{"id":63082,"date":"2014-08-06T10:30:31","date_gmt":"2014-08-06T08:30:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/?p=63082"},"modified":"2014-08-06T10:30:31","modified_gmt":"2014-08-06T08:30:31","slug":"zeitnahe-betriebspruefung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/zeitnahe-betriebspruefung\/","title":{"rendered":"Zeitnahe Betriebspr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Leitfaden <\/strong><\/p>\n<p><strong>Zeitnahe Betriebspr\u00fcfung <\/strong><\/p>\n<p><strong>gemeinsam schneller \u2212 schneller erfolgreich <\/strong><\/p>\n<p><strong>durch <\/strong><\/p>\n<p><strong>Jahrestaktpr\u00fcfungen <\/strong><\/p>\n<p>Steuerliche Betriebspr\u00fcfungen erstrecken sich derzeit meist auf einen Zeitraum von drei (und mehr) Jahren. Vor allem in gr\u00f6\u00dferen Betrieben und Konzernen umfassen diese Pr\u00fcfungsjahre oft weit zur\u00fcckliegende Zeitr\u00e4ume.<\/p>\n<p><em>Stand: M\u00e4rz 2009 <\/em><\/p>\n<p><em>Ziel der zeitnahen Betriebspr\u00fcfung ist es, <\/em><\/p>\n<p>\u2212 m\u00f6glichst gegenwartsnahe Pr\u00fcfungszeitr\u00e4ume zu untersuchen,<\/p>\n<p>\u2212 eine Angleichung der Pr\u00fcfungszeitr\u00e4ume der Finanz\u00e4mter f\u00fcr Gro\u00dfbetriebspr\u00fcfung an die Zeitr\u00e4ume der Amtsbetriebspr\u00fcfung und somit<\/p>\n<p>\u2212 eine Verk\u00fcrzung der Pr\u00fcfungsdauer bei den Gro\u00dfbetrieben zu erreichen.<\/p>\n<p>Die Erreichung dieser Ziele setzt den Willen zur Kooperation (Compliance) zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung voraus. Bei kooperationsbereiten Unternehmen wird die Finanzverwaltung alle M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen, um das gemeinsame Ziel der gr\u00f6\u00dferen Gegenwartsn\u00e4he zu realisieren.<\/p>\n<p><em>Eine zeitnahe Betriebspr\u00fcfung bietet gegen\u00fcber der Pr\u00fcfung weit zur\u00fcckliegenden Pr\u00fcfungszeitr\u00e4umen erkennbare wirtschaftliche Vorteile: <\/em><\/p>\n<p>\u2212 Unternehmen gewinnen im Hinblick auf die Beurteilung steuerlich relevanter Vorg\u00e4nge durch die Finanzverwaltung schneller Rechts\u2212 und Planungssicherheit.<\/p>\n<p>\u2212 Unternehmen erlangen fr\u00fchzeitig Sicherheit \u00fcber m\u00f6gliche Nachzahlungspflichten; die Gefahr antizyklischer Steuernachforderungen \u2212 in schlechten Jahren werden Steuern f\u00fcr ertragreiche Jahre f\u00e4llig \u2212 wird reduziert bzw. vermieden.<\/p>\n<p>\u2212 Das Problem sehr hoher, steuerlich nicht abzugsf\u00e4higer Nachzahlungszinsen entf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Zusammengefasst k\u00f6nnen die genannten Aspekte eine positive Ausstrahlung auf die Position der Unternehmen am Kapitalmarkt bewirken.<\/p>\n<p><em>Weitere Vorteile: <\/em>Die Aufarbeitung aktueller Zeitr\u00e4ume gestaltet sich relativ problemfrei. Aufzukl\u00e4rende Sachverhalte sind noch besser in Erinnerung und Anfragen der Betriebspr\u00fcfung k\u00f6nnen mit wenig Aufwand erledigt werden. Das bei lange zur\u00fcckliegenden Pr\u00fcfungssachverhalten erforderliche, m\u00fchsame und zeitaufw\u00e4ndige Rekonstruieren anhand von alten Belegen und Vertr\u00e4gen mit nicht mehr gebr\u00e4uchlicher Software entf\u00e4llt. Die nachteiligen steuerlichen Folgen einer mangelnden Sachaufkl\u00e4rung werden vermieden.<\/p>\n<p>Personen, die pr\u00fcfungsrelevante Sachverhalte bearbeitet haben, stehen bei der Untersuchung gegenwartsnaher Pr\u00fcfungszeitr\u00e4ume noch f\u00fcr erforderliche Ausk\u00fcnfte zur Verf\u00fcgung. Die Nachteile einer Personalfluktuation im Unternehmen verlieren bei der Pr\u00fcfung gegenwartsnaher Jahre an Bedeutung.<\/p>\n<p>Die Ziele der zeitnahen Betriebspr\u00fcfung k\u00f6nnen durch die Einf\u00fchrung einer Jahrestaktpr\u00fcfung erreicht werden.<\/p>\n<p><strong>Im Folgenden ist beispielhaft beschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Jahrestaktpr\u00fcfung stattfinden kann. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Dieser Leitfaden versteht sich als Anleitung und nicht als Vorgabe. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Unabdingbar sind jedoch die bundesweit abgestimmten Voraussetzungen: <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u2212 Abgabe einer unterschriebenen Steuererkl\u00e4rung, \u2212 Erstellung eines Pr\u00fcfungsberichtes und \u2212 die Rechte der Bundesbetriebspr\u00fcfung d\u00fcrfen <\/strong><\/p>\n<p><strong>durch die Jahrestaktpr\u00fcfung nicht eingeschr\u00e4nkt <\/strong><\/p>\n<p><strong>werden. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Was kann die Finanzverwaltung tun? <\/strong><\/p>\n<p><em>Vorausschauende Pr\u00fcfungsplanung <\/em>Wird von einem Unternehmen Interesse an einer Jahrestaktpr\u00fcfung signalisiert, analysiert der Pr\u00fcfungsdienst die weitere Vorgehensweise und nimmt mit dem Unternehmen Kontakt auf. Bei F\u00e4llen in der Zust\u00e4ndigkeit der Finanz\u00e4mter f\u00fcr Gro\u00dfbetriebspr\u00fcfung ist das Veranlagungsfinanzamt mit einzubeziehen. Die Federf\u00fchrung liegt beim Pr\u00fcfungsamt.<\/p>\n<p>Wird die Abgabe der Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Termin durch das Unternehmen zugesagt, wird dies von den Pr\u00fcfungsstellen im Rahmen des M\u00f6glichen bei der Pr\u00fcfungsplanung ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><em>Personelle Ausstattung <\/em>Die Betriebspr\u00fcfungsstellen setzen nach Bedarf Pr\u00fcferteams ein, die sich aus Gro\u00dfbetriebspr\u00fcfern sowie Fachpr\u00fcfern (Auslandssachverhalte, betriebliche Altersversorgung, &#8230;) zusammensetzen. Daneben werden Lohnsteuerau\u00dfenpr\u00fcfer \u2212 soweit dies m\u00f6glich ist \u2212 zeitgleich eingesetzt.<\/p>\n<p><em>Festlegung von Pr\u00fcfungsschwerpunkten und fr\u00fchzeitige Mitteilung an das Unternehmen <\/em>Die Betriebspr\u00fcfung bildet innerhalb angemessener Zeit Pr\u00fcfungsschwerpunkte, die dem Unternehmen \u2212 bezogen auf die einzelnen Gesellschaften geb\u00fcndelt \u2212 mitgeteilt werden. Eine Erweiterung der Pr\u00fcfungsschwerpunkte findet in der Regel nur noch um solche Pr\u00fcffelder statt, die sich aus der Pr\u00fcfung der gebildeten Schwerpunkte ergeben. Dr\u00e4ngen sich w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung neue bedeutsame Pr\u00fcffelder auf, so besteht grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit, diese zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Pr\u00fcfungsdienste erw\u00e4gen in diesem Fall die K\u00fcrzung weniger bedeutsamer Pr\u00fcffelder.<\/p>\n<p><em>Zeitliche Planung <\/em>In allen F\u00e4llen einer Jahrestaktpr\u00fcfung ist anzustreben, z\u00fcgiger als bisher die Pr\u00fcfung zu beginnen und durch die Beschleunigung der Pr\u00fcfungsabl\u00e4ufe schneller zu ihrem Abschluss zu kommen.<\/p>\n<p>Durch eine B\u00fcndelung der Anfragen an das Unternehmen kann eine weitere Beschleunigung bewirkt werden, soweit mit dem Unternehmen eine entsprechend lange Zeit zur Erledigung der Anfragen vereinbart wird. Diese Zeitspanne kann der Pr\u00fcfer evtl. f\u00fcr andere F\u00e4lle verwenden.<\/p>\n<p><em>Umgehende \u00c4nderung der Steuerbescheide <\/em>Nach Abschluss der Betriebspr\u00fcfung werden die im Bericht vermerkten Feststellungen unmittelbar nach Ergehen des Berichts in Steuerbescheide umgesetzt.<\/p>\n<p><strong>Was kann das Unternehmen tun? <\/strong><\/p>\n<p><em>Ansprechpartner <\/em>F\u00fcr die Dauer der Betriebspr\u00fcfung sollte ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner aus dem Unternehmen zur Verf\u00fcgung stehen, \u00fcber den alle Anfragen und Anforderungen der Betriebspr\u00fcfung laufen. Er ist verantwortlich f\u00fcr deren zeitnahe Beantwortung und Erledigung und sollte von der Gesch\u00e4ftsleitung mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein, um dieses Ziel auch gegen\u00fcber anderen Abteilungen des Unternehmens durchsetzen zu k\u00f6nnen. F\u00fcr die Dauer der Betriebspr\u00fcfung sollte der Ansprechpartner von zeitintensiven laufenden Arbeiten im Unternehmen weitestgehend entlastet werden.<\/p>\n<p><em>Unterlagen f\u00fcr die Betriebspr\u00fcfung <\/em><\/p>\n<p>Zu Beginn einer Betriebspr\u00fcfung m\u00fcssen vorliegen: \u2212 Unterschriebene Steuererkl\u00e4rungen \u2212 Unterschriebene Handels\u2212 und Steuerbilanzen \u2212 Abschlussunterlagen aus dem Bereich Rech\u2212<\/p>\n<p>nungswesen \u2212 Anpassung an vorangegangene Betriebspr\u00fcfungen<\/p>\n<p>durch Bilanzpostenmethode \u2212 Wirtschaftspr\u00fcfungsberichte \u2212 Gesellschaftsrelevante Vertragsunterlagen \u2212 Selbstauskunft des Unternehmens zu steuerlichen<\/p>\n<p>Risiken Bei Konzernen gilt dies f\u00fcr alle zugeh\u00f6rigen Firmen und unabh\u00e4ngig von dem zu pr\u00fcfenden Wirtschaftsjahr.<\/p>\n<p><em>Steuerliche Selbstauskunft <\/em><\/p>\n<p>Das Unternehmen gibt der Betriebspr\u00fcfung Informa\u2212 tionen \u00fcber \u00c4nderungen aus gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftlicher Sicht mit steuerlicher Relevanz (z. B. Gesellschafterwechsel, Umstrukturierungsma\u00dfnahmen,<\/p>\n<p>zugeh\u00f6rigen entscheidungserheblichen Unterlagen vor. Ein Muster zur steuerlichen Selbstauskunft liegt an.<\/p>\n<p>Soweit das Unternehmen elektronische Informations\u2212 quellen nutzt oder auf diesem Weg Informationen austauscht, ist nach Absprache mit der Betriebspr\u00fcfung zu Beginn der Pr\u00fcfung ein entsprechender Zugang einzurichten (z. B. Internet\u2212 und Intranetzugang).<\/p>\n<p><em>Datenzugriff <\/em>Ein uneingeschr\u00e4nkter elektronischer Datenzugriff nach den Grunds\u00e4tzen zum Datenzugriff und zur Pr\u00fcfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) muss sichergestellt sein, und zwar bis zum aktuellen Pr\u00fcfungstag (keine Beschr\u00e4nkung auf den Pr\u00fcfungszeitraum). Dies kann R\u00fcckfragen durch die Pr\u00fcfer vermeiden.<\/p>\n<p>Durch die Einsichtnahme in die aktuellen Daten k\u00f6nnen Dauersachverhalte schneller gekl\u00e4rt werden; bei einer nachfolgenden Pr\u00fcfung brauchen diese nicht mehr aufgegriffen zu werden. Die Zugriffsberechtigungen sollten mindestens den Festlegungen der Pr\u00fcferrolle nach den Empfehlungen der Deutschsprachigen SAP\u2212 Anwendergruppe (DSAG) oder \u2212 bei anderen Systemen \u2212 einem vergleichbaren Umfang entsprechen. Die Modalit\u00e4ten des Datenzugriffs werden je nach Lage des Einzelfalls gesondert vereinbart.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fragen zu den Benutzeroberfl\u00e4chen (z.B. SAP\u2212 Benutzeroberfl\u00e4che) oder zu technischen Problemen soll ein direkter Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung stehen. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf des Datenzugriffs gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p><em>Fristen <\/em><\/p>\n<p>Nur durch eine schnelle Beantwortung der Anfragen ist eine Betriebspr\u00fcfung innerhalb einer verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig kurzen Zeitdauer zu erreichen. Daher sind alle Abteilungen des Betriebs gehalten, die Anfragen durch die Betriebspr\u00fcfung umgehend zu beantworten. Hierzu soll f\u00fcr jede Anfrage ein Erledigungstermin festgelegt werden. Die Beantwortung der Anfrage soll im Regelfall vier Wochen nicht \u00fcberschreiten. Sobald das Unternehmen die Anfrage beantwortet bzw. die Unterlagen vorgelegt hat, soll die endg\u00fcltige Bearbeitung durch die Betriebspr\u00fcfung erfolgen. Fachpr\u00fcfer sind ggf. hinzuzuziehen.<\/p>\n<p><em>Regelm\u00e4\u00dfige gemeinsame Besprechungen <\/em>Besprechungen f\u00f6rdern die Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Auftretende Probleme k\u00f6nnen direkt besprochen und Missst\u00e4nde beseitigt werden. Die erste gemeinsame Besprechung soll bereits vor dem eigentlichen Beginn der Betriebspr\u00fcfung stattfinden. Zweckm\u00e4\u00dfig ist ein Austausch beider Parteien \u00fcber die Zeitplanung, die Gr\u00f6\u00dfe des Pr\u00fcferteams, das Kennen\u2212 lernen der Ansprechpartner. Im Laufe der Betriebs\u2212 pr\u00fcfung sind regelm\u00e4\u00dfige Zwischenbesprechungen durchzuf\u00fchren, in denen unter Teilnahme von<\/p>\n<p>Ist ein Sachverhalt abschlie\u00dfend ermittelt und stimmt das Unternehmen der Behandlung durch die Betriebspr\u00fcfung zu, so ist eine Pr\u00fcfungsmitteilung zu fertigen; die \u00c4nderung ist umgehend in die Pr\u00fcferbilanzen aufzunehmen (laufende Fortschreibung der Pr\u00fcfungsfeststellungen).<\/p>\n<p><em>Angleichungsbuchungen (\u2212Pr\u00fcferbilanz\u2212) <\/em>Die Steuerbilanzen sind durch das Unternehmen zu er\u2212 stellen und zeitnah an die Ergebnisse der Betriebspr\u00fc\u2212 fung anzupassen. Optimal ist eine regelm\u00e4\u00dfige fortlau\u2212 fende Einarbeitung der Pr\u00fcfungsfeststellungen. Gegebenenfalls ist ein entsprechendes Softwarepro\u2212 gramm von der Firma herzustellen oder zu erwerben, das zur Bearbeitung und Nachverfolgung von Anglei\u2212 chungsbuchungen genutzt werden kann.<\/p>\n<p><em>Ma\u00dfnahmen bei St\u00f6rungen <\/em>F\u00fcr den Fall, dass vereinbarte Regelungen nicht einge\u2212 halten werden, muss f\u00fcr beide Seiten die M\u00f6glichkeit bestehen, direkt mit einem Entscheidungstr\u00e4ger Kontakt aufzunehmen, um St\u00f6rungen abzuhelfen. Die Vorge\u2212 hensweise kann im Vorhinein in einem gemeinsamen Eskalationsmanagement festgelegt werden.<\/p>\n<p>Stand: M\u00e4rz 2009 \u00c4nderungen vorbehalten<\/p>\n<p>Oberfinanzdirektion Hannover Steuerfachabteilung Oldenburg Am Festungsgraben 1 26135 Oldenburg<\/p>\n<p>Der Text wurde zu gro\u00dfen Teilen \u00fcbernommen aus den Informationen der Oberfinanzdirektion Koblenz : &#8222;Eckpunkte f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer zeitnahen Pr\u00fcfung von Gro\u00dfbetrieben und Konzernen&#8220;<\/p>\n<p><strong>Muster zur steuerlichen Selbstauskunft <\/strong><\/p>\n<p><strong>Steuerliche Selbstauskunft f\u00fcr die Firma XXX <\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>im Rahmen der Jahrestaktpr\u00fcfung f\u00fcr die Veranlagungszeitr\u00e4ume xxxx \/ xxxx gebe ich Ihnen f\u00fcr die im Betreff genannte Firma die nachfolgend aufgef\u00fchrten Informationen:<\/p>\n<p>1. \u00a0\u00c4nderungen aus gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftlicher Sicht mit steuerlicher Relevanz (ggf. als Anlage)<\/p>\n<p>2. \u00a0Erl\u00e4uterung der folgenden aus meiner Sicht pr\u00fcfungsrelevanten Sachverhalte (ggf. als Anlage)<\/p>\n<p>3. \u00a0Vorlage der steuerlich bedeutsamen Vertr\u00e4ge und Unterlagen (beispielhafte Aufz\u00e4hlung)<\/p>\n<p>Vertr\u00e4ge \u00fcber Umwandlungen und Verschmelzungen<\/p>\n<p>Unternehmenskauf\u2212 und \u2212verkaufsvertr\u00e4ge, Kaufvertr\u00e4ge \u00fcber Beteiligungen aller Art<\/p>\n<p>Vertr\u00e4ge bei Neugr\u00fcndungen von Unternehmen \/ Eintragungen im Handelsregister<\/p>\n<p>Betriebsf\u00fchrungs\u2212 und \u00dcberlassungsvertr\u00e4ge<\/p>\n<p>Gesellschaftsrechtliche Vertr\u00e4ge aller Art wie z.B.: Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern aus Personengesellschaften (PersG), Ver\u00e4nderungen von Beteiligungsquoten an PersG, Kapitalerh\u00f6hungen, Kapitalherabsetzungen, Einbringungen gegen Gesellschaftsrechte, neu abgeschlossene Gesellschaftsrechte, Gewinnaussch\u00fcttungsbeschl\u00fcsse<\/p>\n<p>Vertr\u00e4ge mit ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften aller Art<\/p>\n<p>Grundst\u00fcckskaufvertr\u00e4ge<\/p>\n<p>Konzernbilanzen \/ Konzernbilanzierungsrichtlinien<\/p>\n<p>Bilanzen (HB I und II), WP\u2212Berichte der Auslandsgesellschaften<\/p>\n<p>Dokumentation der Verrechnungspreise<\/p>\n<p>Funktionsverlagerungen<\/p>\n<p>Gutachten \u00fcber die Bildung von Pensionsr\u00fcckstellungen<\/p>\n<p>Miet\u2212 und Pachtvertr\u00e4ge, Darlehens\u2212 und Finanzierungsvertr\u00e4ge mit \/ zwischen Konzerngesellschaften<\/p>\n<p>Berechnungsunterlagen bei der Neubildung oder Ver\u00e4nderung von R\u00fcckstellungen<\/p>\n<p>Dokumentation \/ Berechnungsunterlagen bei der \u00c4nderung der Bewertungen im Bereich des Anlageverm\u00f6gens und Umlaufverm\u00f6gens sowie bei den Verbindlichkeiten<\/p>\n<p>Belege zu Investitionszulagen<\/p>\n<p>Quelle: OFD\u00a0Hannover<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Siehe auch\u00a0<a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Betriebspruefung.html\">http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Betriebspruefung.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leitfaden Zeitnahe Betriebspr\u00fcfung gemeinsam schneller \u2212 schneller erfolgreich durch Jahrestaktpr\u00fcfungen Steuerliche Betriebspr\u00fcfungen erstrecken sich derzeit meist auf einen Zeitraum von drei (und mehr) Jahren. 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