{"id":643,"date":"2012-08-30T08:38:34","date_gmt":"2012-08-30T06:38:34","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=643"},"modified":"2012-09-22T08:28:46","modified_gmt":"2012-09-22T06:28:46","slug":"r-10b-1-ausgaben-zur-forderung-steuerbegunstigter-zwecke-i-s-d-%c2%a7-10b-abs-1-und-1a-estg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-10b-1-ausgaben-zur-forderung-steuerbegunstigter-zwecke-i-s-d-%c2%a7-10b-abs-1-und-1a-estg\/","title":{"rendered":"R 10b.1 Ausgaben zur F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke i. S. d. \u00a7 10b Abs. 1 und 1a EStG"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 10b.1 Ausgaben zur F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke i. S. d. \u00a7 10b Abs. 1 und 1a EStG<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>Beg\u00fcnstigte Ausgaben<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Mitgliedsbeitr\u00e4ge, sonstige Mitgliedsumlagen und Aufnahmegeb\u00fchren sind nicht abziehbar, wenn die diese Betr\u00e4ge erhebende Einrichtung Zwecke bzw. auch Zwecke verfolgt, die in \u00a7 10b Abs. 1 Satz 2 EStG genannt sind. <sup>2<\/sup>Zuwendungen, die mit der Auflage geleistet werden, sie an eine bestimmte nat\u00fcrliche Person weiterzugeben, sind nicht abziehbar. <sup>3<\/sup>Zuwendungen k\u00f6nnen nur dann abgezogen werden, wenn der Zuwendende endg\u00fcltig wirtschaftlich belastet ist. <sup>4<\/sup>Bei Sachzuwendungen aus einem Betriebsverm\u00f6gen darf zuz\u00fcglich zu dem Entnahmewert i. S. d. \u00a7 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG auch die bei der Entnahme angefallene Umsatzsteuer abgezogen werden.<\/p>\n<p><strong>Durchlaufspenden<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Das Durchlaufspendenverfahren ist keine Voraussetzung f\u00fcr die steuerliche Beg\u00fcnstigung von Zuwendungen. <sup>2<\/sup>Inl\u00e4ndische juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts, die Gebietsk\u00f6rperschaften sind, und ihre Dienststellen sowie inl\u00e4ndische kirchliche juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts k\u00f6nnen jedoch ihnen zugewendete Spenden &#8211; nicht aber Mitgliedsbeitr\u00e4ge, sonstige Mitgliedsumlagen und Aufnahmegeb\u00fchren &#8211; an Zuwendungsempf\u00e4nger i. S. d. &#8222;\u00a7 10b Abs. 1 Satz 1 EStG&#8220; weiterleiten. <sup>3<\/sup>Die Durchlaufstelle muss die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber die Spendenmittel erhalten. <sup>4<\/sup>Dies geschieht in der Regel (anders insbesondere bei \u2192Sachspenden) durch Buchung auf deren Konto. <sup>5<\/sup>Die Durchlaufstelle muss die Vereinnahmung der Spenden und ihre Verwendung (Weiterleitung) getrennt und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften nachweisen. <sup>6<\/sup>Vor der Weiterleitung der Spenden an eine nach \u00a7 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite K\u00f6rperschaft, Personenvereinigung oder Verm\u00f6gensmasse muss sie pr\u00fcfen, ob die Zuwendungsempf\u00e4ngerin wegen Verfolgung gemeinn\u00fctziger, mildt\u00e4tiger oder kirchlicher Zwecke i. S. d. \u00a7 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG anerkannt oder vorl\u00e4ufig anerkannt worden ist und ob die Verwendung der Spenden f\u00fcr diese Zwecke sichergestellt ist. <sup>7<\/sup>Die Zuwendungsbest\u00e4tigung darf nur von der Durchlaufstelle ausgestellt werden.<\/p>\n<p><strong>Nachweis der Zuwendungen<\/strong><\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Zuwendungen nach den \u00a7\u00a7 10b und 34g EStG sind grunds\u00e4tzlich durch eine vom Empf\u00e4nger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellte Zuwendungsbest\u00e4tigung nachzuweisen. <sup>2<\/sup>Die Zuwendungsbest\u00e4tigung kann auch von einer durch Auftrag zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigten Person unterschrieben werden.<\/p>\n<p><strong>Maschinell erstellte Zuwendungsbest\u00e4tigung<\/strong><\/p>\n<p>(4) <sup>1<\/sup>Als Nachweis reicht eine maschinell erstellte Zuwendungsbest\u00e4tigung ohne eigenh\u00e4ndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus, wenn der Zuwendungsempf\u00e4nger die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens dem zust\u00e4ndigen Finanzamt angezeigt hat. <sup>2<\/sup>Mit der Anzeige ist zu best\u00e4tigen, dass folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sind und eingehalten werden:<\/p>\n<\/div>\n<p>1. die Zuwendungsbest\u00e4tigungen entsprechen dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck,<\/p>\n<p>2. die Zuwendungsbest\u00e4tigungen enthalten die Angabe \u00fcber die Anzeige an das Finanzamt,<\/p>\n<p>3. eine rechtsverbindliche Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile eingeblendet oder es wird beim Druckvorgang eine solche Unterschrift in eingescannter Form verwendet,<\/p>\n<p>4. das Verfahren ist gegen unbefugten Eingriff gesichert,<\/p>\n<p>5. das Buchen der Zahlungen in der Finanzbuchhaltung und das Erstellen der Zuwendungsbest\u00e4tigungen sind miteinander verbunden und die Summen k\u00f6nnen abgestimmt werden, und<\/p>\n<p>6. Aufbau und Ablauf des bei der Zuwendungsbest\u00e4tigung angewandten maschinellen Verfahrens sind f\u00fcr die Finanzbeh\u00f6rden innerhalb angemessener Zeit pr\u00fcfbar (analog \u00a7 145 AO); dies setzt eine Dokumentation voraus, die den Anforderungen der Grunds\u00e4tze ordnungsm\u00e4\u00dfiger DV-gest\u00fctzter Buchf\u00fchrungssysteme gen\u00fcgt.<\/p>\n<div>\n<p><sup>3<\/sup>Die Regelung gilt nicht f\u00fcr Sach- und Aufwandsspenden.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00fcfungen<\/strong><\/p>\n<p>(5) <sup>1<\/sup>Ist der Empf\u00e4nger einer Zuwendung eine inl\u00e4ndische juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, eine inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Dienststelle oder ein inl\u00e4ndischer amtlich anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege einschlie\u00dflich seiner Mitgliedsorganisationen, kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass die Zuwendungen f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke verwendet werden. <sup>2<\/sup>Das gilt auch dann, wenn der Verwendungszweck im Ausland verwirklicht wird.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 10b.1 Ausgaben zur F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke i. S. d. \u00a7 10b Abs. 1 und 1a EStG Beg\u00fcnstigte Ausgaben (1) 1Mitgliedsbeitr\u00e4ge, sonstige Mitgliedsumlagen und Aufnahmegeb\u00fchren sind nicht abziehbar, wenn die diese Betr\u00e4ge erhebende Einrichtung Zwecke bzw. auch Zwecke verfolgt, die in \u00a7 10b Abs. 1 Satz 2 EStG genannt sind. 2Zuwendungen, die mit der Auflage &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-10b-1-ausgaben-zur-forderung-steuerbegunstigter-zwecke-i-s-d-%c2%a7-10b-abs-1-und-1a-estg\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 10b.1 Ausgaben zur F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke i. S. d. \u00a7 10b Abs. 1 und 1a EStG<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[360,363,364],"class_list":["post-643","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-ausgaben","tag-forderung","tag-steuerbegunstigter"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/643","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=643"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/643\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=643"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=643"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=643"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}