr\u00e4nken verwendet werden, die nicht der Schaumweinsteuer unterliegen oder<\/li>\n<li>als Probe zu einer Qualit\u00e4tspr\u00fcfung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde\u00a0vorgestellt oder auf Veranlassung dieser Beh\u00f6rde entnommen\u00a0werden<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Wie lautet die\u00a0Rechtsgrundlage?<\/strong><\/p>\n<p>Rechtsgrundlage f\u00fcr die Erhebung der Schaumweinsteuer ist\u00a0das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz \u2013Schaum-wZwStG \u2013 vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S.1870).<\/p>\n<p><strong>Wer erhebt diese\u00a0Steuer?<\/strong><\/p>\n<p>Die Schaumweinsteuer wird von Bundesfinanzbeh\u00f6rden (Zollverwaltung)\u00a0erhoben. Ihr Aufkommen steht dem Bund zu.<\/p>\n<p><strong>Wie hat sich die\u00a0Steuer entwickelt?<\/strong><\/p>\n<p>Als Vorl\u00e4ufer der Schaumweinsteuer k\u00f6nnen die allgemeinen\u00a0Weinsteuern angesehen werden, die \u2013 zuerst unter den Oberbegriffen von Zoll, Ungeld oder Akzise \u2013 f\u00fcr Deutschland schon im Mittelalter nachweisbar sind und im 19. Jahrhundert als L\u00e4ndersteuern\u00a0verbreitet waren. Nach dem Vordringen des aus Frankreich stammenden Schaumweinherstellungsverfahrens wurde daf\u00fcr eine spezielle Luxussteuer in Betracht gezogen, die nach \u00dcbergang der Verbrauchsbesteuerung auf das Reich (1871) wiederholt im Reichstag\u00a0gefordert und 1902 durch Reichsgesetz als Banderolensteuer eingef\u00fchrt wurde. 1922 wurde sie mit der 1918 geschaffenen Reichsweinsteuer verschmolzen, 1926 nach deren Aufhebung wieder verselbstst\u00e4ndigt,1933 als Ma\u00dfnahme zur \u00dcberwindung der Wirtschaftskrise abgeschafft und 1939 in Form eines Kriegszuschlages wieder\u00a0eingef\u00fchrt. 1949 ist die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit auf den Bund \u00fcbergegangen, der 1952 ein neues, inzwischen\u00a0mehrmals ge\u00e4ndertes Schaumweinsteuergesetz schuf.<\/p>\n<p>Mit Verwirklichung des Binnenmarktes zum 1. Januar 1993\u00a0wurde die Schaumweinsteuer harmonisiert, wobei jedoch noch\u00a0keine Vereinheitlichung der Steuers\u00e4tze erreicht werden konnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schaumweinsteuer Was wird besteuert? Die Schaumweinsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte &gt; Verbrauchsteuer. Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand\u201eSchaumwein\u201c unter Bezug auf bestimmte Positionen der Kombinierten Nomenklatur. 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