{"id":25014,"date":"2013-02-04T16:34:10","date_gmt":"2013-02-04T14:34:10","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=25014"},"modified":"2013-02-04T16:34:10","modified_gmt":"2013-02-04T14:34:10","slug":"r-b-181-2-wohnungs-und-teileigentum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-b-181-2-wohnungs-und-teileigentum\/","title":{"rendered":"R B 181.2 Wohnungs- und Teileigentum"},"content":{"rendered":"<p><strong>R B 181.2 Wohnungs- und Teileigentum<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0<sup>1<\/sup>Jedes\u00a0<strong>Wohnungseigentum<\/strong>\u00a0und jedes\u00a0<strong>Teileigentum<\/strong>\u00a0gilt als ein Grundst\u00fcck im Sinne desBewertungsgesetzes (\u00a7 176 Absatz 1 Nummer 3 BewG).\u00a0<sup>2<\/sup>Wohnungseigentum und Teileigentum werden nach\u00a0\u00a7 2 WEG\u00a0entweder durch vertragliche Einr\u00e4umung von Sondereigentum (\u00a7 3 WEG) oder durch Teilung (\u00a7 8 WEG) begr\u00fcndet.\u00a0<sup>3<\/sup>Nach\u00a0\u00a7 3 WEG\u00a0kann Sondereigentum auch an R\u00e4umen in einem erst zu errichtenden Geb\u00e4ude einger\u00e4umt werden.\u00a0<sup>4<\/sup>Ebenso ist die Teilung durch den Eigent\u00fcmer auch bei einem erst noch zu errichtenden Geb\u00e4ude m\u00f6glich (\u00a7 8 Absatz 1 WEG).\u00a0<sup>5<\/sup>Die rechtliche Zusammenf\u00fchrung von Sondereigentum und Miteigentumsanteil bildet von Beginn an Wohnungseigentum oder Teileigentum im Sinne des\u00a0\u00a7 1 Absatz 2\u00a0und\u00a03 WEG.<\/p>\n<p>(2)\u00a0<sup>1<\/sup>Das<strong>\u00a0<\/strong><strong>Wohnungs-\/Teileigentum<\/strong>\u00a0entsteht zivilrechtlich mit der Anlegung des Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchs.\u00a0<sup>2<\/sup>Schenkungsteuerrechtlich gilt das Wohnungs-\/Teileigentum bereits dann als entstanden, wenn die Teilungserkl\u00e4rung beurkundet ist und die Anlegung des Grundbuchs beantragt werden kann (&gt; R E 9.1 Absatz 1).\u00a0<sup>3<\/sup>Dies gilt sowohl f\u00fcr am Bewertungsstichtag noch nicht bezugsfertige Geb\u00e4ude als auch f\u00fcr bereits bestehende Geb\u00e4ude.<\/p>\n<p>(3)\u00a0<sup>1<\/sup>Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs-\/Teileigentums setzt sich aus dem\u00a0<strong>Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil<\/strong>\u00a0an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es geh\u00f6rt.\u00a0<sup>2<\/sup>Sind bei einem Wohnungseigentum mehrere Wohnungen mit nur einem Miteigentumsanteil verbunden, sind sie grunds\u00e4tzlich zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen.\u00a0<sup>3<\/sup>Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die tats\u00e4chlichen Gegebenheiten der Verkehrsanschauung entgegenstehen.\u00a0<sup>4<\/sup>Liegen die\u00a0<strong>Wohnungen<\/strong>\u00a0in demselben Haus unmittelbar \u00fcbereinander oder nebeneinander und sind sie so\u00a0<strong>miteinander verbunden<\/strong>, dass sie sich als ein Raumk\u00f6rper darstellen, bilden sie eine wirtschaftliche Einheit.\u00a0<sup>5<\/sup>Besteht keine derartige Verbindung, weil sich die Wohnungen getrennt von anderen im Sondereigentum stehenden Wohnungen im Geb\u00e4ude befinden, sind nach der Verkehrsanschauung mehrere wirtschaftliche Einheiten anzunehmen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0<sup>1<\/sup>Handelt es sich dagegen um\u00a0<strong>mehrere Wohnungen<\/strong>, die jeweils mit einem Miteigentumsanteil am Grundst\u00fcck verbunden sind und liegen mithin zivilrechtlich mehrere selbstst\u00e4ndige Wohnungseigentumsrechte vor, ist trotz des tats\u00e4chlichen Aneinandergrenzens und der Eintragung auf ein gemeinsames Wohnungsgrundbuchblatt eine Zusammenfassung zu einer einheitlichen wirtschaftlichen Einheit nicht m\u00f6glich.\u00a0<sup>2<\/sup>Werden mehrere Wohnungen durch gr\u00f6\u00dfere bauliche Ma\u00dfnahmen zu einer einzigen Wohnung umgestaltet und sind sie danach nicht mehr ohne gr\u00f6\u00dfere bauliche Ver\u00e4nderungen getrennt ver\u00e4u\u00dferbar, bilden sie nur eine wirtschaftliche Einheit.\u00a0<sup>3<\/sup>Dies gilt entsprechend f\u00fcr die bauliche Zusammenfassung von Wohnung und Gewerberaum.<\/p>\n<p>(5)\u00a0<sup>1<\/sup><strong>Zubeh\u00f6rr\u00e4ume<\/strong>, insbesondere Kellerr\u00e4ume und sonstige Abstellr\u00e4ume, die der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer gemeinsam mit seinem Miteigentumsanteil nutzt, sind ohne R\u00fccksicht auf die zivilrechtliche Gestaltung in die wirtschaftliche Einheit einzubeziehen.\u00a0<sup>2<\/sup>Geh\u00f6ren zu der Wohnung auch Garagen, sind sie in die wirtschaftliche Einheit des Wohnungseigentums einzubeziehen (\u00a7 157 Absatz 3 Satz 2\u00a0in Verbindung mit\u00a0\u00a7 70 Absatz 1\u00a0und\u00a02 BewG).\u00a0<sup>3<\/sup>Es kommt nicht darauf an, ob sich die Garagen auf dem Grundst\u00fcck der Eigentumswohnungsanlage oder auf einem Grundst\u00fcck in der n\u00e4heren Umgebung befinden.\u00a0<sup>4<\/sup>An Abstellpl\u00e4tzen au\u00dferhalb von Sammelgaragen kann kein Sondereigentum begr\u00fcndet werden.\u00a0<sup>5<\/sup>Derartige Abstellpl\u00e4tze sind Gemeinschaftseigentum, die jedoch mittels einer Nutzungsvereinbarung einem bestimmten Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrecht zugeordnet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R B 181.2 Wohnungs- und Teileigentum (1)\u00a01Jedes\u00a0Wohnungseigentum\u00a0und jedes\u00a0Teileigentum\u00a0gilt als ein Grundst\u00fcck im Sinne desBewertungsgesetzes (\u00a7 176 Absatz 1 Nummer 3 BewG).\u00a02Wohnungseigentum und Teileigentum werden nach\u00a0\u00a7 2 WEG\u00a0entweder durch vertragliche Einr\u00e4umung von Sondereigentum (\u00a7 3 WEG) oder durch Teilung (\u00a7 8 WEG) begr\u00fcndet.\u00a03Nach\u00a0\u00a7 3 WEG\u00a0kann Sondereigentum auch an R\u00e4umen in einem erst zu errichtenden Geb\u00e4ude einger\u00e4umt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-b-181-2-wohnungs-und-teileigentum\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R B 181.2 Wohnungs- und Teileigentum<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[2045],"class_list":["post-25014","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-wohnungs"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25014","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=25014"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25014\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=25014"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=25014"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=25014"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}