{"id":4677,"date":"2012-11-12T09:44:39","date_gmt":"2012-11-12T07:44:39","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=4677"},"modified":"2012-11-12T09:44:39","modified_gmt":"2012-11-12T07:44:39","slug":"lohnsteuerfreibetrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/lohnsteuerfreibetrag\/","title":{"rendered":"Lohnsteuerfreibetrag"},"content":{"rendered":"<div>\n<h1>Lohnsteuerfreibetrag noch im Jahr 2012 beantragen.<\/h1>\n<p>Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) ist der 1. Januar 2013. Antr\u00e4ge auf Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigung 2013 m\u00fcssen noch 2012 beantragt werden. N\u00e4heres s. u.a. hier im Interview des Reutlinger Wochenblatts mit Oberfinanzpr\u00e4sidentin Heck vom 11.10.2012.<\/p>\n<\/div>\n<p><span style=\"font-family: Verdana; font-size: small;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>Auszug aus dem Reutlinger Wochenblatt \u2013 Ausgabe vom 11.10.2012<br \/>\n<\/strong><\/span>(Interview mit Oberfinanzpr\u00e4sidentin Andrea Heck)<\/p>\n<p>Interview der Woche: Lohnsteuerfreibetrag<\/p>\n<p>Der Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist am 1. Januar 2013. Wer dann mit der ersten elektronischen Lohnabrechnung keine b\u00f6se \u00dcberraschung erleben m\u00f6chte, muss seine Freibetr\u00e4ge bis zum Jahresende beantragen. Wir haben bei der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe nachgefragt. Frau Oberfinanzpr\u00e4sidentin Andrea Heck hat sich Zeit genommen und die Fragen beantwortet.<\/p>\n<p><em><strong>Hallo Frau Heck, k\u00f6nnen Sie bitte kurz und konkret beschreiben, was der Lohnempf\u00e4nger jetzt genau tun muss?<br \/>\n<\/strong><\/em>Andrea Heck: Arbeitnehmer, die bei ihrem Steuerabzug vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber einen Freibetrag ber\u00fccksichtigt haben m\u00f6chten, zum Beispiel f\u00fcr Werbungskosten wegen Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsst\u00e4tte, m\u00fcssen diesen Freibetrag noch im Jahr 2012 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt neu beantragen. Hierzu ist grunds\u00e4tzlich der Vordruck \u00bbAntrag auf Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigung 2013\u00ab zu verwenden.<\/p>\n<p><em><strong>Wie wurde das bislang gehandhabt?<br \/>\n<\/strong><\/em>Heck: Freibetr\u00e4ge mussten auch bisher schon j\u00e4hrlich neu beantragt werden. Lediglich in den letzten beiden Jahren galten die Freibetr\u00e4ge, die auf der letztmalig ausgestellten Papier-Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 ausgewiesen waren, ausnahmsweise im Folgejahr weiter. Ein Antrag war somit in den letzten beiden Jahren nicht notwendig. Hintergrund dieser Verfahrensweise war die verz\u00f6gerte Einf\u00fchrung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.<\/p>\n<p><em><strong>Warum m\u00fcssen die Freibetr\u00e4ge neu beantragt werden?<br \/>\n<\/strong><\/em>Heck: Die Arbeitgeber sind verpflichtet im Laufe des Jahres 2013 auf das neue \u00bbELStAM-Verfahren\u00ab umzusteigen. Mit dem Umstieg sind dann f\u00fcr die Arbeitgeber ausschlie\u00dflich die elektronisch hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale f\u00fcr den Lohnabzug ma\u00dfgebend. Dazu z\u00e4hlen auch die Freibetr\u00e4ge. Elektronisch hinterlegt werden die Freibetr\u00e4ge nur auf einen entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers.<\/p>\n<p><em><strong>Was passiert, wenn man es nicht tut?<br \/>\n<\/strong><\/em>Heck: Sollte der Arbeitnehmer einen Freibetrag nicht neu beantragen, darf der Arbeitgeber diesen nach seinem Umstieg auf das neue \u00bbELStAM-Verfahren\u00ab nicht bei der Lohnberechnung ber\u00fccksichtigen. Folge ist, dass der Lohnsteuerabzug h\u00f6her, der Nettolohn also geringer ist. Allerdings ist die zuviel einbehaltene Lohnsteuer nicht endg\u00fcltig verloren. Der Arbeitnehmer kann sie im Rahmen seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung geltend machen.<\/p>\n<p><em><strong>An wen kann man sich wenden, wenn man dabei Hilfe braucht?<br \/>\n<\/strong><\/em>Heck: F\u00fcr Fragen zum Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigungsverfahren steht den Arbeitnehmern das jeweilige Wohnsitzfinanzamt zur Verf\u00fcgung. Dar\u00fcber hinaus sind inhaltliche Informationen auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (www.ofd-karlsruhe.de) sowie im Portal der Finanz\u00e4mter in Baden-W\u00fcrttemberg (www.fa-baden-wuerttemberg.de) bereitgestellt.<\/p>\n<p><em><strong>Wenn alle diese Antr\u00e4ge stellen, gibt es wom\u00f6glich Wartezeiten. Wie verh\u00e4lt man sich am geschicktesten?<br \/>\n<\/strong><\/em>Heck: Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehle ich, den Antrag auf Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigung schriftlich zu stellen. Die hierzu notwendigen Vordrucke sind auf den oben genannten Homepages verf\u00fcgbar. Au\u00dferdem liegen sie bei unseren Finanz\u00e4mtern bereit.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lohnsteuerfreibetrag noch im Jahr 2012 beantragen. Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) ist der 1. Januar 2013. Antr\u00e4ge auf Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigung 2013 m\u00fcssen noch 2012 beantragt werden. 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