{"id":3779,"date":"2012-11-01T10:29:11","date_gmt":"2012-11-01T08:29:11","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=3779"},"modified":"2012-11-10T12:57:25","modified_gmt":"2012-11-10T10:57:25","slug":"vergnugungsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/vergnugungsteuer\/","title":{"rendered":"Vergn\u00fcgungsteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vergn\u00fcgungsteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Was wird besteuert?<\/strong><\/p>\n<p>Die Vergn\u00fcgungsteuer ist eine &gt; \u00f6rtliche Steuer. Besteuert werden\u00a0die in den St\u00e4dten und Gemeinden veranstalteten Vergn\u00fcgungen,\u00a0die in verschiedenen Gesetzen benannt werden; dazu geh\u00f6ren vor<br \/>\nallem Tanzveranstaltungen, Filmvorf\u00fchrungen und der Betrieb von\u00a0Spiel- und Unterhaltungsapparaten. Steuerschuldner ist der Veranstalter bzw. der Halter der Spiel- und Unterhaltungsapparate. Als<br \/>\nSteuerma\u00dfstab dienen entweder Preis und Zahl der ausgegebenen\u00a0Eintrittskarten oder Pauschbetr\u00e4ge, die nach typischen Merkmalen\u00a0ermittelt werden, wie z. B. bei Veranstaltungen nach der Raumgr\u00f6\u00dfe oder bei Spiel- und Unterhaltungsapparaten nach dem Anschaffungspreis der Ger\u00e4te, wobei regelm\u00e4\u00dfig Mindestbetr\u00e4ge je\u00a0Ger\u00e4t festgesetzt sind. Zus\u00e4tzlich wird nach Ger\u00e4ten mit und ohne\u00a0Gewinnm\u00f6glichkeit sowie nach Standorten der Ger\u00e4te (in Spielhallen oder an sonstigen Standorten) unterschieden. Rechtsgrundlage\u00a0sind die Kommunalabgabengesetze bzw. die Vergn\u00fcgungsteuergesetze der L\u00e4nder und entsprechende Ortssatzungen, zum Teil\u00a0spezielle Gesetze (z. B. Spielautomatensteuer).<\/p>\n<p><strong>Wie hat sich die\u00a0Steuer entwickelt?<\/strong><\/p>\n<p>Vergn\u00fcgungsteuern sind in Deutschland als Zwecksteuern zur\u00a0Finanzierung des Armenwesens aufgekommen, wof\u00fcr in den mittelalterlichen St\u00e4dten zun\u00e4chst Abgaben auf Gl\u00fccksspiele\u00a0eingef\u00fchrt wurden (&gt; Rennwett- und Lotteriesteuer). Mit der Ausdehnung der Luxusbesteuerung im 17.\/18. Jahrhundert wurden\u00a0auch andere \u00f6ffentliche \u201eBelustigungen\u201c erfasst, f\u00fcr die das Preu\u00dfische Allgemeine Landrecht von 1794 den Gemeinden das Besteuerungsrecht im Interesse der Armenunterst\u00fctzung einr\u00e4umte. Im\u00a0Rahmen der Armengesetzgebung folgten Spezialvorschriften zur\u00a0Besteuerung von Billards, Kegelbahnen, B\u00e4llen, Maskeraden,\u00a0Schaustellungen, Theaterauff\u00fchrungen, Konzerten und \u00e4hnlichen\u00a0Veranstaltungen 1796 in Hamburg, 1810 in L\u00fcbeck, 1814 in Bremen,\u00a01840 in Sachsen, 1869 in Bayern. Das Preu\u00dfische Kommunalabgabengesetz von 1893 stellt noch einmal ausdr\u00fccklich fest: \u201eDie Besteuerung von Lustbarkeiten, einschlie\u00dflich musikalischer und deklamatorischer Vortr\u00e4ge, sowie von Schaustellungen umherziehender K\u00fcnstler ist den Gemeinden gestattet.\u201c Die Finanznot nach dem\u00a0Ersten Weltkrieg zwang das Reich, aufgrund des L\u00e4ndersteuergesetzes von 1920 zur Sicherung des Finanzausgleichs den Gemeinden\u00a0die Erhebung einer Vergn\u00fcgungsteuer zur Pflicht zu machen. Dazu\u00a0wurden 1921 vom Reichsrat als Vertretung der L\u00e4nder einheitliche\u00a0Bestimmungen erlassen. Seit den 1930er Jahren hat mehr und mehr\u00a0die \u201eKinosteuer\u201c als Unterart der Vergn\u00fcgungsteuer an Bedeutung\u00a0gewonnen, sie ist aber seit den 1950er Jahren infolge des Fernsehens\u00a0und aufgrund von zahlreichen Ausnahmen, die gemacht werden,\u00a0stark zur\u00fcckgegangen. In j\u00fcngerer Zeit hat die Besteuerung von\u00a0Spiel- und Unterhaltungsapparaten an Bedeutung gewonnen. Damit soll aus ordnungs- und sozialpolitischen Gr\u00fcnden vor allem Einfluss auf die Einrichtung und den Betrieb von Spielhallen genommen werden. Mit der Vergn\u00fcgungsteuer und insbesondere mit der\u00a0Besteuerung von Spielger\u00e4ten hat sich bereits das Bundesverfassungsgericht besch\u00e4ftigt (siehe Entscheidungen 1 BvR 624\/00, 1 BvL\u00a08\/05, 1 BvR 2384\/08).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vergn\u00fcgungsteuer Was wird besteuert? Die Vergn\u00fcgungsteuer ist eine &gt; \u00f6rtliche Steuer. Besteuert werden\u00a0die in den St\u00e4dten und Gemeinden veranstalteten Vergn\u00fcgungen,\u00a0die in verschiedenen Gesetzen benannt werden; dazu geh\u00f6ren vor allem Tanzveranstaltungen, Filmvorf\u00fchrungen und der Betrieb von\u00a0Spiel- und Unterhaltungsapparaten. 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