{"id":355,"date":"2012-08-29T07:58:49","date_gmt":"2012-08-29T05:58:49","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=355"},"modified":"2018-03-22T11:12:08","modified_gmt":"2018-03-22T09:12:08","slug":"r-4-5-einnahmenuberschussrechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-4-5-einnahmenuberschussrechnung\/","title":{"rendered":"R 4.5 Einnahmen\u00fcberschussrechnung"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 4.5 Einnahmen\u00fcberschussrechnung<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>Anwendungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Der Stpfl. kann nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den <a title=\"Einnahmen\u00fcberschussrechnung\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/einnahmenueberschussrechnung.html\" target=\"_blank\">\u00dcberschuss der Betriebseinnahmen \u00fcber die Betriebsausgaben<\/a> ansetzen, wenn er auf Grund gesetzlicher Vorschriften (\u2192R 4.1 Abs. 1 und 2) nicht verpflichtet ist, B\u00fccher zu f\u00fchren und regelm\u00e4\u00dfig Abschl\u00fcsse zu machen, er dies auch nicht freiwillig tut, und sein Gewinn nicht nach Durchschnittss\u00e4tzen (\u00a7 13a EStG) zu ermitteln ist. <sup>2<\/sup>Die <a title=\"Buchf\u00fchrung\" href=\"http:\/\/www.ms-buchhalter.de\/\" target=\"_blank\">Buchf\u00fchrung<\/a> wegen der Eigenschaft des Betriebs als Testbetrieb f\u00fcr den Agrarbericht oder als Betrieb des EG-Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchf\u00fchrungen und die Auflagenbuchf\u00fchrung entsprechend den Richtlinien des Bundesministeriums f\u00fcr Verbraucherschutz, Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft schlie\u00dfen die Gewinnermittlung nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG nicht aus. <sup>3<\/sup>Der Gewinn eines Stpfl. ist nach den f\u00fcr diese Gewinnermittlungsart ma\u00dfgebenden Grunds\u00e4tzen zu ermitteln, wenn der Betrieb zwar die Voraussetzungen f\u00fcr die Gewinnermittlung nach \u00a7 13a EStG erf\u00fcllt, aber ein Antrag nach \u00a7 13a Abs. 2 EStG gestellt worden ist.<\/p>\n<p><strong>Zeitliche Erfassung von Betriebseinnahmen und -ausgaben<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Bei der Gewinnermittlung nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben nach den Grunds\u00e4tzen des \u00a7 11 EStG zu erfassen. <sup>2<\/sup>Das gilt auch f\u00fcr Vorsch\u00fcsse, Teil- und Abschlagszahlungen. <sup>3<\/sup>Hat ein Stpfl. Gelder in fremdem Namen und f\u00fcr fremde Rechnung verausgabt, ohne dass er entsprechende Gelder vereinnahmt, kann er in dem Wirtschaftsjahr, in dem er nicht mehr mit einer Erstattung der verausgabten Gelder rechnen kann, eine Betriebsausgabe in H\u00f6he des nicht erstatteten Betrags absetzen. <sup>4<\/sup>Soweit der nicht erstattete Betrag in einem sp\u00e4teren Wirtschaftsjahr erstattet wird, ist er als Betriebseinnahme zu erfassen.<\/p>\n<p><strong>Abnutzbare und nichtabnutzbare Anlageg\u00fcter<\/strong><\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Zu den Betriebseinnahmen geh\u00f6ren auch die Einnahmen aus der Ver\u00e4u\u00dferung von abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlageg\u00fctern sowie vereinnahmte Umsatzsteuerbetr\u00e4ge. <sup>2<\/sup>Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten f\u00fcr Anlageg\u00fcter, die der Abnutzung unterliegen, z. B. Einrichtungsgegenst\u00e4nde, Maschinen, der Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert oder der Praxiswert, d\u00fcrfen nur im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt werden, sofern nicht \u00a7 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG anzuwenden ist. <sup>3<\/sup>Neben den Vorschriften \u00fcber die AfA, die Absetzung f\u00fcr Substanzverringerung, die Bewertungsfreiheit f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter oder die Bildung eines Sammelpostens gelten auch die Regelungen \u00fcber erh\u00f6hte Absetzungen und \u00fcber Sonderabschreibungen. <sup>4<\/sup>Die vorgenommenen Abschreibungen sind in die besonderen, laufend zu f\u00fchrenden Verzeichnisse des Anlageverm\u00f6gens aufzunehmen. <sup>5<\/sup>Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert sind bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens, z. B. Grund und Boden, Genossenschaftsanteile, Wald einschlie\u00dflich Erstaufforstung, erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6ses oder im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu ber\u00fccksichtigen, soweit die Aufwendungen vor dem 1.1.1971 nicht bereits zum Zeitpunkt der Zahlung abgesetzt worden sind.<\/p>\n<p><strong>Leibrenten<\/strong><\/p>\n<p>(4) <sup>1<\/sup>Erwirbt ein Stpfl. mit Gewinnermittlung nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG ein Wirtschaftsgut des Anlageverm\u00f6gens oder des Umlaufverm\u00f6gens i. S. d. \u00a7 4 Abs. 3 Satz 4 EStG gegen eine Leibrente, ergeben sich die Anschaffungskosten f\u00fcr dieses Wirtschaftsgut aus dem Barwert der Leibrentenverpflichtung. <sup>2<\/sup>Die einzelnen Rentenzahlungen sind in H\u00f6he ihres Zinsanteiles Betriebsausgaben. <sup>3<\/sup>Der Zinsanteil ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Rentenzahlungen einerseits und dem j\u00e4hrlichen R\u00fcckgang des Barwerts der Leibrentenverpflichtung andererseits. <sup>4<\/sup>Aus Vereinfachungsgr\u00fcnden ist es nicht zu beanstanden, wenn die einzelnen Rentenzahlungen in voller H\u00f6he mit dem Barwert der urspr\u00fcnglichen Rentenverpflichtung verrechnet werden; sobald die Summe der Rentenzahlungen diesen Wert \u00fcbersteigt, sind die dar\u00fcber hinausgehenden Rentenzahlungen in vollem Umfang als Betriebsausgabe abzusetzen. <sup>5<\/sup>Bei vorzeitigem Fortfall der Rentenverpflichtung ist der Betrag als Betriebseinnahme anzusetzen, der nach Abzug aller bis zum Fortfall geleisteten Rentenzahlungen von dem urspr\u00fcnglichen Barwert verbleibt. <sup>6<\/sup>Erwirbt ein Stpfl. mit Gewinnermittlung nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG Wirtschaftsg\u00fcter des Umlaufverm\u00f6gens &#8211; mit Ausnahme der in \u00a7 4 Abs. 3 Satz 4 EStG aufgef\u00fchrten Wirtschaftsg\u00fcter &#8211; gegen eine Leibrente, stellen die Rentenzahlungen zum Zeitpunkt ihrer Verausgabung in voller H\u00f6he Betriebsausgaben dar. <sup>7<\/sup>Der Fortfall einer solchen Leibrentenverpflichtung f\u00fchrt nicht zu einer Betriebseinnahme.<\/p>\n<p><strong>Raten und Ver\u00e4u\u00dferungsrenten<\/strong><\/p>\n<p>(5) <sup>1<\/sup>Ver\u00e4u\u00dfert der Stpfl. Wirtschaftsg\u00fcter i. S. d. \u00a7 4 Abs. 3 Satz 4 EStG gegen einen in Raten zu zahlenden Kaufpreis oder gegen eine Ver\u00e4u\u00dferungsrente, ist in jedem Wirtschaftsjahr in H\u00f6he der in demselben Wirtschaftsjahr zuflie\u00dfenden Kaufpreisraten oder Rentenzahlungen ein Teilbetrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgaben abzusetzen. <sup>2<\/sup>Bei der Ver\u00e4u\u00dferung abnutzbarer Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens kann der Stpfl. hinsichtlich der noch nicht im Wege der AfA als Betriebsausgaben ber\u00fccksichtigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abweichend von den allgemeinen Grunds\u00e4tzen, entsprechend verfahren. <sup>3<\/sup>Wird die Kaufpreisforderung uneinbringlich, ist der noch nicht abgesetzte Betrag in dem Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe zu ber\u00fccksichtigen, in dem der Verlust eintritt.<\/p>\n<p><strong>Betriebsver\u00e4u\u00dferung oder -aufgabe<\/strong><\/p>\n<p>(6) <sup>1<\/sup>Ver\u00e4u\u00dfert ein Stpfl., der den Gewinn nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, ist der Stpfl. so zu behandeln, als w\u00e4re er im Augenblick der Ver\u00e4u\u00dferung zun\u00e4chst zur Gewinnermittlung durch Betriebsverm\u00f6gensvergleich nach \u00a7 4 Abs. 1 EStG \u00fcbergegangen (\u2192Wechsel der Gewinnermittlungsart). <sup>2<\/sup>Dies gilt auch bei der Ver\u00e4u\u00dferung eines Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteiles und bei der Aufgabe eines Betriebs sowie in den F\u00e4llen der Einbringung, unabh\u00e4ngig davon, ob die Einbringung zu Buch-, Zwischen- oder gemeinen Werten erfolgt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 4.5 Einnahmen\u00fcberschussrechnung Anwendungsbereich (1) 1Der Stpfl. kann nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den \u00dcberschuss der Betriebseinnahmen \u00fcber die Betriebsausgaben ansetzen, wenn er auf Grund gesetzlicher Vorschriften (\u2192R 4.1 Abs. 1 und 2) nicht verpflichtet ist, B\u00fccher zu f\u00fchren und regelm\u00e4\u00dfig Abschl\u00fcsse zu machen, er dies auch nicht freiwillig tut, und sein &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-4-5-einnahmenuberschussrechnung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 4.5 Einnahmen\u00fcberschussrechnung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[922,869,143,139,924,386,157,923],"class_list":["post-355","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag--4-abs-3-estg","tag-absetzung-fur-substanzverringerung","tag-afa","tag-anschaffungs-oder-herstellungskosten","tag-auflagenbuchfuhrung","tag-einnahmenuberschussrechnung","tag-sonderabschreibungen","tag-uberschuss-der-betriebseinnahmen-uber-die-betriebsausgaben"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/355","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=355"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/355\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=355"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=355"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=355"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}