{"id":44815,"date":"2013-05-31T16:34:31","date_gmt":"2013-05-31T14:34:31","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=44815"},"modified":"2014-07-12T07:55:00","modified_gmt":"2014-07-12T05:55:00","slug":"offentliche-private-partnerschaften-opp-passivierungsmoglichkeiten-fur-instandhaltungsverpflichtungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/offentliche-private-partnerschaften-opp-passivierungsmoglichkeiten-fur-instandhaltungsverpflichtungen\/","title":{"rendered":"\u00d6ffentliche Private Partnerschaften (\u00d6PP) &#8211; Passivierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Instandhaltungsverpflichtungen"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 1.17em;\">BMF, Schreiben (koordinierter L\u00e4ndererlass) IV C 6 &#8211; S-2134-a \/ 07 \/ 10002 vom 27.06.2013<\/span><\/h2>\n<p>Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder nehme ich zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Vertr\u00e4gen bei \u00d6ffentlich Privaten Partnerschaften (\u00d6PP) wie folgt Stellung:<\/p>\n<h3 id=\"ueberschrift5\">I. Anwendungsbereich<\/h3>\n<p><strong>1<\/strong>\u00a0Mit Schreiben vom 4. Oktober 2005 (a. a. O.) hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von \u00d6ffentlichen Privaten Partnerschaften im Zusammenhang mit dem A-Modell Stellung genommen. Gegenstand des A-Modells ist der Ausbau und der Betrieb einer bestimmten Konzessionsstrecke (Bundesautobahnabschnitt) \u00fcber einen bestimmten Konzessionszeitraum.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong>\u00a0Die im Schreiben vom 4. Oktober 2005 (a. a. O.) dargelegte ertragsteuerliche Beurteilung der A-Modelle ist grunds\u00e4tzlich auf andere Projekte \u00d6ffentlich Privater Partnerschaften \u00fcbertrag-bar. Bei der Beurteilung des jeweiligen steuerlichen Einzelsachverhaltes sind jedoch die konkreten Vertragsvereinbarungen zu ber\u00fccksichtigen. Ziel ist es, die Aufwendungen, die im Rahmen solcher Projekte anfallen, auf die Vertragslaufzeit zu verteilen und daher ihre Auswirkung zu periodisieren. Andere Projekte \u00d6ffentlich Privater Partnerschaften sind dabei ins-besondere F-Modelle (Konzessionsmodell, z. B. Errichtung und Betrieb eines Tunnels) und Modelle im \u00f6ffentlichen Hochbau (z. B. Errichtung und Betrieb einer Schule).<\/p>\n<h3 id=\"ueberschrift7\">II. Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung<\/h3>\n<p>1. Beurteilung des Vertragsverh\u00e4ltnisses<\/p>\n<p><strong>3<\/strong>\u00a0Nach Rdnr. 12 des BMF-Schreibens vom 4. Oktober 2005 begr\u00fcnden die vertraglichen Gestaltungen bei \u00d6PP-Projekten regelm\u00e4\u00dfig Dauerschuldverh\u00e4ltnisse, die grunds\u00e4tzlich als schwebendes Gesch\u00e4ft nicht in der Bilanz abzubilden sind. Ein Bilanzausweis ist nur geboten, wenn und soweit das Gleichgewicht solcher Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erf\u00fcllungsr\u00fcckst\u00e4nde eines Vertragspartners gest\u00f6rt ist. Vorleistungen k\u00f6nnen hierbei beispielsweise einzelne Bestandteile der laufenden Zahlungen des \u00f6ffentlichen Auftraggebers sein. Diese Bilanzierungsgrunds\u00e4tze gelten nicht nur f\u00fcr gegenseitige Vertr\u00e4ge, die auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet sind, sondern auch f\u00fcr Dauerschuldverh\u00e4ltnisse (Gro\u00dfer Senat des BFH vom 23. Juni 1997, BStBl II 1997 S. 735).<\/p>\n<p>2. Verpflichtung zur Herstellung eines Mindestzustandes<\/p>\n<p><strong>4<\/strong>\u00a0Nach Rdnr. 15 des BMF-Schreibens vom 4. Oktober 2005 ist f\u00fcr die Verpflichtung, die Konzessionsstrecke zum Ende der Vertragslaufzeit in einem vertraglich bestimmten Mindestzustand zur\u00fcckzugeben, eine R\u00fcckstellung f\u00fcr ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.<\/p>\n<p><strong>5<\/strong>\u00a0R\u00fcckstellungen f\u00fcr andere Sachverhalte, wie die vertraglich vereinbarte Aufrechterhaltung oder die Herstellung eines vertraglich definierten (Mindest-)Zustandes innerhalb des Projektzeitraumes, werden durch diese Aussage nicht ausgeschlossen. Bei entsprechenden Vereinbarungen ist vielmehr zu pr\u00fcfen, ob die Bildung einer R\u00fcckstellung nach allgemeinen Bilanzierungsgrunds\u00e4tzen zul\u00e4ssig ist. F\u00fcr die bei \u00d6PP-Projekten anfallenden, \u00fcber das normale Ma\u00df hinausgehenden Erhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, die ein- oder mehrmalig innerhalb der Projektlaufzeit anfallen k\u00f6nnen, ist die Bildung einer R\u00fcckstellung f\u00fcr ungewisse Verbindlichkeiten zul\u00e4ssig, soweit ein Erf\u00fcllungsr\u00fcckstand eingetreten ist. Ein Erf\u00fcllungsr\u00fcckstand liegt vor, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegen\u00fcber seinem Vertragspartner im R\u00fcckstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag f\u00fcr die bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte. Erf\u00fcllungsr\u00fcckstand setzt nicht die F\u00e4lligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (BFH vom 15. Juli 1998, BStBl II S. 728). Bei Vertr\u00e4gen \u00d6ffentlich Privater Partnerschaften kann vom Eintritt eines Erf\u00fcllungsr\u00fcckstandes ausgegangen werden, wenn in den laufenden Zahlungen des \u00d6ffentlichen ein kalkulierter Anteil f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Erhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung des Privaten enthalten ist, der solche Ma\u00dfnahmen abgilt, die bis zu dem entsprechenden Bilanzstichtag von dem zur Leistung Verpflichteten zu erbringen sind (wirtschaftliche Verursachung). F\u00fcr Ma\u00dfnahmen, die erst nach dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht sind, d\u00fcrfen R\u00fcckstellungen nicht gebildet werden. Da eine solche betragliche Differenzierung unter Umst\u00e4nden mit Schwierigkeiten verbunden ist, kann aufgrund der kalkulatorischen Vorstellungen eine Sch\u00e4tzung entsprechend Rdnr. 16 des BMF-Schreibens vom 4. Oktober 2005 vorgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>6<\/strong>\u00a0Soweit ein Erf\u00fcllungsr\u00fcckstand nicht vorliegt, ist zu pr\u00fcfen, ob eine Vorleistung gegeben ist, f\u00fcr die der Ausweis eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens nach Rdnr. 3 geboten ist. Eine Passivierung ist jedenfalls dann geboten, wenn der Private vertraglich zur R\u00fcckzahlung zumindest eines wesentlichen Anteils der nicht eingesetzten Mittel des \u00d6ffentlichen f\u00fcr die jeweiligen Aufwendungen verpflichtet ist.<\/p>\n<p id=\"seitenquelle\">Quelle:\u00a0BMF<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BMF, Schreiben (koordinierter L\u00e4ndererlass) IV C 6 &#8211; S-2134-a \/ 07 \/ 10002 vom 27.06.2013 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder nehme ich zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Vertr\u00e4gen bei \u00d6ffentlich Privaten Partnerschaften (\u00d6PP) wie folgt Stellung: I. Anwendungsbereich 1\u00a0Mit Schreiben vom 4. Oktober 2005 (a. a. O.) hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/offentliche-private-partnerschaften-opp-passivierungsmoglichkeiten-fur-instandhaltungsverpflichtungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u00d6ffentliche Private Partnerschaften (\u00d6PP) &#8211; Passivierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Instandhaltungsverpflichtungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[2443],"class_list":["post-44815","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-instandhaltungsverpflichtungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44815","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44815"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44815\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44815"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44815"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44815"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}