{"id":23596,"date":"2013-01-20T15:58:11","date_gmt":"2013-01-20T13:58:11","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=23596"},"modified":"2013-01-20T15:58:11","modified_gmt":"2013-01-20T13:58:11","slug":"zu-%c2%a7-68-nr-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/zu-%c2%a7-68-nr-3\/","title":{"rendered":"Zu \u00a7 68 Nr. 3:"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zu \u00a7 68 Nr. 3:<\/strong><\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\">5.<\/td>\n<td valign=\"top\"><sup>1<\/sup>Der Begriff &#8222;Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen&#8220; bestimmt sich nach \u00a7 136 Sozialgesetzbuch &#8211; Neuntes Buch &#8211; (SGB IX). <sup>2<\/sup>Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen bed\u00fcrfen der f\u00f6rmlichen Anerkennung. <sup>3<\/sup>Anerkennungsbeh\u00f6rde ist die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, die im Einvernehmen mit dem \u00fcber\u00f6rtlichen Tr\u00e4ger der Sozialhilfe \u00fcber die Anerkennung einer Einrichtung als Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen durch Anerkennungsbescheid entscheidet (\u00a7 142 SGB IX)<sup>4<\/sup>L\u00e4den oder Verkaufsstellen von Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen sind grunds\u00e4tzlich als Zweckbetriebe zu behandeln, wenn dort Produkte verkauft werden, die von der &#8211; den Laden oder die Verkaufsstelle betreibenden &#8211; Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen oder einer anderen Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen i.S.d. \u00a7 68 Nr. 3a hergestellt worden sind. <sup>5<\/sup>Werden von dem Laden oder der Verkaufsstelle der Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen auch zugekaufte Waren, die nicht von ihr oder von anderen Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen hergestellt worden sind, weiterverkauft, liegt insoweit ein gesonderter steuerpflichtiger wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb vor.<\/p>\n<p><sup>6<\/sup>Zu den Zweckbetrieben geh\u00f6ren auch die von den Tr\u00e4gern der Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen betriebenen Kantinen, weil die besondere Situation der behinderten Menschen auch w\u00e4hrend der Mahlzeiten eine Betreuung erfordert.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\">6.<\/td>\n<td valign=\"top\"><sup>1<\/sup>Integrationsprojekte i.S.d. \u00a7 132 SGB IX sind rechtlich und wirtschaftlich selbst\u00e4ndige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von \u00f6ffentlichen Arbeitgebern im Sinne des \u00a7 73 Abs. 3 SGB IX gef\u00fchrte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Besch\u00e4ftigung schwerbehinderter Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Besch\u00e4ftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umst\u00e4nde voraussichtlich auf besondere Schwierigkeiten st\u00f6\u00dft. <sup>2<\/sup>W\u00e4hrend Integrationsprojekte i.S.d. \u00a7 132 SGB IX mindestens 25 % und h\u00f6chstens 50 % besonders betroffene schwerbehinderte Menschen besch\u00e4ftigen sollen, um sozialrechtlich als Integrationsprojekt anerkannt werden zu k\u00f6nnen, bedarf es f\u00fcr die steuerliche Eignung als Zweckbetrieb nach \u00a7 68 Nr. 3 Buchstabe c einer Besch\u00e4ftigungsquote von mindestens 40 % dieser Personengruppe. <sup>3<\/sup>F\u00fcr Integrationsprojekte wird anders als bei Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen kein f\u00f6rmliches Anerkennungsverfahren durchgef\u00fchrt. <sup>4<\/sup>Als Nachweis f\u00fcr die Eigenschaft als Integrationsprojekt dient der Bescheid des zust\u00e4ndigen Integrationsamtes \u00fcber erbrachte Leistungen nach \u00a7 134 SGB IX (Leistungsbescheid). <sup>5<\/sup>Zus\u00e4tzlich ist f\u00fcr die steuerliche Beurteilung als Integrationsprojekt nach \u00a7 68 Nr. 3 Buchstabe c eine Besch\u00e4ftigungsquote von mindestens 40 % der o. g. Personengruppe nachzuweisen. <sup>6<\/sup>Die Besch\u00e4ftigungsquote wird nach den Grunds\u00e4tzen des \u00a7 75 SGB IX berechnet. <sup>7<\/sup>Es werden also grunds\u00e4tzlich nur die Besch\u00e4ftigten des Integrationsprojektes ber\u00fccksichtigt, die auf Arbeitspl\u00e4tzen i. S. d. \u00a7 73 SGB IX besch\u00e4ftigt sind (siehe \u00a7 75 Abs. 1 SGB IX). <sup>8<\/sup>Teilzeitbesch\u00e4ftigte, die mit einer w\u00f6chentlichen Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden besch\u00e4ftigt sind, sind damit nicht ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hig. <sup>9<\/sup>Ein \u00fcber diese Grenze hinausgehend Teilzeitbesch\u00e4ftigter wird voll angerechnet. <sup>10<\/sup>Verf\u00fcgt ein Integrationsprojekt \u00fcber wenigstens 20 Arbeitspl\u00e4tze und ist damit besch\u00e4ftigungspflichtig (vgl. \u00a7 71 Abs. 1 SGB IX), kann das Vorliegen der Voraussetzungen der 40%-Quote \u00fcber die Anzeige nach \u00a7 80 Abs. 2 SGB IX gef\u00fchrt werden.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\">7.<\/td>\n<td valign=\"top\"><sup>1<\/sup>Zus\u00e4tzliche Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr (schwer-)behinderte Menschen schaffen Handelsbetriebe, die als wohnortnahe Einzelhandelsgesch\u00e4fte beispielsweise mit einem Lebensmittelvollsortiment und entsprechendem Einsatz von Fachpersonal betrieben werden. <sup>2<\/sup>Mit dieser Besch\u00e4ftigungsform soll behinderten Menschen eine M\u00f6glichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch au\u00dferhalb von Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen geboten werden.<sup>3<\/sup>Handelsbetriebe, die keine L\u00e4den oder Verkaufsstellen von Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen i.S.d. Nr. 5 darstellen, k\u00f6nnen als Integrationsprojekt (vgl. Nr. 6) oder als zus\u00e4tzlicher Arbeitsbereich, zus\u00e4tzlicher Betriebsteil oder zus\u00e4tzliche Betriebsst\u00e4tte einer (anerkannten) Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen gegr\u00fcndet werden. <sup>4<\/sup>Im letzteren Fall muss die Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen bei den Anerkennungsbeh\u00f6rden (\u00a7 142 SGB IX) die Erweiterung der anerkannten Werkstatt um den zus\u00e4tzlichen Arbeitsbereich, den Betriebsteil oder die zus\u00e4tzliche Betriebsst\u00e4tte &#8222;Handelsbetrieb&#8220; anzeigen und um deren Einbeziehung in die Anerkennung nach \u00a7 142 SGB IX ersuchen. <sup>5<\/sup>Die Anerkennungsbeh\u00f6rden pr\u00fcfen, ob die anerkannte Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen auch mit einer solchen Erweiterung insgesamt noch die Anerkennungsvoraussetzungen als Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen nach \u00a7 142 SGB IX erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><sup>6<\/sup>Handelsbetriebe, die von den Sozialbeh\u00f6rden als Integrationsprojekte gef\u00f6rdert werden, stellen grunds\u00e4tzlich einen steuerbeg\u00fcnstigten Zweckbetrieb nach \u00a7 68 Nr. 3 Buchstabe c dar, wenn die Besch\u00e4ftigungsquote von 40 % der Personengruppe erreicht ist.<\/p>\n<p><sup>7<\/sup>Die von den Sozialbeh\u00f6rden vorgenommene sozialrechtliche Einordnung dieser Handelsbetriebe als Teil einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen (\u00a7 68 Nr. 3 Buchstabe a) oder als Integrationsprojekt (\u00a7 68 Nr. 3 Buchstabe c) soll von der zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rde regelm\u00e4\u00dfig \u00fcbernommen werden. <sup>8<\/sup>Dem zust\u00e4ndigen Finanzamt obliegt aber die abschlie\u00dfende rechtsverbindliche Entscheidung im Einzelfall. <sup>9<\/sup>Dabei kommt den Bescheiden der Sozialbeh\u00f6rden (Anerkennungsbescheid nach \u00a7 142 SGB IX bzw. Bescheid \u00fcber erbrachte Leistungen nach \u00a7 134 SGB IX) grunds\u00e4tzlich Tatbestandswirkung zu. <sup>10<\/sup>Die Bescheide stellen aber keine Grundlagenbescheide i.S.v. \u00a7 171 Abs. 10 dar.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\">8.<\/td>\n<td valign=\"top\"><sup>1<\/sup>Einrichtungen f\u00fcr Besch\u00e4ftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen, sind besondere Einrichtungen, in denen eine Behandlung von behinderten Menschen aufgrund \u00e4rztlicher Indikationen erfolgt. <sup>2<\/sup>W\u00e4hrend eine Besch\u00e4ftigungstherapie ganz allgemein das Ziel hat, k\u00f6rperliche oder psychische Grundfunktionen zum Zwecke der Wiedereingliederung in das Alltagsleben wiederherzustellen, zielt die Arbeitstherapie darauf ab, die besonderen F\u00e4higkeiten und Fertigkeiten auszubilden, zu f\u00f6rdern und zu trainieren, die f\u00fcr eine Teilnahme am Arbeitsleben erforderlich sind. <sup>3<\/sup>Besch\u00e4ftigungs- und Arbeitstherapie sind vom medizinischen Behandlungszweck gepr\u00e4gt und erfolgen regelm\u00e4\u00dfig au\u00dferhalb eines Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses zum Tr\u00e4ger der Therapieeinrichtung. <sup>4<\/sup>Ob eine entsprechende Einrichtung vorliegt, ergibt sich aufgrund der Vereinbarungen \u00fcber Art und Umfang der Heilbehandlung und Rehabilitation zwischen dem Tr\u00e4ger der Einrichtung und den Leistungstr\u00e4gern.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu \u00a7 68 Nr. 3: 5. 1Der Begriff &#8222;Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen&#8220; bestimmt sich nach \u00a7 136 Sozialgesetzbuch &#8211; Neuntes Buch &#8211; (SGB IX). 2Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen bed\u00fcrfen der f\u00f6rmlichen Anerkennung. 3Anerkennungsbeh\u00f6rde ist die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, die im Einvernehmen mit dem \u00fcber\u00f6rtlichen Tr\u00e4ger der Sozialhilfe \u00fcber die Anerkennung einer Einrichtung als Werkstatt f\u00fcr &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/zu-%c2%a7-68-nr-3\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zu \u00a7 68 Nr. 3:<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-23596","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23596","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23596"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23596\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23596"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23596"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23596"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}