{"id":2453,"date":"2012-10-03T09:32:03","date_gmt":"2012-10-03T07:32:03","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=2453"},"modified":"2012-10-03T09:33:02","modified_gmt":"2012-10-03T07:33:02","slug":"r-2-7-steuerpflicht-bei-unternehmerwechsel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-2-7-steuerpflicht-bei-unternehmerwechsel\/","title":{"rendered":"R 2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>\u00dcbergang eines Betriebs im Ganzen<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Ein Gewerbebetrieb, der im Ganzen auf einen anderen Unternehmer \u00fcbergeht, gilt als durch den bisherigen Unternehmer eingestellt. <sup>2<\/sup>Er gilt als durch den anderen Unternehmer neu gegr\u00fcndet, wenn er nicht mit einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vereinigt wird. <sup>3<\/sup>Der Zeitpunkt des \u00dcbergangs (Unternehmerwechsel) wird als Zeitpunkt der Einstellung und als Zeitpunkt der Neugr\u00fcndung angesehen. <sup>4<\/sup>In diesem Zeitpunkt erlischt die sachliche Steuerpflicht des \u00fcbergegangenen Betriebs. <sup>5<\/sup>Der \u00fcbernommene Betrieb tritt in die sachliche Steuerpflicht neu ein, wenn er nicht mit einem bestehenden Gewerbebetrieb vereinigt wird.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Scheiden aus einer Personengesellschaft im Sinne des \u00a7 15 Abs. 3 EStG einzelne Gesellschafter oder alle bis auf einen aus oder treten neue hinzu oder wird ein Einzelunternehmen durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter in eine Personengesellschaft umgewandelt, geht der Gewerbebetrieb nicht im Ganzen auf einen anderen Unternehmer \u00fcber, solange ihn mindestens einer der bisherigen Unternehmer unver\u00e4ndert fortf\u00fchrt. <sup>2<\/sup>\u00a7 2 Abs. 5 GewStG findet demnach in diesen F\u00e4llen keine Anwendung und die sachliche Steuerpflicht des Unternehmens besteht fort.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbergang eines Teilbetriebs<\/strong><\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Geht ein Teilbetrieb eines Unternehmens auf einen anderen Unternehmer \u00fcber, liegt beim bisherigen Unternehmer die Einstellung eines Gewerbebetriebs nicht vor. <sup>2<\/sup>In diesem Fall kommt f\u00fcr den Unternehmer, der den Betrieb abgibt, zun\u00e4chst nur eine Anpassung der Vorauszahlungen in Betracht. <sup>3<\/sup>Die Abgabe eines Teilbetriebs wird bei der Veranlagung dadurch ber\u00fccksichtigt, dass der Festsetzung des Steuermessbetrags der Gewerbeertrag des verkleinerten Unternehmens zugrunde gelegt wird. <sup>4<\/sup>F\u00fcr den neuen Unternehmer kommt, wenn der \u00fcbernommene Betrieb nicht mit einem bestehenden Betrieb vereinigt wird, die erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen, sonst die Anpassung der bisherigen Vorauszahlungen in Betracht.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel \u00dcbergang eines Betriebs im Ganzen (1) 1Ein Gewerbebetrieb, der im Ganzen auf einen anderen Unternehmer \u00fcbergeht, gilt als durch den bisherigen Unternehmer eingestellt. 2Er gilt als durch den anderen Unternehmer neu gegr\u00fcndet, wenn er nicht mit einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vereinigt wird. 3Der Zeitpunkt des \u00dcbergangs (Unternehmerwechsel) wird als Zeitpunkt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-2-7-steuerpflicht-bei-unternehmerwechsel\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[111,578],"class_list":["post-2453","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-steuerpflicht","tag-unternehmerwechsel"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2453","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2453"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2453\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2453"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2453"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2453"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}