{"id":4828,"date":"2012-11-13T11:01:51","date_gmt":"2012-11-13T09:01:51","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=4828"},"modified":"2020-09-14T12:48:21","modified_gmt":"2020-09-14T10:48:21","slug":"steuererklarung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/steuererklarung\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<h1><strong>Informationen und Tipps zur Steuererkl\u00e4rung<\/strong><\/h1>\n<p>Nichts in im berufst\u00e4tigen Deutschland so sehr unbeliebt wie das Erstellen einer Steuererkl\u00e4rung (au\u00dfer vielleicht noch der Zahnarzt Besuch) und der damit verbundene, den Arbeitsalltag verl\u00e4ngernde Stress. Eine Steuererkl\u00e4rung ist grunds\u00e4tzlich ein Dokument, welches Informationen enth\u00e4lt, durch die es f\u00fcr die Finanzbeh\u00f6rde erm\u00f6glicht wird, Ihnen gegen\u00fcber eine Steuer festzusetzen. Die bekannteste und am h\u00e4ufigsten ben\u00f6tigte Form ist die Einkommenssteuererkl\u00e4rung, die den zu versteuernden Anteil am Einkommen eines Jahres beschreibt.\u00a0Wer sich nicht ausf\u00fchrlich \u00fcber einzuhaltende Fristen, Richtlinien und Notwendigkeiten informiert, steht schnell vor finanzrechtlichen und verwaltungstechnischen Problemen, die die Steuererkl\u00e4rung zu einem leidigen Thema werden lassen.\u00a0 <a title=\"Infos zur Steuererkl\u00e4rung\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuererklaerung\/\">Steuererkl\u00e4rung.info<\/a> hat f\u00fcr Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen, so dass auch Sie problemlos Ihren Dienst gegen\u00fcber dem Fiskus abliefern k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2><strong>Fristen und Freibetr\u00e4ge Steuererkl\u00e4rung<\/strong><\/h2>\n<p><strong><\/strong>F\u00fcr Arbeitnehmer ist die Einkommenssteuererkl\u00e4rung in der Regel nicht verpflichtend. Da der Arbeitgeber den Lohn schon vor der Zahlung um die zu entrichtende Steuer verringert ist der Dienst gegen\u00fcber dem Staat meist schon getan. Somit verf\u00e4llt die gesetzliche Notwendigkeit einer Steuererkl\u00e4rung. Selbstst\u00e4ndige sowie deren Ehepartner, Empf\u00e4nger von Eink\u00fcnften wie Arbeitslosen- oder Kindergeld von \u00fcber 410 Euro, oder bei mehreren Eink\u00fcnften nebeneinander hingegen muss eine Steuererkl\u00e4rung abgegeben werden. Wer diese nicht selbstst\u00e4ndig zu erstellen bereit oder im Stande ist konsultiert einen <a title=\"Steuererkl\u00e4rung vom Steuerberater\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/\">Steuerberater<\/a>, der gegen\u00fcber dem Finanzamt der Steuerbevollm\u00e4chtigte ist und somit auch in kompletter Eigenarbeit zur Erstellung der Erkl\u00e4rung bef\u00e4higt ist. Ist man unter dem gesetzlich festgelegten Steuerfreibetrag, ist eine Erkl\u00e4rung ebenfalls nicht notwendig. Die Abgabefrist endet immer am 31. Mai des n\u00e4chsten Jahres. Wer eine ausf\u00fchrliche Erkl\u00e4rung plant, sollte schon fr\u00fch mit den Vorbereitungen beginnen, um diese nicht zu vers\u00e4umen. Nachtr\u00e4glich versp\u00e4tete Erkl\u00e4rungen n\u00e4mlich kann das Finanzamt mit einer h\u00f6heren Geb\u00fchr bestrafen. Anders ist es hingegen bei einer freiwilligen Steuererkl\u00e4rung.<\/p>\n<h2><strong>Freiwillige Abgabe der Steuererkl\u00e4rung und R\u00fcckerstattungen<\/strong><\/h2>\n<p>Wer keine Steuererkl\u00e4rung abgeben muss, der kann trotzdem eine Steuererkl\u00e4rung abgeben. Das Finanzamt verlangt n\u00e4mlich nicht nur nachtr\u00e4gliche Steuernachzahlungen, sondern erstattet auch gewisse Betr\u00e4ge zur\u00fcck. Diese Steuererstattungen m\u00fcssen allerdings in der Erkl\u00e4rung genau begr\u00fcndet werden. Ein solcher Fall ist z.B. ein berufsbedingter Umzug, welcher komplett erstattet werden kann, genauso wie Kundenbewirtungen f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige oder auch, in gewissen F\u00e4llen, Renovierungen f\u00fcr Eigent\u00fcmer von Immobilien. Bei Freiwilligen Steuererkl\u00e4rungen gilt eine Frist von 4 Jahren, in welchen Sie eine Erkl\u00e4rung einreichen k\u00f6nnen um eine Steuerr\u00fcckerstattung zu erhalten.<\/p>\n<p>Wie bei allen juristisch und finanziell relevanten Themen gilt: Der Staat ist in der Aufkl\u00e4rungspflicht. Mit dem Einholen Ihrer Steuerdokumente k\u00f6nnen Sie auch wichtige und essentielle Informationen zu Ihrer <a title=\"Steuerklasse\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerklassen.htm\">Steuerklasse<\/a>, dem Vorgehen sowie der Notwendigkeit einer Steuererkl\u00e4rung Ihrerseits erhalten. Wer sich weiter mit dem Thema befassen m\u00f6chte, ist mit <a title=\"Informationen zur Steuererkl\u00e4rung\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuererklaerung\/\">steuererkl\u00e4rung.info<\/a> gut beraten. Auf der Seite finden sich wertvolle Informationen \u00fcber <a title=\"Steuerberaterkosten\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerberatergebuehren.html\">Steuerberaterkosten<\/a>, Unterlagen, dem Versp\u00e4tungszuschlag und allem, was Sie \u00fcber Ihren Umgang mit dem Fiskus wissen m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Informationen und Tipps zur Steuererkl\u00e4rung Nichts in im berufst\u00e4tigen Deutschland so sehr unbeliebt wie das Erstellen einer Steuererkl\u00e4rung (au\u00dfer vielleicht noch der Zahnarzt Besuch) und der damit verbundene, den Arbeitsalltag verl\u00e4ngernde Stress. 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