{"id":2583,"date":"2012-10-04T09:03:02","date_gmt":"2012-10-04T07:03:02","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=2583"},"modified":"2012-10-04T09:05:00","modified_gmt":"2012-10-04T07:05:00","slug":"r-11-2-steuermesszahlen-bei-hausgewerbetreibenden-und-bei-ihnen-gleichgestellten-personen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-11-2-steuermesszahlen-bei-hausgewerbetreibenden-und-bei-ihnen-gleichgestellten-personen\/","title":{"rendered":"R 11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><sup>1<\/sup>Die auf 56 Prozent erm\u00e4\u00dfigte Steuermesszahl (= 1,96 Prozent) gilt nach \u00a7 11 Abs. 3 GewStG bei Hausgewerbetreibenden und ihnen nach \u00a7 1 Abs. 2 Buchstaben b bis d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellten Personen, bei den nach Buchstabe c gleichgestellten Personen aber nur unter der Voraussetzung, dass ihre Entgelte (&gt;\u00a7 10 Abs. 1 UStG) aus der T\u00e4tigkeit unmittelbar f\u00fcr den Absatzmarkt im Erhebungszeitraum 25000 Euro nicht \u00fcbersteigen. <sup>2<\/sup>\u00a7 11 Abs. 3 Satz 1 GewStG kn\u00fcpft unmittelbar an das Heimarbeitsgesetz an. <sup>3<\/sup>Ob jemand die Steuererm\u00e4\u00dfigung des \u00a7 11 Abs. 3 Satz 1 GewStG beanspruchen kann, richtet sich demzufolge allein danach, ob er Hausgewerbetreibender im Sinne des \u00a7 2 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes oder einem solchen Unternehmer nach \u00a7 1 Abs. 2 Buchstabe b bis d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt ist. <sup>4<\/sup>Den Hausgewerbetreibenden gleichgestellte Personen sind nach \u00a7 1 Abs. 2 Buchstabe b bis d des Heimarbeitsgesetzes:<\/p>\n<\/div>\n<p>a) Hausgewerbetreibende, die mit mehr als 2 fremden Hilfskr\u00e4ften (&gt;\u00a7 2 Abs. 6) oder Heimarbeitern (&gt;\u00a7 2 Abs. 1) arbeiten;<\/p>\n<p>b) andere im Lohnauftrag arbeitende Gewerbetreibende, die infolge ihrer wirtschaftlichen Abh\u00e4ngigkeit eine \u00e4hnliche Stellung wie Hausgewerbetreibende einnehmen;<\/p>\n<p>c) Zwischenmeister (&gt;\u00a7 2 Abs. 3)&#8220;;<\/p>\n<p>Zwischenmeister ist nach \u00a7 2 Abs. 3 des Heimarbeitsgesetzes &#8222;wer, ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm von Gewerbetreibenden \u00fcbertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt&#8220;.<\/p>\n<p><sup>5<\/sup>Personen, die auf Grund des \u00a7 1 Abs. 2 Buchstabe b bis d des Heimarbeitsgesetzes wegen ihrer Schutzbed\u00fcrftigkeit den Hausgewerbetreibenden gleichgestellt sind, sind die f\u00fcr Hausgewerbetreibende vorgesehenen gewerbesteuerrechtlichen Verg\u00fcnstigungen ohne weitere Pr\u00fcfung zu gew\u00e4hren. <sup>6<\/sup>Die Finanz\u00e4mter sind daher nicht befugt, im Einzelfall die Schutzbed\u00fcrftigkeit noch besonders nachzupr\u00fcfen. <sup>7<\/sup>Nach \u00a7 2 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes wird die Eigenschaft als Hausgewerbetreibender nicht dadurch beeintr\u00e4chtigt, dass der Hausgewerbetreibende vor\u00fcbergehend unmittelbar f\u00fcr den Absatzmarkt arbeitet. <sup>8<\/sup>Vor\u00fcbergehend in diesem Sinne ist eine T\u00e4tigkeit, die nur gelegentlich oder &#8211; wenn auch st\u00e4ndig &#8211; nebenbei ausge\u00fcbt wird und deshalb f\u00fcr die Gesamtleistung unwesentlich ist. <sup>9<\/sup>Einen Anhalt f\u00fcr die Feststellung einer vor\u00fcbergehenden T\u00e4tigkeit bilden die St\u00fcckzahlen der hergestellten Erzeugnisse. <sup>10<\/sup>Betreibt ein Hausgewerbetreibender oder eine ihm gleichgestellte Person noch eine andere gewerbliche T\u00e4tigkeit, z. B. als selbst\u00e4ndiger Schneidermeister, und sind beide T\u00e4tigkeiten als Einheit zu behandeln (&gt;R 2.4), ist die Verg\u00fcnstigung des \u00a7 11 Abs. 3 GewStG f\u00fcr den Gesamtertrag zu gew\u00e4hren, wenn die andere T\u00e4tigkeit nicht \u00fcberwiegt (&gt;\u00a7 22 GewStDV). <sup>11<\/sup>Das Gleiche gilt, wenn die bezeichneten Personen die Voraussetzungen des Heimarbeitsgesetzes im Erhebungszeitraum vor\u00fcbergehend nicht erf\u00fcllen, z. B. bei gelegentlicher \u00dcberschreitung der zugelassenen H\u00f6chstzahl fremder Arbeitskr\u00e4fte, die beg\u00fcnstigte T\u00e4tigkeit im Erhebungszeitraum insgesamt aber \u00fcberwiegt (&gt;Vor\u00fcbergehende T\u00e4tigkeit).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen 1Die auf 56 Prozent erm\u00e4\u00dfigte Steuermesszahl (= 1,96 Prozent) gilt nach \u00a7 11 Abs. 3 GewStG bei Hausgewerbetreibenden und ihnen nach \u00a7 1 Abs. 2 Buchstaben b bis d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellten Personen, bei den nach Buchstabe c gleichgestellten Personen aber nur unter der Voraussetzung, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-11-2-steuermesszahlen-bei-hausgewerbetreibenden-und-bei-ihnen-gleichgestellten-personen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[617,616],"class_list":["post-2583","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-hausgewerbetreibenden","tag-steuermesszahlen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2583","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2583"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2583\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2583"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2583"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2583"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}