{"id":24328,"date":"2013-01-27T16:04:03","date_gmt":"2013-01-27T14:04:03","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=24328"},"modified":"2013-01-27T16:04:03","modified_gmt":"2013-01-27T14:04:03","slug":"r-e-7-3-gegenstand-der-schenkung-bei-geldhingabe-zum-erwerb-eines-grundstucks-oder-zur-errichtung-eines-gebaudes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-e-7-3-gegenstand-der-schenkung-bei-geldhingabe-zum-erwerb-eines-grundstucks-oder-zur-errichtung-eines-gebaudes\/","title":{"rendered":"R E 7.3 Gegenstand der Schenkung bei Geldhingabe zum Erwerb eines Grundst\u00fccks oder zur Errichtung eines Geb\u00e4udes"},"content":{"rendered":"<p><strong>R E 7.3 Gegenstand der Schenkung bei Geldhingabe zum Erwerb eines Grundst\u00fccks oder zur Errichtung eines Geb\u00e4udes<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0<sup>1<\/sup>Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundst\u00fccks oder zur Errichtung eines Geb\u00e4udes kann als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein\u00a0<strong>(mittelbare Grundst\u00fccksschenkung)<\/strong>, wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung der Schenkung ein bestimmtes Grundst\u00fcck oder Geb\u00e4ude verschafft werden soll.\u00a0<sup>2<\/sup>Das gilt auch dann, wenn nicht die gesamten Kosten der Anschaffung oder Errichtung vom Schenker getragen werden.<sup>3<\/sup>In diesen F\u00e4llen kann eine Schenkung des dem hingegebenen Geldbetrag entsprechenden Teils des Grundst\u00fccks vorliegen.\u00a0<sup>4<\/sup>Der Geldbetrag muss vom Schenker bereits bis zu dem Zeitpunkt des Erwerbs des Grundst\u00fccks oder des Beginns der Bauma\u00dfnahme zugesagt sein.\u00a0<sup>5<\/sup>Kann dem Finanzamt, insbesondere durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung des Schenkers zur \u00dcbernahme der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nachgewiesen werden, dass zu diesem Zeitpunkt eine Zusage bestand, kann die Zahlung des vereinbarten Geldbetrags auch nachtr\u00e4glich erfolgen, jedoch nicht nach der Bezahlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch den Beschenkten.\u00a0<sup>6<\/sup>Zwischen der Bereitstellung des Geldes und seiner bestimmungsm\u00e4\u00dfigen Verwendung muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen.\u00a0<sup>7<\/sup>Wegen des Zeitpunkts der Ausf\u00fchrung einer mittelbaren Grundst\u00fccksschenkung &gt; R E 9.1 Absatz 2.<\/p>\n<p>(2)\u00a0<sup>1<\/sup>In der Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundst\u00fccks &#8211; sei es in H\u00f6he der vollen oder eines Teils der Anschaffungskosten &#8211; ist eine\u00a0<strong>Geldschenkung unter einer Auflage<\/strong>\u00a0zu sehen, wenn der Schenker dem Beschenkten gegen\u00fcber lediglich zum Ausdruck bringt, dass dieser f\u00fcr den zugewendeten Geldbetrag im eigenen Namen und f\u00fcr eigene Rechnung ein Grundst\u00fcck erwerben soll, ohne dass dabei schon feststeht, um welches Grundst\u00fcck es sich genau handelt.<sup>2<\/sup>Entsprechendes gilt, wenn der Schenker den Beschenkten lediglich verpflichtet, auf einem diesem geh\u00f6renden Grundst\u00fcck nach eigenen Vorstellungen ein Geb\u00e4ude zu errichten bzw. den Geldbetrag f\u00fcr die Errichtung eines solchen Geb\u00e4udes mit zu verwenden (Baukostenzuschuss), ohne dass bereits bei Ausf\u00fchrung der Zuwendung ein konkretes Bauvorhaben besteht, belegt z.B. durch eine Bauvoranfrage, einen Kostenvoranschlag oder einen Finanzierungsplan.\u00a0<sup>3<\/sup>Die Schenkung gilt mit der Geldhingabe als ausgef\u00fchrt.\u00a0<sup>4<\/sup>Da die Auflage dem Beschenkten selbst zugute kommt, ist sie nicht abzugsf\u00e4hig (\u00a7 10 Absatz 9 ErbStG).\u00a0<sup>5<\/sup>Es unterliegt deshalb der volle Geldbetrag der Besteuerung.<\/p>\n<p>(3)\u00a0<sup>1<\/sup>Tr\u00e4gt der Schenker nur einen\u00a0<strong>unbedeutenden Teil<\/strong>\u00a0der im \u00dcbrigen vom Beschenkten aufgebrachten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Schenker lediglich einen Geldzuschuss zu einem vom Beschenkten in vollem Umfang f\u00fcr eigene Rechnung erworbenen Grundst\u00fcck oder errichteten Geb\u00e4ude geleistet hat.\u00a0<sup>2<\/sup>Grunds\u00e4tzlich ist ein Anteil bis etwa 10 Prozent des im \u00dcbrigen vom Beschenkten aufgebrachten Kaufpreises als unbedeutend anzusehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R E 7.3 Gegenstand der Schenkung bei Geldhingabe zum Erwerb eines Grundst\u00fccks oder zur Errichtung eines Geb\u00e4udes (1)\u00a01Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundst\u00fccks oder zur Errichtung eines Geb\u00e4udes kann als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein\u00a0(mittelbare Grundst\u00fccksschenkung), wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung der Schenkung ein bestimmtes &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-e-7-3-gegenstand-der-schenkung-bei-geldhingabe-zum-erwerb-eines-grundstucks-oder-zur-errichtung-eines-gebaudes\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R E 7.3 Gegenstand der Schenkung bei Geldhingabe zum Erwerb eines Grundst\u00fccks oder zur Errichtung eines Geb\u00e4udes<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[1959,1960],"class_list":["post-24328","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-gegenstand","tag-grundstucks"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24328","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24328"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24328\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24328"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24328"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24328"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}