{"id":37047,"date":"2013-04-27T19:51:15","date_gmt":"2013-04-27T17:51:15","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=37047"},"modified":"2013-04-27T19:51:15","modified_gmt":"2013-04-27T17:51:15","slug":"die-steuerliche-betriebsprufung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/die-steuerliche-betriebsprufung\/","title":{"rendered":"Die steuerliche Betriebspr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: left;\">\n<p>Sehr geehrter Steuerb\u00fcrger,<\/p>\n<p>die Finanzbeh\u00f6rden sind verpflichtet, die Steuern nach Ma\u00dfgabe der Gesetze gleichm\u00e4\u00dfig festzusetzen und zu erheben. Diesem Zweck dient unter anderem auch die Durchf\u00fchrung <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Betriebspruefung.html\" target=\"_blank\">steuerlicher Au\u00dfen\u00adpr\u00fcfungen<\/a>. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen als Arbeitshilfe und Information zur Vorbereitung auf die Betriebspr\u00fcfung dienen. Eine Betriebspr\u00fcfung wird Ihnen in einer schriftlichen Pr\u00fcfungsanordnung angek\u00fcndigt. Wir empfehlen Ihnen, auch Ihren Steuerberater \u00fcber die anstehende Betriebspr\u00fcfung zu informieren.<\/p>\n<p><strong>Was wird gepr\u00fcft?<\/strong><\/p>\n<p>Die steuerliche Betriebspr\u00fcfung hat die Aufgabe, Ihre erkl\u00e4rten Eink\u00fcnfte und ggf. auch sonstige Besteuerungsgrundlagen zu \u00fcber\u00adpr\u00fcfen. Pr\u00fcfungsgegenstand sind dabei alle steuerlich erheblichen Sachverhalte eines festgelegten Zeitraums (Pr\u00fcfungszeitraum). Sie betreffen die Einkommen- bzw. K\u00f6rperschaftsteuer, ggf. Umsatz\u00adsteuer und\/oder Gewerbesteuer. Bei Bedarf k\u00f6nnen auch andere Steuern in die Pr\u00fcfung einbezogen werden. Welche Steuerarten und Zeitr\u00e4ume von der Pr\u00fcfung erfasst sind, ergibt sich aus der Pr\u00fcfungsanordnung. F\u00fcr die Pr\u00fcfung werden aufbewahrungspflichtige Unterlagen heran\u00adgezogen. Dies sind insbesondere die Finanz- und Anlagenbuchhal\u00adtung, Lohnbuchhaltung und sonstige steuerlich bedeutsame Unter\u00adlagen und Daten. Wichtige Unterlagen sind auch Urkunden und Vertr\u00e4ge. Die Au\u00dfenpr\u00fcfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze ge\u00adrecht und gleichm\u00e4\u00dfig angewendet werden; deshalb wird zu Ihren Gunsten wie auch zu Ihren Ungunsten gepr\u00fcft.<\/p>\n<p><strong>Wann wird gepr\u00fcft?<\/strong><\/p>\n<p>Der Beginn der Betriebspr\u00fcfung ergibt sich i. d. R. aus der Pr\u00fcfungs\u00adanordnung. Aus wichtigen Gr\u00fcnden kann dieser Termin verschoben werden; dazu wenden Sie sich bitte an den in der Pr\u00fcfungsanord\u00adnung genannten Pr\u00fcfer.<\/p>\n<p><strong>Wie wird gepr\u00fcft?<\/strong><\/p>\n<p>Neben der Pr\u00fcfung der nur in Papierform vorliegenden Unterlagen wird in der Regel eine sogenannte \u201eelektronische Betriebspr\u00fcfung\u201c durchgef\u00fchrt. Bitte stellen Sie hierzu das steuerlich erhebliche Datenmaterial in elektronischer Form zur Verf\u00fcgung. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Grunds\u00e4tze zum Datenzugriff und zur Pr\u00fcfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ver\u00f6f\u00adfentlicht (siehe BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 unter www. bun\u00addesfinanzministerium.de). Weiterf\u00fchrende Informationen, Praxistipps und Erfahrungsaustausch bieten verschiedene Internetforen, wie z. B. www.elektronische-steuerpruefung.de an. Die elektronische Betriebspr\u00fcfung bietet dem Steuerpr\u00fcfer drei M\u00f6glichkeiten des Datenzugriffs:<\/p>\n<p><strong>Unmittelbarer Datenzugriff (Z1)<\/strong><\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfer nutzt &#8211; nach entsprechender Einweisung durch Sie oder einen von Ihnen damit Beauftragten &#8211; selbst die Hard- und Software Ihres Unternehmens\/Ihrer Buchhaltung und nimmt hierdurch Einsicht in die gespeicherten Daten. Dies kann auch durch einen beauftragten Dritten erfolgen. Eigene Auswertungsprogramme darf der Pr\u00fcfer dabei in Ihrem EDV-System nicht einsetzen.<\/p>\n<p><strong>Mittelbarer Datenzugriff (Z2)<\/strong><\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfer l\u00e4sst nach seinen Vorgaben von Ihnen Auswertungen maschinell erstellen.<\/p>\n<p><strong>Datentr\u00e4ger\u00fcberlassung (Z3)<\/strong><\/p>\n<p>Die h\u00e4ufigste Form des Datenzugriffs ist die Datentr\u00e4ger\u00fcberlassung. \u00dcbergeben Sie dem Pr\u00fcfer bitte die gespeicherten Daten auf einem maschinell auswertbaren Datentr\u00e4ger. Anschlie\u00dfend werden diese vom Pr\u00fcfer mit eigener Hard- und Software ausgewertet. Neben den reinen Daten ist es erforderlich, dass Sie dem Pr\u00fcfer dabei auch die Struktur der Daten (Datenfeldbeschreibungen, interne und externe Verkn\u00fcpfungen) in maschinell auswertbarer Form zur Verf\u00fcgung stellen. Der Pr\u00fcfer ist verpflichtet, sp\u00e4testens nach Bestandskraft der aufgrund der Pr\u00fcfung ergangenen Steuerbescheide \u00fcberlassene Datentr\u00e4ger zur\u00fcckzugeben und eventuell gespeicherte Daten zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfer kann diese drei M\u00f6glichkeiten nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen alternativ oder auch zusammen einsetzen. F\u00fcr alle diese M\u00f6glichkeiten gilt: Der Pr\u00fcfer hat lediglich das Recht, die Daten Ihres Unternehmens zu lesen und mit Hilfe der Hard- und Software der Steuerverwaltung auszuwerten; Ver\u00e4nderungen darf er nicht vornehmen. Bitte tragen Sie in Ihrem eigenen Interesse daf\u00fcr Sorge, dass die Zugriffsrechte f\u00fcr den Pr\u00fcfer entsprechend eingerich\u00adtet werden.<\/p>\n<p><strong>Vorbereitung auf die Pr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen die Vorbereitung auf die bevorstehende Pr\u00fcfung erleichtern.<\/p>\n<p><strong>W\u00e4hrend der Pr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zu Beginn<\/strong><\/p>\n<p>Die Betriebspr\u00fcfung sollte mit einem einf\u00fchrenden Gespr\u00e4ch begin\u00adnen. Wir empfehlen Ihnen, dass hierbei neben Ihnen Ihr steuerlicher Berater und ggf. die von Ihnen vorgesehenen Auskunftspersonen teilnehmen. Eine Betriebsbesichtigung erleichtert dem Pr\u00fcfer das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Ihr Unternehmen.<\/p>\n<p><strong>Mitwirkungspflichten<\/strong><\/p>\n<p>Ihre Mitwirkungspflichten w\u00e4hrend der Au\u00dfenpr\u00fcfung sind in der Ihnen zugeschickten Pr\u00fcfungsanordnung aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Worauf Sie noch achten sollten<\/strong><\/p>\n<p>Um einen reibungslosen Ablauf der Pr\u00fcfung zu gew\u00e4hrleisten, haben wir die Bitte, folgende Punkte zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Unterlagen lt. Checkliste sollten zum Pr\u00fcfungsbeginn vorliegen.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend der Pr\u00fcfung sollten angeforderte Unterlagen zeitnah vorgelegt werden.<\/li>\n<li>Bei schwierigen Fragen, oder solchen, die Sie nicht sofort beantworten k\u00f6nnen, k\u00f6nnen Sie selbstverst\u00e4ndlich um Bedenkzeit bitten und ggf. Ihren Steuerberater oder auch son\u00adstige Sachkundige konsultieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u0095 Die Feststellungen des Pr\u00fcfers werden im Rahmen einer Schlussbesprechung er\u00f6rtert. Hierbei k\u00f6nnen noch offene Fragen gekl\u00e4rt und evtl. unterschiedliche Standpunkte diskutiert werden.<\/p>\n<p>Das Ergebnis der Pr\u00fcfung hat unmittelbare steuerliche und damit evtl. auch finanzielle Auswirkungen. Nehmen Sie sich daher bitte ausrei\u00adchend Zeit f\u00fcr den Pr\u00fcfer und dessen Fragen.<\/p>\n<p><strong>Nach der Pr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>Im Anschluss an die Betriebspr\u00fcfung wird vom Pr\u00fcfer ein schriftlicher Pr\u00fcfungsbericht erstellt. Wenn Sie m\u00f6chten, kann Ihnen dieser Bericht bereits vor der Auswertung durch den Innendienst des Finanzamtes \u00fcbersandt werden. Damit haben Sie die M\u00f6glichkeit, noch vor \u00c4nde\u00adrung der Steuerbescheide zu strittigen Punkten Stellung zu nehmen. Auch nach Ergehen der ge\u00e4nderten Steuerbescheide haben Sie inner\u00adhalb der Rechtsbehelfsfrist noch die M\u00f6glichkeit, Rechtsmittel einzule\u00adgen. Ergeben sich durch die Pr\u00fcfung keine \u00c4nderungen, teilt Ihnen das Finanzamt dies formlos mit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Checkliste Betriebspr\u00fcfung<\/h2>\n<p>Diese Liste ist f\u00fcr Sie als Hilfe bei einer bevorstehenden Betriebspr\u00fcfung gedacht. Im Falle von Lohnsteuer-Au\u00dfenpr\u00fcfung oder Umsatzsteuer-Sonderpr\u00fcfung ist diese Liste nur bedingt anwendbar. Welche Art von Pr\u00fcfung bei Ihnen stattfinden soll, ergibt sich aus der Pr\u00fcfungsanordnung. Bitte sprechen Sie in diesen F\u00e4llen mit dem Pr\u00fcfer ab, welche Unterlagen er genau ben\u00f6tigt. Au\u00dferdem ist es sinnvoll, dass Sie Ihren Steuerberater \u00fcber die Betriebspr\u00fcfung informieren und ihn ggf. hinzuziehen.<\/p>\n<p>Bitte halten Sie nachfolgende Unterlagen &#8211; soweit Unterlagen<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Pr\u00fcfungstermin<\/p>\n<p>Wurde der Pr\u00fcfungstermin mit dem Pr\u00fcfer\u00a0vereinbart?<br \/>\nMuss eine Verschiebung des\u00a0Pr\u00fcfungsbeginns beantragt werden?<br \/>\n(gewichtige Gr\u00fcnde, z. B. Krankheit)<br \/>\nIst der Steuerberater informiert?<\/p>\n<p>Ort der Pr\u00fcfung<\/p>\n<p>Ist ein geeigneter Arbeitsplatz f\u00fcr den Pr\u00fcfer\u00a0in Ihren Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen vorhanden?<br \/>\nWenn nein: Wo soll die Betriebspr\u00fcfung stattfinden?<\/p>\n<p>Ansprechpartner und Auskunftspersonen<\/p>\n<p>Auswahl der Auskunftspersonen<br \/>\na) in der Firma<br \/>\nb) beim Steuerberater<\/p>\n<p>Welche Unterlagen werden ben\u00f6tigt?<\/p>\n<p>Bitte halten Sie nachfolgende Unterlagen &#8211; soweit\u00a0vorhanden &#8211; zur Einsichtnahme durch den Pr\u00fcfer\u00a0bereit.<\/p>\n<p>Buchf\u00fchrung\u00a0und\u00a0Belege:<\/p>\n<p>Sofern die Buchf\u00fchrungsunterlagen elektronisch vorhanden\u00a0sind, ist der Datentr\u00e4ger sp\u00e4tesstens\u00a0bei Beginn der\u00a0Betriebspr\u00fcfung vorzulegen.<br \/>\nZu den Unterlagen z\u00e4hlen\u00a0insbesondere:<\/p>\n<p>Finanz- und Anlagenbuchhaltung\u00a0(einschlie\u00dflich\u00a0Summen- und Saldenlisten),<br \/>\n\u0002 Sach- und Personenkonten<br \/>\n\u0002 Buchungsbelege\u00a0(z. B. Kassen- und Bankbelege,\u00a0Eingangs- und\u00a0Ausgangsrechnungen etc.)<br \/>\nVertr\u00e4ge: Gesellschaftsvertr\u00e4ge<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrungsvertr\u00e4ge<br \/>\nAnstellungsvertr\u00e4ge<br \/>\nTantiemenvereinbarungen<br \/>\nProtokolle Gesellschafter-Versammlungen<br \/>\nVertr\u00e4ge mit Angeh\u00f6rigen<br \/>\nArbeitsvertr\u00e4ge<br \/>\nDarlehensvertr\u00e4ge<br \/>\nKaufvertr\u00e4ge<br \/>\nLeasingvertr\u00e4ge<br \/>\nMiet- und Pachtvertr\u00e4ge<br \/>\nPensionszusagen<br \/>\nDirektversicherungen<br \/>\nsonstige Vertr\u00e4ge<\/p>\n<p>Jahresabschluss: Inventuren<br \/>\nBewertung teilfertiger\u00a0Arbeiten<br \/>\nUnterlagen \u00fcber\u00a0Teilwertabschreibungen<br \/>\nUnterlagen \u00fcber\u00a0Sonderabschreibungen und\u00a0Ansparabschreibungen<br \/>\nUnterlagen zur\u00a0Forderungsbewertung<br \/>\nUnterlagen zur\u00a0R\u00fccklagenbildung<br \/>\nUnterlagen zur\u00a0R\u00fcckstellungsbildung:<br \/>\nUrlaubsanspr\u00fcche<br \/>\nAbfindungen<br \/>\nPensionsverpflichtungen<br \/>\nKulanz und\u00a0Gew\u00e4hrleistungen<br \/>\nProzesskosten<br \/>\nRekultivierung<br \/>\nandere\u00a0R\u00fcckstellungen<br \/>\nSonstige Vereinbarungen<\/p>\n<p>Unterlagen: Fahrzeugnutzungen<br \/>\nFahrtenb\u00fccher<br \/>\nErmittlung privater<br \/>\nNutzungsanteile<br \/>\nGutachten<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: left;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrter Steuerb\u00fcrger, die Finanzbeh\u00f6rden sind verpflichtet, die Steuern nach Ma\u00dfgabe der Gesetze gleichm\u00e4\u00dfig festzusetzen und zu erheben. 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