{"id":456,"date":"2012-08-29T09:46:34","date_gmt":"2012-08-29T07:46:34","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=456"},"modified":"2012-08-29T10:16:38","modified_gmt":"2012-08-29T08:16:38","slug":"r-6-13-bewertungsfreiheit-fur-geringwertige-wirtschaftsguter-und-bildung-eines-sammelpostens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-6-13-bewertungsfreiheit-fur-geringwertige-wirtschaftsguter-und-bildung-eines-sammelpostens\/","title":{"rendered":"R 6.13 Bewertungsfreiheit f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter und Bildung eines Sammelpostens"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 6.13 Bewertungsfreiheit f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter und Bildung eines Sammelpostens<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut des Anlageverm\u00f6gens selbst\u00e4ndig nutzungsf\u00e4hig ist, stellt sich regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr solche Wirtschaftsg\u00fcter, die in einem Betrieb zusammen mit anderen Wirtschaftsg\u00fctern genutzt werden. <sup>2<\/sup>F\u00fcr die Entscheidung in dieser Frage ist ma\u00dfgeblich auf die betriebliche Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes abzustellen. <sup>3<\/sup>Hiernach ist ein Wirtschaftsgut des Anlageverm\u00f6gens einer selbst\u00e4ndigen Nutzung nicht f\u00e4hig, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:<\/p>\n<\/div>\n<p>1.Das Wirtschaftsgut kann nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens genutzt werden,<\/p>\n<p>2.das Wirtschaftsgut ist mit den anderen Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens in einen ausschlie\u00dflichen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingef\u00fcgt, d. h., es tritt mit den in den Nutzungszusammenhang eingef\u00fcgten anderen Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens nach au\u00dfen als einheitliches Ganzes in Erscheinung, wobei f\u00fcr die Bestimmung dieses Merkmals im Einzelfall die Festigkeit der Verbindung, ihre technische Gestaltung und ihre Dauer von Bedeutung sein k\u00f6nnen,<\/p>\n<p>3.das Wirtschaftsgut ist mit den anderen Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens technisch abgestimmt.<\/p>\n<p><sup>4<\/sup>Dagegen bleiben Wirtschaftsg\u00fcter, die zwar in einen betrieblichen Nutzungszusammenhang mit anderen Wirtschaftsg\u00fctern eingef\u00fcgt und technisch aufeinander abgestimmt sind, dennoch selbst\u00e4ndig nutzungsf\u00e4hig, wenn sie nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung auch ohne die anderen Wirtschaftsg\u00fcter im Betrieb genutzt werden k\u00f6nnen (z. B. M\u00fcllbeh\u00e4lter eines M\u00fcllabfuhrunternehmens). <sup>5<\/sup>Auch Wirtschaftsg\u00fcter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsg\u00fctern genutzt werden k\u00f6nnen, sind selbst\u00e4ndig nutzungsf\u00e4hig, wenn sie nicht in einen Nutzungszusammenhang eingef\u00fcgt sind, so dass die zusammen nutzbaren Wirtschaftsg\u00fcter des Betriebs nach au\u00dfen nicht als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung treten (z. B. Bestecke, Trivialprogramme, Videokassetten). <sup>6<\/sup>Selbst\u00e4ndig nutzungsf\u00e4hig sind ferner Wirtschaftsg\u00fcter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsg\u00fctern genutzt werden k\u00f6nnen, technisch mit diesen Wirtschaftsg\u00fctern aber nicht abgestimmt sind (z. B. Paletten, Einrichtungsgegenst\u00e4nde).<\/p>\n<div>\n<p>(2) Bei der Beurteilung der Frage, ob die Anschaffungs- oder Herstellungskosten f\u00fcr das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro oder 1.000 Euro nicht \u00fcbersteigen, ist,<\/p>\n<\/div>\n<p>1.wenn von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes ein Betrag nach \u00a7 6b oder \u00a7 6c EStG abgesetzt worden ist, von den nach \u00a7 6b Abs. 6 EStG ma\u00dfgebenden<\/p>\n<div>\n<p>\u00a02.wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach \u00a7 7g Abs. 2 Satz 2 EStG gewinn mindernd herabgesetzt wurden, von den geminderten<\/p>\n<p>3.wenn das Wirtschaftsgut mit einem erfolgsneutral behandelten Zuschuss aus \u00f6ffentlichen oder privaten Mitteln nach R 6.5 angeschafft oder hergestellt worden ist, von den um den Zuschuss gek\u00fcrzten<\/p>\n<p>4.und wenn von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes ein Betrag nach R 6.6 abgesetzt worden ist, von den um diesen Betrag gek\u00fcrzten<\/p>\n<p>Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszugehen.<\/p>\n<p>(3) Stellt ein Stpfl. ein selbst\u00e4ndig bewertungsf\u00e4higes und selbst\u00e4ndig nutzungsf\u00e4higes Wirtschaftsgut aus erworbenen Wirtschaftsg\u00fctern her, muss die Sofortabschreibung gem. \u00a7 6 Abs. 2 EStG oder die Einstellung in den Sammelposten gem. \u00a7 6 Abs. 2a EStG in dem Wirtschaftsjahr erfolgen, in dem das Wirtschaftsgut fertig gestellt worden ist.<\/p>\n<p>(4) <sup>1<\/sup>Wurden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gem. \u00a7 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller H\u00f6he als Betriebsausgaben abgesetzt, sind in sp\u00e4teren Wirtschaftsjahren nachtr\u00e4gliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr ihrer Entstehung ebenfalls in voller H\u00f6he als Betriebsausgaben zu behandeln. <sup>2<\/sup>Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob sie zusammen mit den urspr\u00fcnglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 150 Euro \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>(5) <sup>1<\/sup>F\u00fcr jedes Wirtschaftsjahr, in dem Anlageg\u00fcter i. S. d. \u00a7 6 Abs. 2a EStG angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsverm\u00f6gen eingelegt werden, ist ein gesonderter Sammelposten zu bilden. <sup>2<\/sup>Nachtr\u00e4gliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten erh\u00f6hen den Sammelposten des Wirtschaftsjahres, in dem die Aufwendungen entstehen. <sup>3<\/sup>Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob sie zusammen mit den urspr\u00fcnglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 1.000 Euro \u00fcbersteigen.<\/p>\n<\/div>\n<p>(6) <sup>1<\/sup>Der Sammelposten i. S. d. \u00a7 6 Abs. 2a EStG ist kein Wirtschaftsgut, sondern eine Rechengr\u00f6\u00dfe und damit beispielsweise einer Teilwertabschreibung nicht zug\u00e4nglich. <sup>2<\/sup>Ein Sammelposten i. S. d. \u00a7 6 Abs. 2a EStG wird nicht dadurch vermindert, dass ein oder mehrere darin erfasste Wirtschaftsg\u00fcter durch Ver\u00e4u\u00dferung oder Entnahme oder auf Grund h\u00f6herer Gewalt (R 6.6 Abs. 2) aus dem Betriebsverm\u00f6gen des Stpfl. ausscheiden. <sup>3<\/sup>Dies gilt auch f\u00fcr Wirtschaftsg\u00fcter, die nach \u00a7 6 Abs. 3 EStG zusammen mit einem Teilbetrieb \u00fcbertragen, nach \u00a7 6 Abs. 5 EStG in ein anderes Betriebsverm\u00f6gen \u00fcberf\u00fchrt oder \u00fcbertragen oder nach den \u00a7\u00a7 20, 24 UmwStG zusammen mit einem Teilbetrieb in eine Kapital- oder Personengesellschaft eingebracht werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 6.13 Bewertungsfreiheit f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter und Bildung eines Sammelpostens (1) 1Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut des Anlageverm\u00f6gens selbst\u00e4ndig nutzungsf\u00e4hig ist, stellt sich regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr solche Wirtschaftsg\u00fcter, die in einem Betrieb zusammen mit anderen Wirtschaftsg\u00fctern genutzt werden. 2F\u00fcr die Entscheidung in dieser Frage ist ma\u00dfgeblich auf die betriebliche Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes abzustellen. 3Hiernach ist ein &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-6-13-bewertungsfreiheit-fur-geringwertige-wirtschaftsguter-und-bildung-eines-sammelpostens\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 6.13 Bewertungsfreiheit f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter und Bildung eines Sammelpostens<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[128,127,129],"class_list":["post-456","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-bewertungsfreiheit","tag-sammelpostens","tag-wirtschaftsguter"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/456","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=456"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/456\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=456"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=456"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=456"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}