{"id":4572,"date":"2012-11-11T12:42:57","date_gmt":"2012-11-11T10:42:57","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=4572"},"modified":"2012-11-11T12:42:57","modified_gmt":"2012-11-11T10:42:57","slug":"gewinn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/gewinn\/","title":{"rendered":"Gewinn"},"content":{"rendered":"<h1>Wie wird der Gewinn ermittelt?<\/h1>\n<h2>Wann werden die Eink\u00fcnfte als Gewinn ermittelt?<\/h2>\n<p>Bei den sog. Gewinneinkunftsarten werden die Eink\u00fcnfte<\/p>\n<p>(\u00a7 2 EStG) als Gewinn ermittelt. Es sind dies die Eink\u00fcnfte aus<\/p>\n<ul>\n<li>Land- und Forstwirtschaft,<\/li>\n<li>Gewerbebetrieb,<\/li>\n<li>selbstst\u00e4ndiger Arbeit.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der steuerliche Gewinn kann auf dreierlei Weise ermittelt\u00a0werden:<\/p>\n<ul>\n<li>als Betriebsverm\u00f6gensvergleich nach \u00a7 4 Abs. 1 EStG,<\/li>\n<li>als Einnahmen\u00fcberschussrechnung nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG,<\/li>\n<li>als Gewinnermittlung nach Durchschnittss\u00e4tzen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Wann muss der Betriebsverm\u00f6gensvergleich angewendet werden (\u00a7 4 Abs. 1 EStG)?<\/h3>\n<p>Der Gewinn definiert sich hierbei als Differenz zwischen dem Betriebsverm\u00f6gen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebs-verm\u00f6gen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Zu diesem Unterschiedsbetrag muss die oder der Steuerpflichtige noch ihre\/seine Entnahmen aus dem Betriebsverm\u00f6gen im Laufe des Wirtschaftsjahres hinzurechnen bzw. ihre\/seine Einlagen abziehen. Der Betriebsverm\u00f6gensvergleich ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewinnermittlungsmethode f\u00fcr Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die nach handelsrechtlichen Vorschriften oder nach der Abgabenordnung verpflichtet sind, B\u00fccher zu f\u00fchren und Bilanzen zu erstellen. Werden freiwillig B\u00fccher gef\u00fchrt und Bilanzen erstellt, ist der Besteuerung grunds\u00e4tzlich ebenfalls der durch Betriebsverm\u00f6gensvergleich ermittelte Gewinn zugrunde zu legen.<\/p>\n<h3>Wann kann die Einnahmen\u00fcberschussrechnung angewendet werden (\u00a7 4 Abs. 3 EStG)?<\/h3>\n<p>Diese vereinfachte Methode der Gewinnermittlung kann die oder der Steuerpflichtige anwenden, wenn er nicht zur F\u00fchrung von B\u00fcchern verpflichtet ist und auch freiwillig keine B\u00fccher f\u00fchrt. Dies trifft haupts\u00e4chlich auf freiberuflich T\u00e4tige, kleinere Gewerbetreibende und bestimmte Formen der Land- und Forstwirtschaft zu. Die Methode stellt die Einnahmen eines Betriebes den Ausgaben gegen\u00fcber \u2013 die sich daraus ergebende Differenz ist der Gewinn. Als Betriebsausgaben gelten dabei alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (\u00a7 4 Abs. 4 EStG). F\u00fcr diese Gewinnermittlung gibt es einen Vordruck (<a title=\"Gewinnermittlung Anlage E\u00dcR\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/einnahmenueberschussrechnung.html\">Anlage E\u00dcR<\/a>), in dem die notwendigen Angaben zu Einnahmen und Ausgaben einzutragen sind.<\/p>\n<h3>Wer kann die Gewinnermittlung nach Durchschnittss\u00e4tzen anwenden (\u00a7 13a EStG)?<\/h3>\n<p>Diese Methode gilt f\u00fcr bestimmte Land- und Forstwirte vorrangig. Der Gewinn wird pauschal nach bestimmten Merkmalen ermittelt, die in \u00a7 13a Abs. 3 EStG gesetzlich geregelt sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie wird der Gewinn ermittelt? Wann werden die Eink\u00fcnfte als Gewinn ermittelt? Bei den sog. Gewinneinkunftsarten werden die Eink\u00fcnfte (\u00a7 2 EStG) als Gewinn ermittelt. Es sind dies die Eink\u00fcnfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstst\u00e4ndiger Arbeit. Der steuerliche Gewinn kann auf dreierlei Weise ermittelt\u00a0werden: als Betriebsverm\u00f6gensvergleich nach \u00a7 4 Abs. 1 EStG, als Einnahmen\u00fcberschussrechnung &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/gewinn\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Gewinn<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5],"tags":[1187,183],"class_list":["post-4572","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-einkommensteuer","tag-gewinn","tag-gewinnermittlung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4572","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4572"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4572\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4572"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4572"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4572"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}