{"id":24977,"date":"2013-02-04T15:50:39","date_gmt":"2013-02-04T13:50:39","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=24977"},"modified":"2013-02-04T15:50:39","modified_gmt":"2013-02-04T13:50:39","slug":"r-b-168-grundbesitzwert-des-betriebs-der-land-und-forstwirtschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-b-168-grundbesitzwert-des-betriebs-der-land-und-forstwirtschaft\/","title":{"rendered":"R B 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zu \u00a7 168 BewG<\/strong><\/p>\n<p><strong>R B 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0<sup>1<\/sup>Der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft setzt sich grunds\u00e4tzlich aus dem Wert des Wirtschaftsteils, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils zusammen.\u00a0<sup>2<\/sup>Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und dann zu einer Summe zusammengefasst.\u00a0<sup>3<\/sup>Der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils sind unter Ber\u00fccksichtigung der damit im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten zu ermitteln.\u00a0<sup>4<\/sup>Abweichend von Satz 1 besteht der Grundbesitzwert f\u00fcr St\u00fcckl\u00e4ndereien nur aus dem Wert des Wirtschaftsteils.\u00a0<sup>5<\/sup>Die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung der R B 151.2 Absatz 3.<\/p>\n<p>(2) Auch wenn ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anteilig \u00fcbertragen wird, ist eine Wertermittlung f\u00fcr die gesamte wirtschaftliche Einheit erforderlich (\u00a7 12 Absatz 3 ErbStG\u00a0in Verbindung mit\u00a0\u00a7 151 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1,\u00a0\u00a7 157 BewG).<\/p>\n<p>(3)\u00a0<sup>1<\/sup>Soweit der Anteil an einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft der Besteuerung unterliegt, ist der Grundbesitzwert f\u00fcr den ganzen Betrieb einheitlich zu ermitteln.\u00a0<sup>2<\/sup>Dabei sind alle Wirtschaftsg\u00fcter zu ber\u00fccksichtigen, die dem Betrieb auf Dauer zu dienen bestimmt sind, auch wenn sie nur einem oder mehreren Beteiligten gemeinsam geh\u00f6ren.\u00a0<sup>3<\/sup>Die Vorschrift des\u00a0\u00a7 158 Absatz 4 BewG\u00a0ist bei der Einbeziehung der Wirtschaftsg\u00fcter zu beachten.\u00a0<sup>4<\/sup>Der hiernach ermittelte Grundbesitzwert ist grunds\u00e4tzlich nach den Eigentumsverh\u00e4ltnissen aufzuteilen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0<sup>1<\/sup>Der Wert des Wirtschaftsteils ist nach den bei der Ermittlung des Mindestwerts zu Grunde gelegten Verh\u00e4ltnissen aufzuteilen.\u00a0<sup>2<\/sup>Dabei richtet sich die Zuordnung des Grund und Bodens, der Wirtschaftsgeb\u00e4ude und der Verbindlichkeiten nach den Eigentumsverh\u00e4ltnissen der Gesellschaft und der Gesellschafter.\u00a0<sup>3<\/sup>Die Zuordnung der \u00fcbrigen Wirtschaftsg\u00fcter erfolgt nach den Eigentumsverh\u00e4ltnissen der Gesellschaft und entsprechend dem vom Eigent\u00fcmer zur Verf\u00fcgung gestellten Umfang.\u00a0<sup>4<\/sup>Hierf\u00fcr sind die gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen ma\u00dfgeblich, wobei es unerheblich ist, ob die Wirtschaftsg\u00fcter auf Grund gesellschaftsrechtlicher oder schuldrechtlicher Vereinbarungen \u00fcberlassen werden.<\/p>\n<p>(5) Aus Vereinfachungsgr\u00fcnden ist es abweichend von Absatz 4 nicht zu beanstanden, wenn der Wert des Besatzkapitals nach dem Verh\u00e4ltnis der Buchwerte der einzelnen Wirtschaftsg\u00fcter aufgeteilt wird, die dem Betrieb am Bewertungsstichtag zu dienen bestimmt sind.<\/p>\n<p>(6) Sind f\u00fcr eine Aufteilung der Wirtschaftsg\u00fcter keine geeigneten Unterlagen vorhanden (z. B. in F\u00e4llen der Gewinnermittlung nach\u00a0\u00a7 13a EStG), folgt die Verteilung des Grundbesitzwerts nach K\u00f6pfen.<\/p>\n<p>(7)\u00a0<sup>1<\/sup>Der f\u00fcr die Betriebswohnungen und den Wohnteil jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverh\u00e4ltnissen zu ber\u00fccksichtigen.\u00a0<sup>2<\/sup>Befinden sich die Betriebswohnungen oder der Wohnteil im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungsh\u00f6he anteilig zuzurechnen.<\/p>\n<p>(8) Absatz 7 gilt auch f\u00fcr Verbindlichkeiten.<\/p>\n<p>(9) Der Umfang des festzustellenden Grundbesitzwertes f\u00fcr den Anteil am land- und forstwirtschaftlichen Verm\u00f6gen bestimmt sich nach R B 151.2 Absatz 2.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu \u00a7 168 BewG R B 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (1)\u00a01Der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft setzt sich grunds\u00e4tzlich aus dem Wert des Wirtschaftsteils, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils zusammen.\u00a02Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und dann zu einer Summe zusammengefasst.\u00a03Der Wert der Betriebswohnungen und &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-b-168-grundbesitzwert-des-betriebs-der-land-und-forstwirtschaft\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R B 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[2040],"class_list":["post-24977","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-grundbesitzwert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24977","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24977"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24977\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24977"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24977"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24977"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}