{"id":496,"date":"2012-08-29T10:12:22","date_gmt":"2012-08-29T08:12:22","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=496"},"modified":"2012-09-22T09:46:27","modified_gmt":"2012-09-22T07:46:27","slug":"r-6c-ubertragung-stiller-reserven-bei-der-verauserung-bestimmter-anlageguter-bei-der-ermittlung-des-gewinns-nach-%c2%a7-4-abs-3-estg-oder-nach-durchschnittssatzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-6c-ubertragung-stiller-reserven-bei-der-verauserung-bestimmter-anlageguter-bei-der-ermittlung-des-gewinns-nach-%c2%a7-4-abs-3-estg-oder-nach-durchschnittssatzen\/","title":{"rendered":"R 6c. \u00dcbertragung stiller Reserven bei der Ver\u00e4u\u00dferung bestimmter Anlageg\u00fcter bei der Ermittlung des Gewinns nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittss\u00e4tzen"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 6c. \u00dcbertragung stiller Reserven bei der Ver\u00e4u\u00dferung bestimmter Anlageg\u00fcter bei der Ermittlung des Gewinns nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittss\u00e4tzen<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>F\u00fcr die Ermittlung des nach \u00a7 6c EStG beg\u00fcnstigten Gewinns gilt \u00a7 6b Abs. 2 EStG entsprechend. <sup>2<\/sup>Danach ist bei der Ver\u00e4u\u00dferung eines nach \u00a7 6c EStG beg\u00fcnstigten Wirtschaftsgutes ohne R\u00fccksicht auf den Zeitpunkt des Zuflie\u00dfens des Ver\u00e4u\u00dferungspreises als Gewinn der Betrag beg\u00fcnstigt, um den der Ver\u00e4u\u00dferungspreis nach Abzug der Ver\u00e4u\u00dferungskosten die Aufwendungen f\u00fcr das ver\u00e4u\u00dferte Wirtschaftsgut \u00fcbersteigt, die bis zu seiner Ver\u00e4u\u00dferung noch nicht als Betriebsausgaben abgesetzt worden sind. <sup>3<\/sup>Der Ver\u00e4u\u00dferungspreis ist also in voller H\u00f6he im Ver\u00e4u\u00dferungszeitpunkt als Betriebseinnahme zu behandeln, auch wenn er nicht gleichzeitig zuflie\u00dft. <sup>4<\/sup>Der (fr\u00fcher oder sp\u00e4ter) tats\u00e4chlich zuflie\u00dfende Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6s bleibt au\u00dfer Betracht, wird also nicht als Betriebseinnahme angesetzt. <sup>5<\/sup>Ein nach \u00a7 6c EStG i. V. m. \u00a7 6b Abs. 1 Satz 1 EStG vorgenommener Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beg\u00fcnstigter Investitionen ist als Betriebsausgabe zu behandeln. <sup>6<\/sup>Soweit der Stpfl. im Jahr der Ver\u00e4u\u00dferung keinen Abzug in H\u00f6he des beg\u00fcnstigten Gewinns von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Ver\u00e4u\u00dferungsjahr durchgef\u00fchrten beg\u00fcnstigten Neuinvestitionen und auch keinen Abzug von dem Betrag nach \u00a7 6b Abs. 5 EStG der im Vorjahr angeschafften oder hergestellten beg\u00fcnstigten Wirtschaftsg\u00fcter vornimmt, kann er im Jahr der Ver\u00e4u\u00dferung eine fiktive Betriebsausgabe absetzen. <sup>7<\/sup>Diese Betriebsausgabe ist innerhalb des Zeitraums, in dem bei einem buchf\u00fchrenden Stpfl. eine nach \u00a7 6b Abs. 3 EStG gebildete R\u00fccklage auf Neuinvestitionen \u00fcbertragen werden kann (\u00dcbertragungsfrist), durch fiktive Betriebseinnahmen in H\u00f6he der Betr\u00e4ge auszugleichen, die nach \u00a7 6c EStG i. V. m. \u00a7 6b Abs. 3 EStG von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beg\u00fcnstigter Investitionen abgezogen und als Betriebsausgabe behandelt werden. <sup>8<\/sup>In H\u00f6he des am Ende der \u00dcbertragungsfrist verbleibenden Betrags ist eine (sich in vollem Umfang gewinnerh\u00f6hend auswirkende) Betriebseinnahme anzusetzen. <sup>9<\/sup>Soweit nur f\u00fcr einen Teil des Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnes \u00a7 6c EStG in Anspruch genommen wird, gelten vorstehende Regelungen f\u00fcr den entsprechenden Teil des Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6ses bzw. Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns.<\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Wird der Gewinn vom Finanzamt gesch\u00e4tzt, ist der Abzug nicht zul\u00e4ssig. <sup>2<\/sup>Wird der Gewinn des Stpfl. in einem Wirtschaftsjahr, das in den nach \u00a7 6b Abs. 3 EStG ma\u00dfgebenden Zeitraum f\u00e4llt, gesch\u00e4tzt, ist ein Zuschlag in H\u00f6he des urspr\u00fcnglichen Abzugsbetrags vorzunehmen; \u00a7 6b Abs. 7 EStG ist zu beachten.<\/p>\n<p>(3) \u00a7 6b Abs. 10 EStG ist entsprechend anzuwenden.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 6c. \u00dcbertragung stiller Reserven bei der Ver\u00e4u\u00dferung bestimmter Anlageg\u00fcter bei der Ermittlung des Gewinns nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittss\u00e4tzen (1) 1F\u00fcr die Ermittlung des nach \u00a7 6c EStG beg\u00fcnstigten Gewinns gilt \u00a7 6b Abs. 2 EStG entsprechend. 2Danach ist bei der Ver\u00e4u\u00dferung eines nach \u00a7 6c EStG beg\u00fcnstigten Wirtschaftsgutes ohne &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-6c-ubertragung-stiller-reserven-bei-der-verauserung-bestimmter-anlageguter-bei-der-ermittlung-des-gewinns-nach-%c2%a7-4-abs-3-estg-oder-nach-durchschnittssatzen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 6c. \u00dcbertragung stiller Reserven bei der Ver\u00e4u\u00dferung bestimmter Anlageg\u00fcter bei der Ermittlung des Gewinns nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittss\u00e4tzen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[376,340,339,321],"class_list":["post-496","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-anlageguter","tag-durchschnittssatzen","tag-gewinns","tag-verauserung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/496","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=496"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/496\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=496"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=496"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=496"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}