{"id":2606,"date":"2012-10-04T10:11:04","date_gmt":"2012-10-04T08:11:04","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=2606"},"modified":"2012-10-04T10:12:03","modified_gmt":"2012-10-04T08:12:03","slug":"r-19-2-anpassung-und-erstmalige-festsetzung-der-vorauszahlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-19-2-anpassung-und-erstmalige-festsetzung-der-vorauszahlungen\/","title":{"rendered":"R 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Die Vorauszahlungen k\u00f6nnen der Steuer angepasst werden, die sich f\u00fcr den laufenden oder vorausgegangenen Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. <sup>2<\/sup>Die Anpassung obliegt der Gemeinde, wenn ihr die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer \u00fcbertragen ist (&gt;R 1.2). <sup>3<\/sup>\u00a7 19 Abs. 3 GewStG stellt die Entscheidung der Frage, ob bei der Anpassung festgesetzter Gewerbesteuer-Vorauszahlungen die im Zeitpunkt der Anpassung bereits f\u00e4llig gewesenen und entrichteten Vorauszahlungen auf jeweils ein Viertel der voraussichtlichen Jahressteuer herabgesetzt werden, in das Ermessen der Gemeinde. <sup>4<\/sup>Aber auch das Finanzamt kann bei Kenntnis ver\u00e4nderter Verh\u00e4ltnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags f\u00fcr den laufenden oder vorangegangenen Erhebungszeitraum die Anpassung der Vorauszahlungen veranlassen. <sup>5<\/sup>Das gilt insbesondere f\u00fcr die F\u00e4lle, in denen das Finanzamt Einkommensteuer- und K\u00f6rperschaftsteuervorauszahlungen anpasst. <sup>6<\/sup>Es setzt in diesem Fall f\u00fcr Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen den voraussichtlichen Steuermessbetrag fest, an den die Gemeinden bei der Anpassung der Vorauszahlungen gebunden sind (&gt;\u00a7 19 Abs. 3 GewStG). <sup>7<\/sup>Dieser Festsetzung bedarf es nur, wenn sich danach der Steuermessbetrag entweder um mehr als ein F\u00fcnftel, mindestens aber um 10 Euro oder um mehr als 500 Euro \u00e4ndert. <sup>8<\/sup>Werden nach Ablauf des letzten Vorauszahlungszeitpunkts f\u00fcr den Erhebungszeitraum die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen angepasst, ist bei einer Erh\u00f6hung der Vorauszahlungen der nachgeforderte Betrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids zu entrichten.<\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>In den F\u00e4llen der Anpassung der Vorauszahlungen nach \u00a7 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG findet eine Zerlegung nur dann statt, wenn an den Vorauszahlungen nicht dieselben Gemeinden beteiligt sind, die nach dem unmittelbar vorangegangenen Zerlegungsbescheid beteiligt waren (&gt;\u00a7 29 Abs. 2 GewStDV). <sup>2<\/sup>In den anderen Anpassungsf\u00e4llen braucht ein Zerlegungsbescheid nicht erteilt zu werden (Ermessen des Finanzamtes). <sup>3<\/sup>Die hebeberechtigten Gemeinden k\u00f6nnen an dem Steuermessbetrag in demselben Verh\u00e4ltnis beteiligt werden, nach dem die Zerlegungsanteile in dem unmittelbar vorangegangenen Zerlegungsbescheid festgesetzt sind. <sup>4<\/sup>In diesen F\u00e4llen teilt das Finanzamt den beteiligten Gemeinden nur den Hundertsatz mit, um den sich der Steuermessbetrag gegen\u00fcber dem in der Mitteilung \u00fcber die Zerlegung (&gt;\u00a7 188 Abs. 1 AO) angegebenen Steuermessbetrag erh\u00f6ht oder erm\u00e4\u00dfigt, und den Erhebungszeitraum, f\u00fcr den die \u00c4nderung erstmals gilt (&gt;\u00a7 29 Abs. 1 GewStDV). <sup>5<\/sup>Als Hundertsatz k\u00f6nnen durch 5 teilbare Betr\u00e4ge verwendet werden, sofern dies eine Vereinfachung darstellt. <sup>6<\/sup>Anstelle des Hundertsatzes kann auch der Zerlegungsanteil mitgeteilt werden, sofern dies ohne besonderen Arbeitsaufwand, z. B. im maschinellen Verfahren, m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Das Finanzamt kann einen Steuermessbetrag f\u00fcr Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen auch dann festsetzen, wenn es Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder K\u00f6rperschaftsteuer festsetzt, weil ein Gewerbebetrieb neu gegr\u00fcndet ist oder ein bereits bestehender Gewerbebetrieb infolge Wegfalls des Befreiungsgrunds in die Steuerpflicht eingetreten ist. <sup>2<\/sup>Der Steuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn an ihm mehrere Gemeinden beteiligt sind (&gt;\u00a7 29 Abs. 2 Satz 1 GewStDV).<\/p>\n<p>(4) <sup>1<\/sup>Die Aufgabenteilung zwischen Finanzamt und Gemeinde bei der Anpassung und erstmaligen Festsetzung der Vorauszahlungen erfordert eine Zusammenarbeit der beiden Dienststellen, um den Zweck des Vorauszahlungssystems &#8211; die laufende Anpassung der Vorauszahlungen an die voraussichtliche Jahressteuer entsprechend dem Wirtschaftsablauf &#8211; zu erreichen. <sup>2<\/sup>Die T\u00e4tigkeit des Finanzamts auf dem Gebiet der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen wird regelm\u00e4\u00dfig durch entsprechende Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Einkommensteuer (K\u00f6rperschaftsteuer) ausgel\u00f6st. <sup>3<\/sup>Die Gemeinde teilt deshalb zweckm\u00e4\u00dfig eigene Wahrnehmungen \u00fcber die Entwicklung des Betriebs und ggf. entsprechende Vorschl\u00e4ge dem Finanzamt mit. <sup>4<\/sup>Sie hat sich zur Vermeidung von Doppelarbeit insbesondere mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, ehe sie von sich aus, d. h., ohne dass ein Gewerbesteuermessbetrag f\u00fcr Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt ist (&gt;Absatz 1 Satz 4), die Vorauszahlungen anpasst. <sup>5<\/sup>Gewerbesteuerliche Pr\u00fcfungen und Feststellungen in den Gewerbebetrieben sind auch in Bezug auf die Vorauszahlungen ausschlie\u00dflich Aufgaben des Finanzamts.<\/p>\n<\/div>\n<p>(5) Gegen die Festsetzung des Steuermessbetrags f\u00fcr Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen kann der Steuerpflichtige und gegen die Zerlegung des Steuermessbetrags f\u00fcr Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen nach \u00a7 29 Abs. 2 GewStDV k\u00f6nnen der Steuerpflichtige und die beteiligten Gemeinden Einspruch einlegen (&gt;\u00a7 347 Abs. 1 AO).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen (1) 1Die Vorauszahlungen k\u00f6nnen der Steuer angepasst werden, die sich f\u00fcr den laufenden oder vorausgegangenen Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. 2Die Anpassung obliegt der Gemeinde, wenn ihr die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer \u00fcbertragen ist (&gt;R 1.2). 3\u00a7 19 Abs. 3 GewStG stellt die Entscheidung der Frage, ob &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-19-2-anpassung-und-erstmalige-festsetzung-der-vorauszahlungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[618,535,543],"class_list":["post-2606","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-anpassung","tag-festsetzung","tag-vorauszahlungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2606","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2606"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2606\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2606"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2606"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2606"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}