{"id":400,"date":"2012-08-29T08:35:03","date_gmt":"2012-08-29T06:35:03","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=400"},"modified":"2012-11-03T11:05:39","modified_gmt":"2012-11-03T09:05:39","slug":"r-5-2-ordnungsmasige-buchfuhrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-5-2-ordnungsmasige-buchfuhrung\/","title":{"rendered":"R 5.2 Ordnungsm\u00e4\u00dfige Buchf\u00fchrung"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 5.2 Ordnungsm\u00e4\u00dfige Buchf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>Kreditgesch\u00e4fte und ihre periodenweise Erfassung<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Bei Kreditgesch\u00e4ften sind die Entstehung der Forderungen und Schulden und ihre Tilgung grunds\u00e4tzlich als getrennte Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle zu behandeln. <sup>2<\/sup>Bei einer <a title=\"Doppelte Buchf\u00fchrung\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Doppelte-Buchfuehrung.html\" target=\"_blank\">doppelten Buchf\u00fchrung<\/a> ist f\u00fcr Kreditgesch\u00e4fte in der Regel ein \u2192Kontokorrentkonto, unterteilt nach Schuldnern und Gl\u00e4ubigern, zu f\u00fchren. <sup>3<\/sup>Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Waren- und Kostenrechnungen, die innerhalb von acht Tagen nach Rechnungseingang oder innerhalb der ihrem gew\u00f6hnlichen Durchlauf durch den Betrieb entsprechenden Zeit beglichen werden, kontokorrentm\u00e4\u00dfig nicht erfasst werden. <sup>4<\/sup>Werden bei der Erstellung der Buchf\u00fchrung die Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle nicht laufend, sondern nur periodenweise gebucht, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Erfassung der Kreditgesch\u00e4fte eines Monats im Grundbuch bis zum Ablauf des folgenden Monats erfolgt, sofern durch organisatorische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass Buchf\u00fchrungsunterlagen bis zu ihrer Erfassung im Grundbuch nicht verloren gehen, z. B. durch laufende Nummerierung der eingehenden und ausgehenden Rechnungen oder durch ihre Ablage in besonderen Mappen oder Ordnern. <sup>5<\/sup>Neben der Erfassung der Kreditgesch\u00e4fte in einem Grundbuch m\u00fcssen die unbaren Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle, aufgegliedert nach Gesch\u00e4ftspartnern, kontenm\u00e4\u00dfig dargestellt werden. <sup>6<\/sup>Dies kann durch F\u00fchrung besonderer Personenkonten oder durch eine geordnete Ablage der nicht ausgeglichenen Rechnungen (Offene-Posten-Buchhaltung) erf\u00fcllt werden. <sup>7<\/sup>Ist die Zahl der Kreditgesch\u00e4fte verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gering, gelten hinsichtlich ihrer Erfassung die folgenden Erleichterungen:<\/p>\n<\/div>\n<p>a) \u00a0Besteht kein laufender unbarer Gesch\u00e4ftsverkehr mit Gesch\u00e4ftspartnern, m\u00fcssen f\u00fcr jeden Bilanzstichtag \u00fcber die an diesem Stichtag bestehenden Forderungen und Schulden Personen\u00fcbersichten aufgestellt werden.<\/p>\n<div>\n<p>\u00a0b) \u00a0Einzelh\u00e4ndler und Handwerker k\u00f6nnen Krediteink\u00e4ufe und Kreditverk\u00e4ufe kleineren Umfangs vereinfacht buchen. \u00a0 2Es gen\u00fcgt, wenn sie die Wareneink\u00e4ufe auf Kredit im Wareneingangsbuch in einer besonderen Spalte als Kreditgesch\u00e4fte kennzeichnen und den Tag der Begleichung der Rechnung vermerken. 3Bei Kreditverk\u00e4ufen reicht es aus, wenn sie einschlie\u00dflich der Zahlung in einer Kladde festgehalten werden, die als Teil der Buchf\u00fchrung aufzubewahren ist. 4Au\u00dferdem m\u00fcssen in beiden F\u00e4llen f\u00fcr jeden Bilanzstichtag Personen\u00fcbersichten aufgestellt werden.<\/p>\n<p><strong>M\u00e4ngel der Buchf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Enth\u00e4lt die Buchf\u00fchrung formelle M\u00e4ngel, ist ihre Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit nicht zu beanstanden, wenn das sachliche Ergebnis der Buchf\u00fchrung dadurch nicht beeinflusst wird und die M\u00e4ngel kein erheblicher Versto\u00df gegen die Anforderungen an die \u2192zeitgerechte Erfassung der Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle, die besonderen Anforderungen bei Kreditgesch\u00e4ften, die Aufbewahrungsfristen sowie die Besonderheiten bei der Buchf\u00fchrung auf Datentr\u00e4gern sind. <sup>2<\/sup>Enth\u00e4lt die Buchf\u00fchrung materielle M\u00e4ngel, z. B. wenn Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle nicht oder falsch gebucht sind, wird ihre Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit dadurch nicht ber\u00fchrt, wenn es sich dabei um unwesentliche M\u00e4ngel handelt, z. B. wenn nur unbedeutende Vorg\u00e4nge nicht oder falsch dargestellt sind. <sup>3<\/sup>Die Fehler sind dann zu berichtigen, oder das Buchf\u00fchrungsergebnis ist durch eine Zusch\u00e4tzung richtig zu stellen. <sup>4<\/sup>Bei schwerwiegenden materiellen M\u00e4ngeln gilt R 4.1 Abs. 2 Satz 3<br \/>\n.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 5.2 Ordnungsm\u00e4\u00dfige Buchf\u00fchrung Kreditgesch\u00e4fte und ihre periodenweise Erfassung (1) 1Bei Kreditgesch\u00e4ften sind die Entstehung der Forderungen und Schulden und ihre Tilgung grunds\u00e4tzlich als getrennte Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle zu behandeln. 2Bei einer doppelten Buchf\u00fchrung ist f\u00fcr Kreditgesch\u00e4fte in der Regel ein \u2192Kontokorrentkonto, unterteilt nach Schuldnern und Gl\u00e4ubigern, zu f\u00fchren. 3Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Waren- &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-5-2-ordnungsmasige-buchfuhrung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 5.2 Ordnungsm\u00e4\u00dfige Buchf\u00fchrung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[341,932,165],"class_list":["post-400","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-buchfuhrung","tag-geschaftsvorfalle","tag-ordnungsmasige"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/400","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=400"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/400\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=400"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=400"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=400"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}