{"id":24936,"date":"2013-02-04T15:17:25","date_gmt":"2013-02-04T13:17:25","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=24936"},"modified":"2013-02-04T15:17:25","modified_gmt":"2013-02-04T13:17:25","slug":"r-b-160-22-wohnteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-b-160-22-wohnteil\/","title":{"rendered":"R B 160.22 Wohnteil"},"content":{"rendered":"<p><strong>R B 160.22 Wohnteil<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0<sup>1<\/sup>Geb\u00e4ude oder Geb\u00e4udeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt geh\u00f6renden Familienangeh\u00f6rigen zu\u00a0<strong>Wohnzwecken dienen<\/strong>, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt geh\u00f6renden Familienangeh\u00f6rigen durch eine mehr als nur gelegentliche T\u00e4tigkeit in dem Betrieb an ihn gebunden ist.\u00a0<sup>2<\/sup>Geb\u00e4ude oder Geb\u00e4udeteile, die Altenteilern zu Wohnzwecken dienen, geh\u00f6ren zum Wohnteil, wenn die Nutzung der Wohnung in einem Altenteilsvertrag geregelt ist.\u00a0<sup>3<\/sup>Werden dem Hauspersonal nur einzelne zu Wohnzwecken dienende R\u00e4ume \u00fcberlassen, rechnen diese zum Wohnteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.\u00a0<sup>4<\/sup>Bei der \u00dcberlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer des Betriebs ist R B 160.21 Absatz 1 anzuwenden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0<sup>1<\/sup>Die\u00a0<strong>Wohnung des Inhabers eines gr\u00f6\u00dferen Betriebs<\/strong>\u00a0der Land- und Forstwirtschaft ist dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt, wenn er oder mindestens einer der zu seinem Haushalt geh\u00f6renden Familienangeh\u00f6rigen den Betrieb selbstst\u00e4ndig leitet und die Lage der Wohnung die hierf\u00fcr erforderliche Anwesenheit im Betrieb erm\u00f6glicht.\u00a0<sup>2<\/sup>Wird er darin von anderen Personen, z.B. einem Angestellten unterst\u00fctzt, \u00e4ndert dies an der Zurechnung zum Wohnteil nichts.\u00a0<sup>3<\/sup>Die Wohnung des Inhabers eines gr\u00f6\u00dferen Betriebs, der den Betrieb durch eine andere Person selbstst\u00e4ndig verwalten l\u00e4sst, geh\u00f6rt dagegen nicht zum Wohnteil, sondern zum Grundverm\u00f6gen.\u00a0<sup>4<\/sup>Herrenh\u00e4user und Schl\u00f6sser geh\u00f6ren insoweit zum Wohnteil, als sie bei Vorliegen der oben bezeichneten Voraussetzungen dem Inhaber des Betriebs, seinen Familienangeh\u00f6rigen oder den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0<sup>1<\/sup>Die\u00a0<strong>Wohnung des Inhabers eines Kleinbetriebs<\/strong>\u00a0ist dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt, wenn er oder einer der zu seinem Haushalt geh\u00f6renden Familienangeh\u00f6rigen durch eine mehr als nur gelegentliche T\u00e4tigkeit an den Betrieb gebunden ist.\u00a0<sup>2<\/sup>Eine mehr als nur gelegentliche T\u00e4tigkeit kann schon bei einem j\u00e4hrlichen Arbeitsaufwand von insgesamt vier bis sechs Wochen gegeben sein.\u00a0<sup>3<\/sup>Bei der Beurteilung, ob eine mehr als nur gelegentliche T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird, sind die Art der Nutzung und die Gr\u00f6\u00dfe der Nutzfl\u00e4chen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>(4) Die Wohngeb\u00e4ude von Inhabern so genannter\u00a0<strong>landwirtschaftlicher Nebenerwerbsstellen<\/strong>, die im Allgemeinen eine Landzulage von nicht mehr als 3\u00a0000 m\u00b2 haben, sind &#8211; auch bei ausreichendem Viehbesatz &#8211; in der Regel als Grundverm\u00f6gen zu bewerten, weil es Hauptzweck des Wohngeb\u00e4udes ist, dem Wohnbed\u00fcrfnis des Eigent\u00fcmers der Nebenerwerbsstelle und seiner Familie zu dienen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0<sup>1<\/sup>Die Wohnung des Betriebsinhabers muss sich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft oder auf dem Hauptgrundst\u00fcck eines mehrere Grundst\u00fccke umfassenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs befinden.\u00a0<sup>2<\/sup>Entscheidend ist, dass die\u00a0<strong>Lage der Wohnung<\/strong>\u00a0dem Betriebsinhaber erm\u00f6glicht, soweit erforderlich im Betrieb anwesend zu sein und in den Betriebsablauf einzugreifen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0<sup>1<\/sup>Zum\u00a0<strong>Grund und Boden des Wohnteils<\/strong>\u00a0im Sinne des\u00a0\u00a7 160 Absatz 9 BewG\u00a0z\u00e4hlen neben der bebauten Fl\u00e4che auch die \u00fcbrigen Fl\u00e4chen, wie z. B. Stellpl\u00e4tze und G\u00e4rten.\u00a0<sup>2<\/sup>Die Zuordnung des Grund und Bodens sowie der Gartenfl\u00e4chen richtet sich nach der Verkehrsauffassung.\u00a0<sup>3<\/sup>Es bestehen keine Bedenken, die ertragsteuerrechtlich getroffene Entscheidung zu Grunde zu legen.\u00a0<sup>4<\/sup>Bei Betrieben, die vor dem 31. Dezember 1998 bereits bestanden, kann folglich nur der Teil des Grund und Bodens dem Wohnteil zugerechnet werden, der nach\u00a0\u00a7 13 Absatz 4\u00a0und\u00a05 EStG\u00a0steuerfrei entnommen werden konnte.\u00a0<sup>5<\/sup>Zu den Einzelheiten der Abgrenzung &gt; R B 167.1.<\/p>\n<p>(7)\u00a0<sup>1<\/sup>Bei verpachteten Betrieben scheidet der Eigent\u00fcmer aus der Bewirtschaftung des Betriebes aus.\u00a0<sup>2<\/sup>Beh\u00e4lt der Verp\u00e4chter das Wohnhaus f\u00fcr sich zur\u00fcck, so ist die Verbindung des Wohnhauses zur verpachteten Betriebsfl\u00e4che gel\u00f6st.\u00a0<sup>3<\/sup>Die\u00a0<strong>Verp\u00e4chterwohnung<\/strong>\u00a0geh\u00f6rt damit grunds\u00e4tzlich nicht mehr zum Wohnteil, sondern zum Grundverm\u00f6gen.\u00a0<sup>4<\/sup>Dies gilt nicht, sofern sich die Wohnungen von P\u00e4chter und Verp\u00e4chter in einem Geb\u00e4ude befinden.<\/p>\n<p>(8) F\u00fcr\u00a0<strong>Altenteilerwohnungen<\/strong>\u00a0gelten die Regelungen f\u00fcr Betriebsinhaberwohnungen entsprechend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R B 160.22 Wohnteil (1)\u00a01Geb\u00e4ude oder Geb\u00e4udeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt geh\u00f6renden Familienangeh\u00f6rigen zu\u00a0Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt geh\u00f6renden Familienangeh\u00f6rigen durch eine mehr als nur gelegentliche T\u00e4tigkeit in dem Betrieb an ihn gebunden ist.\u00a02Geb\u00e4ude &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-b-160-22-wohnteil\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R B 160.22 Wohnteil<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[2035],"class_list":["post-24936","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-wohnteil"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24936","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24936"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24936\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24936"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24936"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24936"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}