{"id":33495,"date":"2013-03-23T08:56:20","date_gmt":"2013-03-23T06:56:20","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=33495"},"modified":"2020-09-14T12:48:22","modified_gmt":"2020-09-14T10:48:22","slug":"fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung\/","title":{"rendered":"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"},"content":{"rendered":"<h2><strong style=\"font-size: 13px;\">Ausf\u00fcllhilfe zum \u201eFragebogen zur steuerlichen Erfassung\u201d<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Beginn einer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>1. Vorwort<\/strong><\/h3>\n<p>In diesem Merkblatt wurde weitestgehend auf theoretische Abhandlungen zu allgemeinen Steuerthemen verzichtet. Vielmehr soll praxisorientiert und mit Beispielen unterlegt der Umgang mit Steuern und den \u201el\u00e4stigen\u201d Vordrucken erleichtert werden.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen mit diesem Merkblatt nicht alle Fragen ausreichend beantwortet werden, es kann daher auch kein Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit erhoben werden.<\/p>\n<p>Die Bearbeiter im Finanzamt stehen Ihnen f\u00fcr weitere allgemeine Fragen gern zur Verf\u00fcgung, eine konkrete steuerliche Beratung im Einzelfall darf jedoch nicht erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerformulare.html\"><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>2. Die ersten Beh\u00f6rdeng\u00e4nge<\/strong><\/h3>\n<p>Wer einen gewerblichen Betrieb er\u00f6ffnet, muss dies zun\u00e4chst der unteren <strong>Gewerbebeh\u00f6rde<\/strong> (Ordnungsamt der Gemeinde oder Landratsamt) der Gemeinde mitteilen, in der der Betrieb er\u00f6ffnet wird. Sie werden dann auf einem Vordruck nach n\u00e4heren Einzelheiten befragt. Anschlie\u00dfend wird das <strong>zust\u00e4ndige Finanzamt<\/strong> von der Betriebsgr\u00fcndung unterrichtet. Freiberufler (z.B. \u00c4rzte, Ingenieure, Krankengymnasten) melden sich direkt (telefonisch oder schriftlich) beim zust\u00e4ndigen Finanzamt. Hier ist eine Anmeldung bei der unteren Gewerbebeh\u00f6rde nicht erforderlich. Wenn das Finanzamt f\u00fcr Sie nicht zust\u00e4ndig sein sollte, ist es verpflichtet, Ihre Meldung an das zust\u00e4ndige Finanzamt weiterzuleiten.<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"204\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"433\">\u00a7 138 Abgabenordnung (AO)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3. Die Wahl der Rechtsform<\/strong><\/p>\n<p>Man unterscheidet Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH). Bei der <a title=\"Rechtsformwahl insbesondere aus steuerlicher Sicht\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Rechtsform.html\">Wahl der Rechtsform<\/a> sind der Kapital- und Finanzierungsbedarf, steuer- und handelsrechtliche Aspekte und M\u00f6glichkeiten der Haftungsbeschr\u00e4nkung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>Starten mehrere Personen ihre unternehmerische T\u00e4tigkeit in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft, ist eine fachliche Beratung, die die Steuerverwaltung nicht durchf\u00fchren darf, dringend anzuraten. Geeignete <strong>Ansprechpartner<\/strong> sind hier z.B. Rechtsanw\u00e4lte und <strong><a title=\"Steuerberater in Deutschland online suchen\" href=\"http:\/\/steuerberater.biz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Steuerberater<\/a><\/strong>. \u00d6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften, wie die Steuerberaterkammer, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Anwaltskammer nennen Ihnen entsprechende Adressen.<\/p>\n<p>Die folgenden Ausf\u00fchrungen behandeln schwerpunktm\u00e4\u00dfig die steuerlichen Aspekte der Existenzgr\u00fcndung von Einzelunternehmen. Die Erl\u00e4uterungen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer sind bei Kapital- und Personengesellschaften aber im Prinzip gleicherma\u00dfen g\u00fcltig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4. Der \u201eFragebogen zur steuerlichen Erfassung\u201d<\/strong><\/h3>\n<p>Nachdem das Finanzamt von Ihrer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit Kenntnis erlangt hat, erhalten Sie zun\u00e4chst einmal einen <strong>Vordruck \u201eFragebogen zur steuerlichen Erfassung\u201d<\/strong>. Er dient dazu, Ihre pers\u00f6nlichen wie auch betrieblichen Verh\u00e4ltnisse n\u00e4her kennen zu lernen. Die <em>Ausf\u00fcllhilfe<\/em> f\u00fcr den Fragebogen enth\u00e4lt Erl\u00e4uterungen zu jeder Angabe und erleichtert Ihnen die Beantwortung der Fragen erheblich. Ggf. sollten Sie trotzdem einen steuerlichen Berater hinzuziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4.1. Gr\u00fcndungsdatum &#8211; Beginn der gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit<\/strong><\/h3>\n<p>Neben der Gr\u00fcndungsform (Rechtsform) m\u00fcssen Sie den Zeitpunkt der Gr\u00fcndung Ihres Unternehmens angeben. Bei der Er\u00f6ffnung eines gewerblichen Betriebs sollte das Gr\u00fcndungsdatum mit Ihrer Angabe zum Beginn der T\u00e4tigkeit in Ihrer <em>Gewerbeanmeldung<\/em> \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<p>Sollten Sie bereits vor dem Gr\u00fcndungsdatum nach au\u00dfen erkennbar erste unternehmerische Handlungen ausgef\u00fchrt haben, kann dieser Zeitpunkt als Beginn der gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit angesehen werden. Hierzu geh\u00f6ren in der Regel auch <em>Vorbereitungshandlungen<\/em> (z.B. Anmietung von B\u00fcroraum, Anschaffung von Gesch\u00e4ftsausstattung, Material- oder Wareneinkauf vor Betriebser\u00f6ffnung).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4.2. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen<\/strong><\/h3>\n<p>Die Angaben zu den voraussichtlichen Eink\u00fcnften von Ihnen und ggf. Ihrem Ehegatten dienen in Verbindung mit der Gewinnsch\u00e4tzung f\u00fcr das neue Unternehmen der Feststellung, ob und in welchem Umfang Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festzusetzen sind. Eine sorgf\u00e4ltige Beantwortung dieser Frage liegt in Ihrem <em>eigenen Interesse, um gr\u00f6\u00dfere Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen bei der sp\u00e4teren Jahresveranlagung zu vermeiden<\/em>.<\/p>\n<p>Kommt das Finanzamt anhand Ihrer Angaben im Fragebogen zu dem Ergebnis, dass Sie Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Kirchensteuer und den Solidarit\u00e4tszuschlag leisten m\u00fcssen, setzt es diese per Vorauszahlungsbescheid fest. In dem Bescheid werden die F\u00e4lligkeitstermine genannt. Eventuelle Gewerbesteuervorauszahlungen werden von der Gemeinde gesondert angefordert. Die Vorauszahlungen werden dann sp\u00e4ter mit der Jahressteuer verrechnet.<\/p>\n<p>Sollten die tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsergebnisse nicht Ihren Erwartungen entsprechen, k\u00f6nnen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen, indem Sie die gew\u00fcnschte Herabsetzung oder Anhebung der Vorauszahlungen begr\u00fcnden (z.B. mit einer ersten Ergebnisrechnung).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4.3. Angaben zur Gewinnermittlung<\/strong><\/h3>\n<p>Es gibt grunds\u00e4tzlich zwei M\u00f6glichkeiten, den steuerlichen Gewinn zu ermitteln:<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"24\">\n<p align=\"right\">1.<\/p>\n<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"571\">Einnahmen\u00fcberschussrechnung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"24\">\n<p align=\"right\">2.<\/p>\n<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"571\">Verm\u00f6gensvergleich (Bilanzierung)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Der Gewinn bei der <a title=\"Weitere Infos zur Gewinnermittlungsart der Einnahme\u00fcberschussrechnung\" href=\"http:\/\/einnahme-ueberschuss-rechnung.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Einnahmen\u00fcberschussrechnung<\/a> wird durch Gegen\u00fcberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt:<\/p>\n<p>Betriebseinnahmen<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">abz\u00fcglich Betriebsausgaben<\/span><\/p>\n<p>= Gewinn oder Verlust.<\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen dabei die <em>Betriebseinnahmen<\/em> dem Kalenderjahr zuordnen, in dem das Geld bei Ihnen tats\u00e4chlich eingegangen bzw. gutgeschrieben worden ist. Die Betriebsausgaben ordnen Sie dem Kalenderjahr der Zahlung zu. Eine Besonderheit bilden die Anschaffungskosten der l\u00e4ngerfristig nutzbaren Anlageg\u00fcter (z.B. Ladeneinrichtung, Betriebs-Pkw). Diese sind verteilt auf die Gesamtnutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts in j\u00e4hrlichen <a title=\"Was sind Abschreibungen und wie werden sie berechnet?\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/AfA.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Abschreibungsbetr\u00e4gen<\/a> als Betriebsausgabe abziehbar.<\/p>\n<p>Die <strong>Bilanzierung<\/strong> ist die aufwendigere aber umfassendere Methode zur Ermittlung des betrieblichen Erfolges. Ohne Vorkenntnisse sollten Sie hierzu allerdings die <a title=\"Steuerberatung vom Steuerberater\" href=\"http:\/\/steuerberater.biz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Beratung eines Steuerberaters\/Steuerbevollm\u00e4chtigten<\/a> in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Land- und Forstwirte k\u00f6nnen daneben eine Gewinnermittlung nach <em>Durchschnittss\u00e4tzen<\/em> vornehmen.<\/p>\n<p>Eine Verpflichtung zur Bilanzierung besteht stets bei Gewerbetreibenden, die bereits nach anderen Vorschriften bilanzieren m\u00fcssen. Hierzu geh\u00f6ren unter Anderem auch die Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).<\/p>\n<p>Anderen Unternehmern steht &#8211; zumindest in der Gr\u00fcndungsphase &#8211; die <strong><em>Einnahmen\u00fcberschussrechnung als einfache Art der Gewinnermittlung<\/em><\/strong> offen. In den Folgejahren kann das Finanzamt bei Gewerbetreibenden die <a title=\"Wann ist man zur Buchhaltung verpflichtet?\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Buchfuehrungspflicht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Buchf\u00fchrungspflicht<\/a> und damit auch die Pflicht zur Bilanzierung mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft anordnen, wenn der Umsatz 500.000 EUR oder der Gewinn 50.000 EUR j\u00e4hrlich \u00fcbersteigt. Liegen Ihre Gewinn- und Umsatzerwartungen von vornherein \u00fcber den genannten Grenzen, sollten Sie gleich ab dem Gr\u00fcndungsjahr die Bilanzierung w\u00e4hlen.<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"210\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"427\">\u00a7\u00a7 4 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG),<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"210\"><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"427\">\u00a7\u00a7 140 bis 148 Abgabenordnung (AO)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4.4 Gesch\u00e4ftsjahr\/Abschlusstag<\/strong><\/h3>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr (Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr) ist bei Gewerbetreibenden regelm\u00e4\u00dfig das Kalenderjahr. Lediglich Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, k\u00f6nnen ein vom Kalenderjahr abweichendes Gesch\u00e4ftsjahr w\u00e4hlen.<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"210\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"427\">\u00a7 4a Einkommensteuergesetz (EStG)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4.5. Lohnsteuer<\/strong><\/h3>\n<p>Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, von den an seine Arbeitnehmer ausbezahlten L\u00f6hne und Geh\u00e4lter Lohnsteuer einzubehalten und abzuf\u00fchren. Die Lohnsteuer ermitteln Sie anhand der <a title=\"Die Lohnsteuertabellen k\u00f6nnen Sie hier online erhalten\" href=\"http:\/\/www.lohnsteuertabelle-online.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Lohnsteuertabellen (online)<\/a> und den Daten auf der Lohnsteuerkarte der Arbeitnehmer.<\/p>\n<p>Die voraussichtliche H\u00f6he der Lohnsteuerjahresschuld ist daf\u00fcr ma\u00dfgebend, ob eine monatliche, viertelj\u00e4hrliche oder j\u00e4hrliche Anmeldung der Lohnsteuer zu erfolgen hat:<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"321\">von 0 bis 800 EUR<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"321\">j\u00e4hrlich<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"321\">von 801 bis 3.000 EUR<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"321\">viertelj\u00e4hrlich<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"321\">ab 3.001 EUR<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"321\">monatlich.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"204\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"433\">\u00a7\u00a7 39b, 39c, 39d, 41a Einkommensteuergesetz (EStG)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>4.6. Umsatzsteuer\/ Mehrwertsteuer<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>4.6.1. Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn in den ersten 12 Monaten\/ Umsatzsteuerpflicht<\/strong><\/h3>\n<p>Warenlieferungen und Dienstleistungen unterliegen auf jeder Wirtschaftsstufe der Umsatzsteuer mit dem normalen (z.Z. 19 %) oder erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz (z.Z. 7 %). Einige bestimmte Leistungen, wie z.B. die der Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und die Grundst\u00fccksvermietung und -verpachtung sind von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.<\/p>\n<p>Umsatzsteuer f\u00e4llt dann an, wenn der Umsatz aus den Warenlieferungen und Dienstleistungen den Betrag von 17.500 EUR j\u00e4hrlich \u00fcberschreitet (sogenannte <a title=\"Hier finden Sie hilfreiche Informationen zur Kleinunternehmerregelung\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/kleinunternehmerregelung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kleinunternehmerregelung<\/a>).<\/p>\n<p>Im Fragebogen ist die H\u00f6he des im Gr\u00fcndungsjahr voraussichtlich zu erwartenden Umsatzes einzutragen. Dies dient der Kl\u00e4rung der<em> umsatzsteuerlichen Einstufung als Kleinunternehmer<\/em> oder Regelunternehmer. F\u00fcr die folgenden Jahre wird jeweils auf den tats\u00e4chlichen Umsatz des Vorjahres (maximal 17.500 EUR) abgestellt. Als zus\u00e4tzliche Voraussetzung darf dann allerdings auch der voraussichtliche geplante Umsatz des laufenden Jahres 50.000 EUR nicht \u00fcbersteigen. Dies ist ab dem Folgejahr zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n<p><em>Umsatzsch\u00e4tzung Gr\u00fcndungsjahr 10.000 EUR, tats\u00e4chlicher Umsatz im Gr\u00fcndungsjahr 18.000 EUR, tats\u00e4chlicher Umsatz im Folgejahr 20.000 EUR.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Kleinunternehmerregelung ist nur im Gr\u00fcndungsjahr anwendbar. Im Folgejahr gilt die Regelbesteuerung, weil der tats\u00e4chliche Umsatz des vorausgegangenen Jahres (18.000 EUR) die Grenze von 17.500 EUR \u00fcberschritten hat.<\/em><\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"206\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"437\">\u00a7\u00a7 18 und 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Kommt die Kleinunternehmerregelung wegen \u00dcberschreitung der Umsatzgrenze von 17.500 EUR nicht zur Anwendung, ist Folgendes zu beachten:<\/p>\n<p>Jeder Unternehmer ist berechtigt, von der Umsatzsteuer, die er f\u00fcr seine Ums\u00e4tze schuldet, die Umsatzsteuerbetr\u00e4ge (= Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer f\u00fcr Leistungen an sein Unternehmen (Leistungsbez\u00fcge) in Rechnung gestellt haben. Voraussetzung f\u00fcr den Vorsteuerabzug ist, dass die bezogenen Leistungen nicht f\u00fcr steuerfreie Ums\u00e4tze des Unternehmers verwendet werden.<\/p>\n<p>Die Umsatzsteuer ist eine \u201e<em>Selbstveranlagungssteuer<\/em>\u201d, d.h., die zu zahlende Steuer m\u00fcssen Sie auf einem Vordruck selbst berechnen und sodann in der errechneten H\u00f6he an das Finanzamt abf\u00fchren. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><em>Lieferung zu 16 %<\/em><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\">\n<p align=\"right\"><em>100.000 EUR<\/em><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><em>hierauf Umsatzsteuer (unter Beachtung des unter Punkt 4.3.2<\/em><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><em>zur Entstehung der Umsatzsteuer Gesagtem)<\/em><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\">\n<p align=\"right\"><em>16.000 EUR<\/em><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><em>abzgl. abziehbare, von anderen Unternehmen in Rechnung<\/em><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><em>gestellte Vorsteuern:<\/em><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\">\n<p align=\"right\"><em>10.000 EUR<\/em><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"463\"><em>zu entrichtende Umsatzsteuer (an das Finanzamt zu zahlen)<\/em><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"180\">\n<p align=\"right\"><em>6.000 EUR<\/em><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"210\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"427\">\u00a7 16 Umsatzsteuergesetz (UStG)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4.6.2. Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten<\/strong><\/h3>\n<p>Das Umsatzsteuergesetz sieht als Normalfall die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (sogenannte Soll-Versteuerung) vor. Das bedeutet, Sie m\u00fcssen die Umsatzsteuer abf\u00fchren, sobald Sie die Leistungen erbracht haben, ohne R\u00fccksicht darauf, ob der Kunde die Rechnung sofort oder vielleicht erst Monate sp\u00e4ter zahlt. Im Extremfall k\u00f6nnte es bei der Soll-Versteuerung zu <em>Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen<\/em> kommen.<\/p>\n<p>Deshalb kann das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen gestatten, die Steuer von vornherein nach den tats\u00e4chlich vereinnahmten Entgelten (sog.\u00a0Ist-Versteuerung) zu besteuern. Das bedeutet, Sie m\u00fcssen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abf\u00fchren, wenn f\u00fcr Ihre Leistung das Entgelt entrichtet wurde.<\/p>\n<p>Bei <a title=\"Wer ist Freiberufler und wer nicht?\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/freiberufler.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Freiberuflern<\/a> &#8211; wie z.B. Architekten, Journalisten &#8211; ist dies ohne weitere Voraussetzung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Bei den \u00fcbrigen Gewerbetreibenden kann die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten dann gestattet werden, wenn der voraussichtliche Gesamtumsatz (Bruttoumsatz einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) im Jahr der Betriebser\u00f6ffnung<strong>\u00a0500.000 EUR<\/strong>\u00a0nicht \u00fcberschreitet. F\u00fcr die nachfolgenden Kalenderjahre ist dann jeweils der Gesamtumsatz des Vorjahres ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n<p><em>Betriebser\u00f6ffnung am 1.4.2004 mit einer Umsatzerwartung von j\u00e4hrlich 100.000 EUR. Der tats\u00e4chliche Gesamtumsatz bel\u00e4uft sich im Jahr 2004 auf 80.000 EUR und im Jahr 2005 auf 600.000 EUR.<\/em><\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"141\"><em>2004 und 2005:<\/em><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"501\"><em>Ist Versteuerung m\u00f6glich<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"141\"><em>2006:<\/em><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"501\"><em>Soll-Versteuerung, weil der Gesamtumsatz im Jahr 2005 mehr als 500.000 EUR betr\u00e4gt<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Kreuzen Sie bitte in dem daf\u00fcr vorgesehenen Feld des Vordruckes die Steuerberechnung nach \u201evereinnahmten Entgelten\u201d an, wenn Sie die Voraussetzungen hierf\u00fcr erf\u00fcllen und von der M\u00f6glichkeit der Ist-Versteuerung Gebrauch machen wollen.<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"204\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"433\">\u00a7 20 Umsatzsteuergesetz (UStG)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4.6.3. Voraussichtlich zu entrichtende Steuer (Voranmeldungsverfahren)<\/strong><\/h3>\n<p>Im Jahr der Betriebser\u00f6ffnung und im folgenden Kalenderjahr sind monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.<\/p>\n<p>In den Folgejahren richtet sich der Voranmeldungszeitraum nach der tats\u00e4chlich zu entrichteten Steuer der Vorjahre:<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"353\">von 0 bis 1.000 EUR<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"289\">j\u00e4hrlich<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"353\">von 1.000 bis 7.500 EUR<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"289\">viertelj\u00e4hrlich<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"353\">ab 7.500 EUR<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"289\">monatlich.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Ergibt sich f\u00fcr das vorangegangene Kalenderjahr insgesamt ein <em>Vorsteuer\u00fcberschuss<\/em>, sind die Umsatzsteuervoranmeldungen im Folgejahr viertelj\u00e4hrlich abzugeben.<\/p>\n<p>Bei einem Vorsteuer\u00fcberschuss \u00fcbersteigen die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetr\u00e4ge (Vorsteuern) f\u00fcr Leistungen an Ihr Unternehmen die Umsatzsteuer, die Sie f\u00fcr Ihre Ums\u00e4tze schulden.<\/p>\n<p>Ergibt sich f\u00fcr das Vorjahr ein Vorsteuer\u00fcberschuss von mehr als 7.500 EUR zu Ihren Gunsten, k\u00f6nnen Sie eine monatliche Abgabe der Voranmeldungen beantragen.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n<p><em>Betriebser\u00f6ffnung am 1.4.2004.<\/em><\/p>\n<p><em>2004 und 2005 hat die Abgabe der Voranmeldungen ab April 2004 monatlich zu erfolgen.<\/em><\/p>\n<p><em>Im Jahr 2005 betr\u00e4gt die zu entrichtende Steuer 5.000 EUR (Umsatzsteuer abz\u00fcglich Vorsteuern).<\/em><\/p>\n<p><em>Im Jahr 2006 sind 7.000 EUR Steuer an das Finanzamt abzuf\u00fchren.<\/em><\/p>\n<p><em>2006: Viertelj\u00e4hrliche Abgabe der Voranmeldungen<\/em><\/p>\n<p><em>2007: Monatliche Abgabe der Voranmeldungen<\/em><\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"210\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"427\">\u00a7 18 Abs. 1 bis 2a Umsatzsteuergesetz (UStG)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt bzw. Ihrem Steuerberater.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4.6.4. Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)<\/strong><\/h3>\n<p>Beabsichtigen Sie, k\u00fcnftig auch in andere EU-Mitgliedstaaten zu liefern und\/ oder von dort Waren zu beziehen, wird Ihnen &#8211; von einigen Ausnahmen abgesehen &#8211; eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (<a title=\"Wie erhalten Sie die Umsatzsteuer ID?\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Umsatzsteuer-ID-Nummer.html\">USt-IdNr<\/a>.) erteilt. M\u00f6chten Sie eine USt-IdNr. erteilt bekommen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an.<\/p>\n<p>Die USt-IdNr. dient der Abwicklung und Kontrolle der Umsatzbesteuerung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>5. Vordrucke\/Elektronische \u00dcbermittlung von Voranmeldungs-\/Anmeldedaten<\/strong><\/h2>\n<p>Als Arbeitgeber bzw. Unternehmer sind Sie verpflichtet, <em>Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Weg \u00fcber das Internet zu \u00fcbermitteln<\/em>. Dies gilt erstmalig f\u00fcr Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeitr\u00e4ume, die nach dem 31.12.2004 enden.<\/p>\n<p>Die Funktion der elektronischen Daten\u00fcbermittlung ist bereits in vielen g\u00e4ngigen <a title=\"Vergleich und Test von Steuersoftware\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerprogramm.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Steuersoftware-Produkten<\/a> integriert. Alternativ dazu kann ElsterFormular, das offizielle Programm der Steuerverwaltung, zum Ausf\u00fcllen und Versenden von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie von Anmeldungen der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung verwendet werden.<\/p>\n<p>ElsterFormular ist gratis auf CD-ROM im Finanzamt oder als Downloadversion im Internet unter www.elsterformular.de erh\u00e4ltlich.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die elektronische Abgabe von Steueranmeldungen ist weiterhin eine einmalige Erkl\u00e4rung nach \u00a7 6 der Steuerdaten-\u00dcbermittlungsverordnung (StD\u00dcV). Bitte reichen Sie die von Ihnen pers\u00f6nlich unterschriebene Erkl\u00e4rung bei Ihrem Finanzamt ein, bevor Sie mit der elektronischen Daten\u00fcbermittlung beginnen.<\/p>\n<p>Die Erkl\u00e4rung kann unter der Internetadresse https:\/\/www.elster.de\/doc\/teilnahmeerklaerung.pdf heruntergeladen werden.<\/p>\n<p>Auf Grund der Verpflichtung zur elektronischen \u00dcbermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen sendet Ihnen das Finanzamt grunds\u00e4tzlich keine Papiervordrucke mehr zu. Die Abgabe von Papiervordrucken ist \u00a0in anerkannten H\u00e4rtef\u00e4llen m\u00f6glich. Zur Anerkennung eines H\u00e4rtefalls muss ein schriftlicher ausreichend begr\u00fcndeter Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Wenn der Bearbeiter dem Vorliegen eines H\u00e4rtefalls zustimmt, h\u00e4ndigt er Ihnen die entsprechende Anzahl an Papiervordrucken aus. Eine \u00dcbersendung kann jedoch nicht erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Ein wichtiger Hinweis:<\/strong><\/p>\n<p>Die elektronischen Anmeldungen und die zu zahlenden Steuern m\u00fcssen sp\u00e4testens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungs-\/Anmeldungszeitraums (Monat, Vierteljahr oder Jahr) beim Finanzamt sein. Vers\u00e4umen Sie diesen Termin, drohen bei versp\u00e4teter Abgabe <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuererklaerung\/Steuererklaerung-Verspaetungzuschlag.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Versp\u00e4tungszuschl\u00e4ge<\/a>. Bei versp\u00e4teter Zahlung entstehen S\u00e4umniszuschl\u00e4ge.<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"204\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"433\">\u00a7\u00a7 149, 150, 152, 168, 240 Abgabenordnung (AO)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>6. Steuererkl\u00e4rungen nach Ablauf des Gr\u00fcndungsjahres<\/strong><\/h2>\n<p>Nach Ablauf Ihres ersten Gesch\u00e4ftsjahres sind Sie verpflichtet, <a title=\"Weitere Infos zu den Steuerkl\u00e4rungen\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuererklaerung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Steuererkl\u00e4rungen<\/a> abzugeben. Das Finanzamt m\u00f6chte nun wissen, ob Ihre Einsch\u00e4tzungen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingetreten sind. Inwieweit haben Sie die selbst gesteckten Ziele \u00fcbertroffen oder verfehlt?<\/p>\n<p>In der Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererkl\u00e4rung werden die zur Steuerfestsetzung notwendigen Daten abgefragt. Erl\u00e4uterungen, die den Erkl\u00e4rungsvordrucken beiliegen, helfen Ihnen weiter. Wenn die Sache zu kompliziert wird, ist es ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen.<\/p>\n<p>Die Steuererkl\u00e4rungen m\u00fcssen sp\u00e4testens bis zum 31.5. des Folgejahres beim Finanzamt sein. In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen gew\u00e4hrt das Finanzamt eine Fristverl\u00e4ngerung, sofern Sie rechtzeitig einen formlosen Antrag stellen.<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"204\"><strong>Wo geregelt?<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"433\">\u00a7\u00a7 149, 150 Abgabenordnung (AO)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>7. Investitionszulagen<\/strong><\/h2>\n<p>Unter bestimmten Voraussetzungen besteht f\u00fcr Unternehmer in den neuen Bundesl\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit, einen Antrag auf Investitionszulage zu stellen. Die Zulage stellt einen Zuschuss zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten genau definierter G\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens dar und wird von den Finanz\u00e4mtern steuerfrei ausgezahlt.<\/p>\n<p>Fragen, unter welchen Bedingungen und f\u00fcr welche Investitionen ein solcher Anspruch besteht, beantwortet Ihnen ein steuerlicher Berater, selbstverst\u00e4ndlich aber auch das Finanzamt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>9. Der Staat f\u00f6rdert Existenzgr\u00fcndungen<\/strong><\/h2>\n<p>Die Entscheidung, sich selbstst\u00e4ndig zu machen, ist mit Risiken, aber auch mit gro\u00dfen finanziellen und ideellen Chancen verbunden.<\/p>\n<p>Der Freistaat Th\u00fcringen begleitet den Weg in die Selbstst\u00e4ndigkeit mit speziellen Hilfen, wie etwa Zusch\u00fcssen und zinsg\u00fcnstigen Krediten als Startkapital.<\/p>\n<p>Beim Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit, Referat \u00d6ffentlichkeitsarbeit, Scharnhorststra\u00dfe 34-37, 10115 Berlin (Tel. 030\/20 14 65 74 und Fax 030\/20 14 70 27), ist die Brosch\u00fcre \u201eStarthilfe &#8211; Der erfolgreiche Weg in die Selbstst\u00e4ndigkeit\u201d kostenlos erh\u00e4ltlich.<\/p>\n<p>Arbeitslose B\u00fcrger, die eine selbstst\u00e4ndige Existenz gr\u00fcnden wollen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein \u00dcberbr\u00fcckungsgeld, das den Lebensunterhalt in der Anlaufphase sichern soll. Am besten sprechen Sie hier Ihr Arbeitsamt auf die bestehenden F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten an.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausf\u00fcllhilfe zum \u201eFragebogen zur steuerlichen Erfassung\u201d Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Beginn einer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit &nbsp; 1. Vorwort In diesem Merkblatt wurde weitestgehend auf theoretische Abhandlungen zu allgemeinen Steuerthemen verzichtet. Vielmehr soll praxisorientiert und mit Beispielen unterlegt der Umgang mit Steuern und den \u201el\u00e4stigen\u201d Vordrucken erleichtert werden. 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