{"id":44703,"date":"2013-05-31T10:41:53","date_gmt":"2013-05-31T08:41:53","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=44703"},"modified":"2022-07-19T08:38:51","modified_gmt":"2022-07-19T06:38:51","slug":"fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung-2\/","title":{"rendered":"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung PDF Download + Hilfe"},"content":{"rendered":"<h2>Ausf\u00fcllhilfe f\u00fcr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Aufnahme einer\u00a0 gewerblichen, selbst\u00e4ndigen (freiberuflichen) oder<br \/>\nland- und forstwirtschaftlichen T\u00e4tigkeit<br \/>\nund Beteiligung an einer Personengesellschaft\/-gemeinschaft<\/h2>\n<p>Inhalt<\/p>\n<ul>\n<li>Einleitung<\/li>\n<li>Abk\u00fcrzungsverzeichnis<\/li>\n<li>Allgemeine Angaben<\/li>\n<li>Angaben zur gewerblichen, selbst\u00e4ndigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen T\u00e4tigkeit<\/li>\n<li>Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen<\/li>\n<li>Angaben zur Gewinnermittlung<\/li>\n<li>Angaben zur Anmeldung und Abf\u00fchrung der Lohnsteuer<\/li>\n<li>Angaben zur Anmeldung und Abf\u00fchrung der Umsatzsteuer<\/li>\n<li>Kleinunternehmer-Regelung<\/li>\n<li>Vereinbarte Entgelte (Sollversteuerung)<\/li>\n<li>Vereinnahmte Entgelte (Istversteuerung)<\/li>\n<li>Dauerfristverl\u00e4ngerung<\/li>\n<li>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<\/li>\n<li>Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft\/-gemeinschaft<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hier finden Sie die Formulare f\u00fcr die Anmeldung Ihrer selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit beim Finanzamt:<\/p>\n<ul>\n<li><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung\" src=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/pdf.gif\" alt=\"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung\" width=\"22\" height=\"22\" border=\"0\" \/> <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Danke.html?f=fragebogen-steuerliche-erfassung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fragebogen zur steuerlichen Erfassung<\/a> + <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Danke.html?f=fragebogen-steuerliche-erfassung-anleitung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ausf\u00fcllhilfe Fragebogen zur steuerlichen Erfassung<\/a><\/li>\n<li><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Personengesellschaft\" src=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/pdf.gif\" alt=\"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Personengesellschaft\" width=\"22\" height=\"22\" border=\"0\" \/> <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Danke.html?f=fragebogen-erfassung-personengesellschaft.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Personengesellschaft<\/a> + <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Danke.html?f=fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung-personengesellschaft-ausfuellhilfe.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ausf\u00fcllhilfe Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Personengesellschaft<\/a><\/li>\n<li><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/pdf.gif\" alt=\"Fragebogen Gr\u00fcndung einer Kapitalgesellschaft\" width=\"22\" height=\"22\" border=\"0\" \/> <a title=\"Fragebogen Gr\u00fcndung einer Kapitalgesellschaft\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Danke.html?f=Fragebogen-Gruendung-Kapitalgesellschaft.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fragebogen Gr\u00fcndung einer Kapitalgesellschaft<\/a><\/li>\n<li>weitere <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerformulare.html\">Steuerformulare<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Einleitung<\/strong><\/p>\n<p>Diese Ausf\u00fcllhilfe soll Ihnen die Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erleichtern. Im Folgenden werden die Fragen zu den erbetenen Angaben n\u00e4her erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Soweit Datumsangaben erbeten werden, sind diese wie folgt anzugeben: TT.MM.JJJJ<\/p>\n<p>(T = Tag, M = Monat, J = Jahr, z.B. 24.06.2002).<\/p>\n<p>Abk\u00fcrzungsverzeichnis<\/p>\n<p>AO =Abgabenordnung<br \/>\nEStG =Einkommensteuergesetz<br \/>\nUStG =Umsatzsteuergesetz<\/p>\n<h4>Auskunftspflicht nach \u00a7 138 Absatz 1b AO bei Betriebser\u00f6ffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen T\u00e4tigkeit (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung); Erstmaliger Anwendungszeitpunkt der elektronischen \u00dcbermittlungspflicht<\/h4>\n<p><strong>Bei Er\u00f6ffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen T\u00e4tigkeit sind die f\u00fcr die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse bereits bisher im \u201eFragebogen zur steuerlichen Erfassung\u201c gegen\u00fcber dem Finanzamt zu erkl\u00e4ren.<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 01.01.2021 sind \u2013 sofern die Auskunftserteilung nicht aufgrund eines H\u00e4rtefalls nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen wurde (\u00a7 138 Absatz 1b Satz 3 AO) \u2013 folgende <strong>Frageb\u00f6gen zur steuerlichen Erfassung nur noch auf elektronischem Weg im ELSTER-Verfahrens innerhalb eines Monats<\/strong> nach Er\u00f6ffnung des Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen T\u00e4tigkeit zu \u00fcbermitteln:<\/p>\n<p>Zur Einf\u00fchrung in die Pflichten, die sich aus Ihrer Bet\u00e4tigung ergeben bieten die Steuerverwaltungen der L\u00e4nder Brosch\u00fcren an, die Ihnen Ihr Finanzamt zur Verf\u00fcgung stellt oder die Sie im Internet unter den Download Angeboten der L\u00e4nder finden. Sollten Sie weitere Informationen ben\u00f6tigen, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater. Im \u00dcbrigen steht Ihnen Ihr Finanzamt gerne f\u00fcr Einzelfragen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h2><strong>Allgemeine Angaben<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Zeilen 5 und 15<\/strong><br \/>\nHier sind auch eventuell vorhandene Namenszus\u00e4tze (z.B. Prof., Dr., Graf, von) einzutragen.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 6 und 16<\/strong><br \/>\nTragen Sie Ihren derzeit ausge\u00fcbten <strong>Beruf<\/strong> bzw. den Ihres Ehegatten ein.<\/p>\n<p>Geldinstitut nicht aus, k\u00fcrzen Sie bitte die Angaben in geeigneter Weise ab.<\/p>\n<p>\u00c4ndert sich k\u00fcnftig Ihre <strong>Bankverbindung<\/strong>, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Finanzamt schriftlich mit.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Erstattung von Steuern haben Sie folgende M\u00f6glichkeiten:<br \/>\n1. Die Angabe einer Bankverbindung f\u00fcral le Steuererstattungen in Zeile 23.<br \/>\n2. Die Angabe je einer gesonderten Bankverbindung f\u00fcr die Erstattung von Personensteuern (z.B. Einkommensteuer) in Zeile 31 und die Angabe einer weiteren Bankverbindung f\u00fcr die Erstattung von Betriebssteuern (z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer) in Zeile 34.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 7 und 17<\/strong><br \/>\nTragen Sie die <strong>Religionszugeh\u00f6rigkeit<\/strong> ein, wenn Sie\/Ihr Ehegatte einer Religionsgemeinschaft angeh\u00f6ren\/angeh\u00f6rt, die Kirchensteuer erhebt.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 7 und 8<\/strong><br \/>\nTragen Sie bitte Ihre jetzige <strong>Postanschrift<\/strong> ein. Haben Sie zurzeit mehrere Wohnsitze, wird um die Angabe aller Wohnsitze auf einem Zusatzblatt gebeten. Der Hauptwohnsitz als Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen (z.B. Familienwohnsitz) ist dabei besonders zu kennzeichnen. Soweit Sie \u00fcber ein Postfach verf\u00fcgen, tragen Sie Postfachnummer und Postfachpostleitzahl mit Ort ein.<\/p>\n<p><strong>Zeile 14<\/strong><br \/>\nEine dauernde Trennung liegt nicht vor, wenn <strong>Ehegatten <\/strong>nur vor\u00fcbergehend, z.B. bei ausw\u00e4rtiger beruflicher T\u00e4tigkeit, nicht zusammen leben.<\/p>\n<p><strong>Zeile 17<\/strong><br \/>\nTragen Sie hier die ggf. abweichende Anschrift des Ehegatten ein.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 20 bis 22<\/strong><br \/>\nTragen Sie nur die <strong>Kinder<\/strong> ein, f\u00fcr die Sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen bzw. Freibetr\u00e4ge nach \u00a7 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag\/Betreuungsfreibetrag) erhalten. Sollten die f\u00fcr die Antwort vorgesehenen Zeilen nicht ausreichen, f\u00fcgen Sie die weiteren Angaben bitte auf einem<br \/>\ngesonderten Blatt bei.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 23 bis 36<\/strong><br \/>\nDer <strong>Zahlungsverkehr<\/strong> mit dem Finanzamt wird unbar abgewickelt. Geben Sie deshalb Ihre\u00a0 Girokontonummer, die Bankleitzahl, das Geldinstitut und den Kontoinhaber an. Reichen die Schreibstellen f\u00fcr die Angaben zu Ihrem<\/p>\n<p><strong>Zeile 37<\/strong><br \/>\nDas <strong>Lastschrifteinzugsverfahren<\/strong> ist f\u00fcr beide Seiten der<br \/>\neinfachste Weg, den Zahlungsverkehr fristgerecht abzuwickeln. Damit verhindern Sie, dass beispielsweise F\u00e4lligkeitstermine f\u00fcr Steuern in Vergessenheit geraten und Ihnen dadurch S\u00e4umniszuschl\u00e4ge entstehen.<br \/>\nWenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen m\u00f6chten, f\u00fcllen Sie bitte den beigef\u00fcgten Vordruck aus.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 43 bis 47<\/strong><br \/>\nSie haben die M\u00f6glichkeit, eine dritte Person als <strong>Emp<\/strong><strong>fangsbevollm\u00e4chtigten<\/strong> zu benennen. Bitte beachten Sie, dass diesbez\u00fcgliche Angaben von Ihrem Finanzamt nur ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen, wenn eine entsprechende Vollmacht beigef\u00fcgt ist.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Angaben in Zeile 43 und 44 ist es au\u00dferdem erforderlich, die Zust\u00e4ndigkeit des <strong>Empfangsbe<\/strong><strong>vollm\u00e4chtigten<\/strong> in Zeile 45 n\u00e4her zu bestimmen. Dabei k\u00f6nnen Sie zwischen den folgenden M\u00f6glichkeiten w\u00e4hlen:<\/p>\n<p>1. Die Empfangsvollmacht gilt f\u00fcr das Feststellungs-\/ Festsetzungs- und das Erhebungsverfahren.<br \/>\n(Der Bevollm\u00e4chtigte erh\u00e4lt s\u00e4mtliche Schreiben und Bescheide der Finanzverwaltung.)<br \/>\n2. Die Empfangsvollmacht gilt nur f\u00fcr das Feststellungs-\/ Festsetzungsverfahren.\u00a0(Der Bevollm\u00e4chtigte erh\u00e4lt nur die Schreiben und Bescheide, welche in erster Linie die Ermittlung der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse zur Berechnung und Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. \u00a7\u00a7 179ff.<br \/>\nAO bzw. die Berechnung und Festsetzung der Steuern, Steuermessbetr\u00e4ge u. Nebenleistungen usw. betreffen, z.B. auch die Steuerbescheide.)<br \/>\n3. Die Empfangsvollmacht gilt nur f\u00fcr das Erhebungsverfahren.<\/p>\n<p>(Der Bevollm\u00e4chtigte erh\u00e4lt nur die Schreiben und Bescheide, welche ausschlie\u00dflich der reinen Zahlung<br \/>\nund Erstattung der Steuern sowie der steuerlichen Nebenleistungen dienen.)<\/p>\n<h2><strong>Angaben zur gewerblichen, selbst\u00e4ndigen <\/strong><strong>(freiberuflichen) oder land- und forstwirt<\/strong><strong>schaftlichen T\u00e4tigkeit<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Zeile 52<\/strong><br \/>\nBeschreiben Sie kurz die <strong>Art und den Umfang des ausge<\/strong><strong>\u00fcbten Gewerbes bzw. der von Ihnen nachgegangenen T\u00e4<\/strong><strong>tigkeit<\/strong>, z.B.:<br \/>\n\u2022 Handel mit Hilfsmitteln zum Schwei\u00dfen oder L\u00f6ten von Metallen,<\/p>\n<p>\u2022 B\u00e4ckerei (Handel mit B\u00e4ckereierzeugnissen \u2013 Br\u00f6tchen, Brot, Backwaren),<\/p>\n<p>\u2022 Handel mit Baustoffen (ohne ausgepr\u00e4gten Schwerpunkt),<br \/>\n\u2022 Arzt &#8211; Internist,<br \/>\n\u2022 landwirtschaftlicher Gartenbaubetrieb.<\/p>\n<p><strong>Zeile 53<\/strong><br \/>\nTragen Sie an dieser Stelle die <strong>Bezeichnung<\/strong> Ihres Unternehmens\/Ihrer Firma ein, z.B.:<\/p>\n<p>\u2022 Otto M\u00fcller \u2013 Ger\u00fcstbau,<br \/>\n\u2022 Imbiss \u201eBalkangrill\u201c, Inhaber Horst Spie\u00df,<\/p>\n<p>\u2022 Friedrich Spanisch \u2013 \u00dcbersetzungen,<br \/>\n\u2022 Hofgut \u201eJotwede\u201c, Inhaber Harald Schauinsland.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 54 bis 56<\/strong><br \/>\nTragen Sie bitte die <strong>Postanschrift<\/strong> des Unternehmens ein. Soweit das Unternehmen \u00fcber ein Postfach verf\u00fcgt, tragen Sie Postfachnummer und Postfachpostleitzahl mit Ort ein.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 64 bis 70<\/strong><br \/>\nWerden in mehreren Gemeinden <strong>Betriebst\u00e4tten<\/strong> unterhalten, geben Sie bitte die Anschriften und Telefonnummern aller Betriebst\u00e4tten an. Eine Betriebst\u00e4tte ist jede feste Gesch\u00e4ftseinrichtung oder Anlage, die der T\u00e4tigkeit eines Unternehmens dient, z. B. Zweigniederlassung, Fabrikations- und Werkst\u00e4tten, Warenlager, Einkaufs- und Verkaufsstellen (\u00a7 12 AO).<\/p>\n<p><strong>Zeile 72<\/strong><br \/>\nSoweit Sie als Kaufmann im Sinne des Handelsrechts zur Eintragung in das <strong>Handelsregister<\/strong> verpflichtet sind, f\u00fcgen Sie bitte dem Fragebogen eine Kopie des aktuellen Auszuges bei bzw. reichen diese nach.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 73 bis 76<\/strong><br \/>\nGeben Sie die Anschrift der <strong>Gesch\u00e4ftsleitung<\/strong> an, soweit diese von der Anschrift des Unternehmens (Zeilen 52 bis &#8211; 54) abweicht. Als Gesch\u00e4ftsleitung gilt der Ort, an dem der unternehmerische Wille gebildet wird (\u00a7 10 AO).<\/p>\n<p><strong>Zeilen 77 bis 82<\/strong><br \/>\nGeben Sie die <strong>Gr\u00fcndungsform<\/strong> sowie das Gr\u00fcndungsdatum Ihres Unternehmens\/IhrFirma an. er Soweit eine \u00dcbernahme, Verlegung oder Umwandlung vorliegt, sind au\u00dferdem der Name und die Anschrift des vorherigen Unternehmens bzw. des Vorinhabers sowie das bisher zust\u00e4ndige Finanzamt einschlie\u00dflich der Steuernummer, unter welcher das Unternehmen\/die Firma bisher gef\u00fchrt wurde, anzugeben. Im Falle einer \u00dcbernahme, Verlegung oder Umwandlung f\u00fcgen Sie bitte die entsprechenden Vertr\u00e4ge bei.<\/p>\n<p><strong>Wichtiger Hinweis:<\/strong><br \/>\nDie Ums\u00e4tze im Rahmen einer <strong>Gesch\u00e4ftsver\u00e4u\u00dferung<\/strong> im Ganzen an einen anderen Unternehmer f\u00fcr dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Unberechtigt vom Ver\u00e4u\u00dferer ausgewiesene Umsatzsteuer kann der Erwerber nicht als Vorsteuer abziehen.<\/p>\n<h3><strong>Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Zeilen 91 bis 97<\/strong><\/p>\n<p>Geben Sie f\u00fcr das Jahr der <strong>Betriebser\u00f6ffnung<\/strong> sowie das<br \/>\nFolgejahr alle voraussichtlichen Eink\u00fcnfte von Ihnen und<br \/>\nggf. Ihrem Ehegatten an.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 98 und 99<\/strong><br \/>\nGeben Sie f\u00fcr das Jahr der Betriebser\u00f6ffnung sowie das<br \/>\nFolgejahr alle voraussichtlichen <strong>Sonderausgaben<\/strong> sowie<br \/>\n<strong>Steuerabzugsbetr\u00e4ge<\/strong> von Ihnen und ggf. Ihrem Ehegatten<br \/>\nan.<\/p>\n<h2><strong>Angaben zur Gewinnermittlung<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Zeilen 100 bis 102<\/strong><\/p>\n<p>raum &#8211; Kalenderjahr oder abweichendes Wirtschaftsjahr anzugeben.<\/p>\n<p>Es gibt grunds\u00e4tzlich zwei M\u00f6glichkeiten, den steuerlichen<br \/>\nGewinn zu ermitteln:<br \/>\na) <strong>Buchf\u00fchrung mit Jahresabschluss<\/strong> (= <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Bilanzierungspflicht.html\">Bilanzierung<\/a>),<br \/>\nb) Aufzeichnungen mit <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/einnahmenueberschussrechnung.html\">Einnahmen\u00fcberschussrechnung<\/a>.<\/p>\n<p>Sind Gewerbetreibende oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach au\u00dfersteuerlichen Vorschriften, z. B. nach Handelsrecht, zur <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Buchhaltung.html\"><strong>Buchf\u00fchrung<\/strong> <\/a>verpflichtet, so ist auf die dieser Grundlage der steuerliche Gewinn zu ermitteln. Weiterhin sind zur <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Bilanz.html\">Bilanzierung<\/a><\/strong> alle Gewerbetreibenden verpflichtet, deren Umsatz (einschl. der steuerfreien Ums\u00e4tze, ausgenommen die Ums\u00e4tze nach \u00a7 4 Nr. 8 -10 UStG)<br \/>\n600.000 \u20ac im Kalenderjahr oder deren Gewinn 60.000 \u20ac im Wirtschaftsjahr j\u00e4hrlich \u00fcbersteigt und die Finanzbeh\u00f6rde auf den Beginn der Verpflichtung hingewiesen hat. Unbenommen bleibt die M\u00f6glichkeit freiwillig B\u00fccher zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Anderen Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten sowie <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/freiberufler.htm\">Freiberuflern<\/a> steht die <strong>Einnahmen\u00fcberschussrechnung<\/strong> als einfachste Art der Gewinnermittlung offen. Der Gewinn ermittelt sich bei der Einnahmen\u00fcberschussrechnung wie folgt:<\/p>\n<p>Betriebseinnahmen<br \/>\nabz\u00fcglich Betriebsausgaben<br \/>\n= Gewinn oder Verlust<\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen dabei die <strong><em>Betriebseinnahmen<\/em> <\/strong>dem Kalenderjahr zuordnen, in dem das Geld bei Ihnen eingegangen bzw. gutgeschrieben worden ist.<\/p>\n<p>Die <em><strong>Betriebsausgaben<\/strong> <\/em>ordnen Sie dem Kalenderjahr der Zahlung zu. Eine Ausnahme bilden die <strong><em>Anschaffungskosten<\/em> <\/strong>der l\u00e4ngerfristig nutzbaren Anlageg\u00fcter (z. B. Ladeneinrichtung, BetriebsPKW). Diese sind verteilt auf die Gesamtnutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts in j\u00e4hrlichen <em>Abschreibungsbe-<\/em><br \/>\n<em>tr\u00e4gen<\/em> als Betriebsausgaben abziehbar.<\/p>\n<p>Der Steuererkl\u00e4rung ist die <strong>Einnahmen\u00fcberschussrechnung<\/strong> nach amtlich vorgeschriebenem<strong> Vordruck (<em>Anlage <\/em><\/strong><strong><em>E\u00dcR<\/em>)<\/strong> der Steuererkl\u00e4rung beizuf\u00fcgen (\u00a7\u00a7 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c Einkommensteuer-Durchf\u00fchrungsverordnung). Den Vordruck und eine Anleitung dazu finden Sie unter www.finanzamt.de bzw. <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/einnahmenueberschussrechnung.html\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Liegen die <strong>Betriebseinnahmen<\/strong> f\u00fcr den Betrieb unter der Grenze von 22.000 Euro, kann der Steuererkl\u00e4rung an Stelle der Anlage E\u00dcR weiterhin eine <strong>formlose Gewinner<\/strong><strong>mittlung<\/strong> beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>Die Ermittlung des Gewinns muss auch in diesen F\u00e4llen den gesetzlichen Vorschriften des<strong> \u00a7 4 Abs. 3 EStG<\/strong> entsprechen.<\/p>\n<p>Bei <strong>Land- und Forstwirten<\/strong>, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Buchf\u00fchrung verpflichtet sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Besonderheit der Gewinnermittlung nach Durchschnittss\u00e4tzen (\u00a7 13a EStG).<\/p>\n<p>Geben Sie die Art der Gewinnermittlung an. F\u00fcr den Fall der Bilanzierung ist eine <strong>Er\u00f6ffnungsbilanz <\/strong>beim Finanzamt einzureichen.<\/p>\n<h2><strong>Angaben zur Anmeldung und Abf\u00fchrung der <\/strong><strong>Lohnsteuer<\/strong><\/h2>\n<p>Die <strong>Lohnsteuer-Anmeldung<\/strong> ist bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Anmeldungszeitraums mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Ma\u00dfgabe der Steuerdaten-\u00dcbermittlungsverordnung zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen H\u00e4rten auf eine elektronische \u00dcbermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Lohnsteuer-Anmeldung vom Arbeitgeber oder von einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben (\u00a7 41a Abs. 1 S\u00e4tze 2 und 3<\/p>\n<p>EStG). Weitere Informationen k\u00f6nnen Sie im Internet abrufen unter www.elster.de bzw. www.finanzamt.de.<\/p>\n<p><strong>Zeile 105<\/strong><br \/>\nGeben Sie bitte die <strong>Anzahl aller Arbeitnehmer<\/strong> einschlie\u00dflich der Aushilfskr\u00e4fte, Familienangeh\u00f6rigen und geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten an, die in Ihrem Betrieb t\u00e4tig sind. Die Anzahl der besch\u00e4ftigten Familienangeh\u00f6rigen und der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten in sog. Minijobs sind zus\u00e4tzlich<br \/>\ngesondert anzugeben.<\/p>\n<p><strong>Zeile 107<\/strong><br \/>\n&#8211; Jeder Arbeitgeber unterliegt der Verpflichtung, von den seinen Arbeitnehmern ausbezahlten L\u00f6hnen und Geh\u00e4ltern <strong>Lohnsteuer<\/strong> einzubehalten und an das Finanzamt abzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Dazu hat er die <strong>Lohnsteuer<\/strong> bei maschineller Lohnabrechnung unmittelbar nach der Formel des Einkommensteuertarifs mit Hilfe eines Lohnsteuer-Programms oder anhand der im Buchhandel erh\u00e4ltlichen <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Lohnsteuertabelle.html\">Lohnsteuertabellen<\/a> und Daten auf der Lohnsteuerkarte der Arbeitnehmer zu<br \/>\nermitteln, es sei denn, die Lohnsteuerermittlung erfolgt pauschal.<\/p>\n<p>Der <strong>Anmeldungszeitraum<\/strong> (monatlich, viertelj\u00e4hrlich, j\u00e4hrlich) richtet sich nach der H\u00f6he der voraussichtlich zu entrichtenden Lohnsteuer im Kalenderjahr. Folgende Grenzen sind dabei ma\u00dfgeblich:<\/p>\n<p>Voraussichtliche Lohnsteuer j\u00e4hrlich \/ Abgabezeitraum<br \/>\nBis 800 \u20ac \/ J\u00e4hrlich<br \/>\nMehr als 800 \u20ac \/ Viertelj\u00e4hrlich<br \/>\nMehr als 3.000 \u20ac \/ Monatlich<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber ist von der Verpflichtung zur Abgabe einer <strong>Lohnsteuer-Anmeldung<\/strong> befreit, wenn er dem Betriebsst\u00e4ttenfinanzamt mitteilt, dass er im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer einzubehalten oder zu \u00fcbernehmen hat, weil der Arbeitslohn nicht steuerbelastet ist.<\/p>\n<p>Dies gilt auch, wenn er nur Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt, f\u00fcr die er lediglich die 2%-ige <strong>Pauschsteuer<\/strong> an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Verwaltungsstelle Cottbus) abzuf\u00fchren hat.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die von ihm aufbewahrten <strong>Lohnsteuerkarten<\/strong> seiner Arbeitnehmer unter Verschluss gehalten und dem Zugriff unbefugter Personen entzogen werden.<\/p>\n<p><strong>Zeile 108 bis 110<\/strong><br \/>\nDie <strong>lohnsteuerliche Betriebst\u00e4tte<\/strong> ist der im Inland gelegene Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers, an dem der Arbeitslohn insgesamt ermittelt wird, d.h. wo die einzelnen Lohnbestandteile oder bei maschineller Lohnabrechnung die Eingabewerte zu dem f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Lohnsteuerabzugs ma\u00dfgebenden Arbeitslohn zusammengefasst werden. Es kommt nicht darauf an, wo einzelne<br \/>\nLohnbestandteile ermittelt, die Berechnung der Lohnsteuer vorgenommen wird und die f\u00fcr den Lohnsteuerabzug ma\u00dfgebenden Unterlagen aufbewahrt werden.<\/p>\n<h2><strong>Angaben zur Anmeldung und Abf\u00fchrung der <\/strong><strong>Umsatzsteuer<\/strong><\/h2>\n<p>Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine <strong>Umsatzsteuer-Voranmel<\/strong><strong>dung<\/strong> USt 1 A auf elektronischem Weg nach Ma\u00dfgabe der Steuerdaten-\u00dcbermittlungsverordnung zu \u00fcbermitteln, in der er die Steuer f\u00fcr den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat. Sofern Sie eine <strong><em>Dauerfristverl\u00e4ngerung<\/em><\/strong> (s.u.) beantragen, k\u00f6nnen Sie diese auch auf elektronischem Weg mit dem <a href=\"https:\/\/steuerschroeder.de\/umsatzsteuervoranmeldung-elster\/index.html\">Vordruck<\/a> USt 1 H beantragen (zur Anmeldung der Sondervorauszahlung vgl. Hinweis zu Zeile 132). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen H\u00e4rten auf eine elektronische \u00dcbermittlung verzichten (\u00a7 18 Abs. 1 Satz 1\u00a0UStG). Weitere Informationen k\u00f6nnen Sie im Internet abrufen unter www.elster.de bzw. www.finanzamt.de.<\/p>\n<p><strong>Voranmeldungszeitraum<\/strong> f\u00fcr abzugebende Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist im Jahr der Neugr\u00fcndung und im folgenden Kalenderjahr der Kalendermonat (\u00a7 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Sp\u00e4ter richtet sich der Voranmeldungszeitraum nach der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres. \u00dcber eine eventuelle \u00c4nderung des Voranmeldungszeitraums wird Sie das Finanzamt dann informieren.<\/p>\n<p><strong>Zeile 111<\/strong><br \/>\nTragen Sie den gesch\u00e4tzten <strong>Gesamtumsatz<\/strong> f\u00fcr das Jahr der Betriebser\u00f6ffnung und das Folgejahr ein. Diese Information ist wichtig f\u00fcr die Beurteilung, ob Sie die <strong>Kleinunternehmer-Regelung<\/strong> (s. Zeilen 122 bis 124) in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 121<\/strong><br \/>\nDie notwendigen Angaben bei einer Gesch\u00e4ftsver\u00e4u\u00dferung im Ganzen sind in den Zeilen 77 bis 82 einzutragen.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 122 bis 124<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Kleinunternehmer-Regelung<\/strong><\/h3>\n<p>Unternehmer, die im Inland oder in einem Freihafen ans\u00e4ssig sind und deren Umsatz (zuz\u00fcglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 \u20ac (ab 2020 22.000 \u20ac) nicht \u00fcberstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 \u20ac nicht \u00fcbersteigen wird<br \/>\n(<strong>Kleinunternehmer<\/strong>), brauchen grunds\u00e4tzlich keine Umsatzsteuer abzuf\u00fchren (\u00a7 19 Absatz 1 UStG). Bei Aufnahme der unternehmerischen T\u00e4tigkeit im Laufe des Kalenderjahres gilt f\u00fcr die Anwendung der Kleinunternehmer Regelung die voraussichtliche <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Kleinunternehmer.html\">Umsatzgrenze<\/a>.<\/p>\n<p>Ein Kleinunternehmer darf in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung kann kein\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerlexikon\/631038\/Vorsteuerabzug%20-%20Ausschluss\">Vorsteuerabzug<\/a> geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Der Unternehmer kann dem Finanzamt erkl\u00e4ren, dass er auf die Anwendung des \u00a7 19 Abs. 1 UStG <strong>verzichtet<\/strong>. Er unterliegt dann der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. An diese <strong>Verzichtserkl\u00e4rung ist er <\/strong><strong>5 Jahre gebunden<\/strong> (\u00a7 19 Abs. 2 UStG).<\/p>\n<p><strong>Zeile 130 und 131<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Vereinbarte Entgelte (<a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/sollversteuerung\/\">Sollversteuerung<\/a>)<\/strong><\/h3>\n<p>Das Umsatzsteuergesetz sieht im <strong>Regelfall<\/strong> die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (so genannte \u201eSollversteuerung\u201c) vor. Das bedeutet, Sie m\u00fcssen die Umsatzsteuer f\u00fcr den Voranmeldungszeitraum abf\u00fchren, in dem Sie die Lieferungen und sonstigen Leistungen erbracht haben, ohne R\u00fccksicht darauf, ob der Kunde die Rechnung sofort zahlt oder vielleicht erst Monate sp\u00e4ter.<\/p>\n<p>Dies gilt auch, wenn Sie Waren oder Leistungen aus Ihrem Unternehmen f\u00fcr private Zwecke entnehmen. Werden jedoch vor Ausf\u00fchrung des Umsatzes Anzahlungen geleistet, so entsteht hierf\u00fcr die Steuer bereits mit Vereinnahmung der Anzahlung.<\/p>\n<h3><strong>Vereinnahmte Entgelte (Istversteuerung)<\/strong><\/h3>\n<p>Das Finanzamt kann dem Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen gestatten, die Besteuerung nach den tats\u00e4chlich vereinnahmten Entgelten (so genannte \u201e<a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Istversteuerung.html\">Istversteuerung<\/a>\u201c) vorzunehmen. Bei Angeh\u00f6rigen eines <strong>freien Berufes<\/strong> \u2013 wie z. B. Architekten, Heilpraktikern, Journalisten \u2013 ist dies ohne weitere Voraussetzungen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Bei Gewerbetreibenden kann die <strong>Besteuerung nach ver<\/strong><strong>einnahmten Entgelten<\/strong> dann gestattet werden, wenn der <strong>Gesamtumsatz (Netto-Umsatz) im vorangegangenen Ka<\/strong><strong>lenderjahr 250.000 \u20ac (500.000 \u20ac<\/strong> bei Gewerbetreibenden, f\u00fcr deren Umsatzbesteuerung ein Finanzamt in den neuen Bundesl\u00e4ndern zust\u00e4ndig ist) nicht \u00fcberschritten hat. Im Jahr der Betriebser\u00f6ffnung ist auf den voraussichtlichen Gesamtumsatz abzustellen.<\/p>\n<p>Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Steuer f\u00fcr Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. <strong>Anzahlungen<\/strong> sind stets im Voranmeldungszeitraum ihrer Vereinnahmung zu versteuern. Als <strong>Zeitpunkt der Vereinnahmung<\/strong> gilt bei \u00dcberweisungen auf ein Bankkonto grunds\u00e4tzlich der Zeitpunkt der<br \/>\nGutschrift.<\/p>\n<p><strong>Zeile 132<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Dauerfristverl\u00e4ngerung<\/strong><\/h3>\n<p>Das Finanzamt verl\u00e4ngert auf <strong>Antrag<\/strong> die Fristen f\u00fcr die Abgabe der Voranmeldungen und f\u00fcr die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat, wenn der Steueranspruch nicht gef\u00e4hrdet erscheint.<\/p>\n<p>Die <strong>Fristverl\u00e4ngerung<\/strong> wird einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der Auflage gew\u00e4hrt, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet. Der Unternehmer hat die Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Abgabe der<br \/>\nVoranmeldungen bis zu dem Zeitpunkt zu beantragen, an dem die Voranmeldung, f\u00fcr die die Fristverl\u00e4ngerung erstmals gelten soll, abzugeben ist.<\/p>\n<p>Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem <strong>Vordruck<\/strong> (USt 1 H) zu stellen. N\u00e4here Informationen zur Berechnung, Anmeldung und Entrichtung der Sondervorauszahlung entnehmen Sie bitte der Ausf\u00fcllanleitung f\u00fcr diesen Vordruck.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 133 bis 140<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<\/strong><\/h3>\n<p>Bei der steuerlichen Neuaufnahme kann der Unternehmer die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Finanzamt beantragen (\u00a7 27a UStG).<\/p>\n<p><strong>Zeilen 151 bis 156<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Angaben zur Beteiligung an einer Perso<\/strong><strong>nengesellschaft\/-gemeinschaft<\/strong><\/h3>\n<p>Wenn Sie an einer Persesellschaft\/-gemeinschaft beteiligt sind, geben Sie bitte deren Firmennamen bzw.<br \/>\ndie Bezeichnung, unter der die Gesellschaft\/Gemeinschaft auftritt, deren Anschrift, das f\u00fcr die Personengesellschaft\/gemeinschaft zust\u00e4ndige Finanzamt und deren Steuernummer an.<\/p>\n<p><a name=\"top\"><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausf\u00fcllhilfe f\u00fcr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Aufnahme einer\u00a0 gewerblichen, selbst\u00e4ndigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen T\u00e4tigkeit und Beteiligung an einer Personengesellschaft\/-gemeinschaft Inhalt Einleitung Abk\u00fcrzungsverzeichnis Allgemeine Angaben Angaben zur gewerblichen, selbst\u00e4ndigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen T\u00e4tigkeit Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen Angaben zur Gewinnermittlung Angaben zur Anmeldung und Abf\u00fchrung der Lohnsteuer Angaben zur Anmeldung &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Fragebogen zur steuerlichen Erfassung PDF Download + Hilfe<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,14],"tags":[2440,2441],"class_list":["post-44703","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","category-steuererklaerung-einkommensteuer-formulare","tag-frageboge","tag-fragebogen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44703","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44703"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44703\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44703"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44703"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44703"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}