{"id":7,"date":"2012-07-12T19:43:44","date_gmt":"2012-07-12T17:43:44","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=7"},"modified":"2018-03-22T10:34:54","modified_gmt":"2018-03-22T08:34:54","slug":"einkommensteuererklarung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/einkommensteuererklarung\/","title":{"rendered":"Einkommensteuerformular"},"content":{"rendered":"<h1>Wo werden Gewinn bzw. Eink\u00fcnfte sowie Abz\u00fcge im Einkommensteuerformular eingetragen?<\/h1>\n<h2>Wo bekomme ich Formulare f\u00fcr meine Einkommensteuererkl\u00e4rung?<\/h2>\n<p>F\u00fcr Ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung, ob freiwillig oder Pflicht, h\u00e4lt das f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Finanzamt einen amtlichen Vordruck bereit. Zus\u00e4tzlich bieten die Finanz\u00e4mter eine elektronische Steuererkl\u00e4rung (<a title=\"ELSTER\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/von-elster-unterstutzte-betriebssysteme\/\">ELSTER<\/a>) sowie Steuerformulare zum Ausf\u00fcllen und Drucken am PC unter www.elster.de.<\/p>\n<h3>Welche Vorteile bietet die elektronische Einkommensteuererkl\u00e4rung?<\/h3>\n<p>F\u00fcr die elektronische Steuererkl\u00e4rung (ELSTER) k\u00f6nnen kommerzielle <a title=\"Steuerprogramme\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerprogramm.htm\">Steuererkl\u00e4rungsprogramme<\/a> bzw. das kostenlose Steuererkl\u00e4rungsprogramm ElsterFormular\u00a0der Finanzverwaltung genutzt werden. Diese Programme bieten in der Regel aktive Ausf\u00fcllhilfen sowie Funktionen zur Steuerberechnung und zum Bescheidabgleich.<\/p>\n<h3>Wie funktioniert das Steuererkl\u00e4rungsprogramm ElsterFormular?<\/h3>\n<p>ElsterFormular, das amtliche Steuererkl\u00e4rungsprogramm der Finanzverwaltung, entspricht in Umfang und Gestaltung den papierenen Steuererkl\u00e4rungsvordrucken. Neben der Anleitung zum Ausf\u00fcllen der Erkl\u00e4rung umfasst ElsterFormular Funktionen zur papierlosen \u00dcbermittlung der Steuererkl\u00e4rung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erkl\u00e4rten Eink\u00fcnfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheidabgleich.<\/p>\n<p><strong>ELSTERFORMULAR<\/strong><br \/>\nElsterFormular erhalten Sie im Finanzamt oder als Download auf den Internetseiten der Finanzverwaltung unter www.ElsterFormular.de. Soweit Sie nur einzelne Formulare elektronisch ben\u00f6tigen oder die Vorz\u00fcge von ELSTER nicht nutzen m\u00f6chten, finden Sie die Formulare auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter\u00a0www.bundesfinanzministerium.de<\/p>\n<h3>Welche Angaben muss ich machen?<\/h3>\n<p>Der amtliche Vordruck f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung besteht aus einer Reihe von einzelnen B\u00f6gen, die sich nach den einzelnen Einkunftsarten gliedern und daher notwendigerweise nicht alle von Ihnen bearbeitet werden m\u00fcssen. Ausf\u00fcllen m\u00fcssen Sie aber auf jeden Fall den Hauptvordruck mit den Angaben zu Ihrer Person, Ihren Familienverh\u00e4ltnissen, Sonderausgaben (ab 2009 gilt f\u00fcr Angaben zu den Sonderausgaben die Anlage Vorsorgeaufwand) und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen. Hierbei tragen Sie bitte Ihre steuerliche Identifikationsnummer, die Sie vom Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern mitgeteilt bekommen haben, und, sofern Sie in den Vorjahren bereits eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgegeben haben, Ihre Steuernummer in die daf\u00fcr vorgesehenen Felder im Kopf des Hauptvordrucks ein. Sollten Sie im Kalenderjahr umgezogen sein und daher Ihr zust\u00e4ndiges Finanzamt gewechselt haben, geben Sie an der entsprechenden Stelle Ihr bisheriges Finanzamt an. F\u00fcllen Sie bitte nur die wei\u00dfen Felder aus. Tragen Sie dabei in jedes K\u00e4stchen nur einen Buchstaben, eine Ziffer oder ein Sonderzeichen ein. Dem Vordruck sind einige Erl\u00e4uterungsseiten beigef\u00fcgt, die Sie durch die Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fchren und Ihnen beim Ausf\u00fcllen helfen. So k\u00f6nnen Sie sich auch einen \u00dcberblick \u00fcber die zahlreichen Steuerverg\u00fcnstigungen verschaffen.<\/p>\n<h3>F\u00fcr die einzelnen Einkunftsarten gibt es zus\u00e4tzlich folgende\u00a0Anlagen:<\/h3>\n<p>Arbeitnehmer f\u00fcllen die Anlage N f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit aus. Gewerbetreibende f\u00fcllen die Anlage G f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb aus. Bei einer Einnahmen\u00fcberschussrechnung und Bruttoeinnahmen von 17.500 Euro ist der Vordruck E\u00dcR auszuf\u00fcllen. Freiberufler und Selbstst\u00e4ndige f\u00fcllen die Anlage S f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger Arbeit aus. Bei einer Einnahmen\u00fcberschussrechnung und Bruttoeinnahmen von 17.500 Euro ist der Vordruck E\u00dcR auszuf\u00fcllen. Land- und Forstwirte f\u00fcllen die Anlage L f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Land-und Forstwirtschaft aus. Sparer und Kapitalanleger f\u00fcllen zus\u00e4tzlich die Anlage KAP f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen und f\u00fcr private Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne die Anlage SO aus. Rentenbezieher f\u00fcllen die Anlage R f\u00fcr Renten und andere Leistungen aus. Haus- und Wohnungseigent\u00fcmer mit vermieteten Objekten f\u00fcllen die Anlage V f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung aus. Haus- und Wohnungseigent\u00fcmer mit eigengenutztem Objekt f\u00fcllen f\u00fcr die steuerliche F\u00f6rderung die Anlage FW aus. Dar\u00fcber hinaus werden ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte u. a. in der Anlage AUS, Angaben zu Kindern in der Anlage Kind und Unterhaltsleistungen in der Anlage U erfasst.\u00a0Zudem k\u00f6nnen Sie den zus\u00e4tzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag nach \u00a7 10a EStG f\u00fcr Ihre Altersvorsorgebeitr\u00e4ge mit der Anlage Vorsorgeaufwand beantragen. Dort werden auch die nicht im Hauptvordruck abgefragten Sonderausgaben eingetragen.<\/p>\n<h3>Welche Belege soll ich meiner Steuererkl\u00e4rung beif\u00fcgen?<\/h3>\n<p>Die Finanzbeh\u00f6rde hat nach der Abgabenordnung den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und dabei auch die f\u00fcr die oder den Steuerpflichtigen g\u00fcnstigen Umst\u00e4nde zu ber\u00fccksichtigen. Sie als Steuerpflichtige oder Steuerpflichtiger sind jedoch zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet.\u00a0Dieser Verpflichtung kommen Sie in erster Linie durch vollst\u00e4ndige Angaben in den Vordrucken nach. Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und sonstige Abz\u00fcge von der Bemessungsgrundlage m\u00fcssen Sie aber grunds\u00e4tzlich belegen. Belege, die nicht ohnehin dem Antrags- und Erkl\u00e4rungsvordruck beizuf\u00fcgen sind, kann das Finanzamt anfordern. Ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung kann jedoch schneller und einfacher bearbeitet werden, wenn die Belege dem Finanzamt bereits mit dem Vordruck eingereicht werden. Dies gilt vor allem f\u00fcr Zuwendungsbest\u00e4tigungen (fr\u00fcher Spendenbest\u00e4tigungen) und f\u00fcr Aufwendungen, die au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen dokumentieren sollen. Das Finanzamt \u00fcberpr\u00fcft die Angaben der oder des Steuerpflichtigen anhand der eingereichten Belege. Es kann eigene Ermittlungen zur Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes zugunsten wie zuungunsten der oder des Steuerpflichtigen anstellen. Danach wird ihr bzw. ihm der Einkommensteuerbescheid bekannt gegeben. Ist die oder der Steuerpflichtige mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann sie oder er ihn innerhalb einer Frist von einem Monat anfechten (Einspruch).<\/p>\n<p><strong>Einkommensteuererkl\u00e4rung Formulare<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Zur Einkommensteuererkl\u00e4rung geh\u00f6ren der vierseitige Hauptvordruck,<\/li>\n<li>zur Ber\u00fccksichtigung\u00a0von \u00a0Vorsorgeaufwendungen die Anlage Vorsorgeaufwand,<\/li>\n<li>zur Ber\u00fccksichtigung von Kindern \u00a0die Anlage(n) Kind,<\/li>\n<li>sowie\u00a0zus\u00e4tzlich f\u00fcr\u00a0jeden Arbeitnehmer die Anlage N\u00a0(Eink\u00fcnfte aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit,\u00a0f\u00fcr Angaben\u00a0zum Arbeitslohn,\u00a0zu den Werbungskosten\u00a0und zur Arbeitnehmer-Sparzulage)\u00a0Sparer<\/li>\n<li>die Anlage KAP\u00a0(Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen)<\/li>\n<li>Rentner die Anlage R\u00a0(Sonstige Eink\u00fcnfte, f\u00fcr Angaben zu Renten und anderen Leistungen)<\/li>\n<li>Land- und Forstwirte die Anlage L\u00a0(Eink\u00fcnfte aus Land- und Forstwirtschaft)<\/li>\n<li>Gewerbetreibende die Anlage G\u00a0(Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb)<\/li>\n<li>Selbst\u00e4ndige und die Anlage S\u00a0Freiberufler (Eink\u00fcnfte aus selbst\u00e4ndiger Arbeit)<\/li>\n<li>Haus- und die Anlage V\u00a0Wohnungs- (Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung)<\/li>\n<li>eigent\u00fcmer und \/ oder die Anlage FW\u00a0(Steuerbeg\u00fcnstigung zur F\u00f6rderung des\u00a0Wohneigentums)<\/li>\n<li>Die Anlage SO ist bei privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften (z. B. Grundst\u00fccksverk\u00e4ufen),<\/li>\n<li>Unterhaltsleistungen, anderen wiederkehrenden\u00a0Bez\u00fcgen (z. B. Schadensersatzrenten, die als Ersatz f\u00fcr entgangene\u00a0oder entgehende Eink\u00fcnfte gezahlt werden), Zahlungen aufgrund\u00a0einer Verm\u00f6gens\u00fcbertragung oder eines schuldrechtlichen \u00a0Versorgungsausgleichs,\u00a0Eink\u00fcnften aus Leistungen (z. B. gelegentlichen\u00a0Vermittlungen) und Abgeordnetenbez\u00fcgen zu verwenden.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem k\u00f6nnen in besonderen F\u00e4llen weitere Anlagen (z. B. bei\u00a0ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnften die Anlage AUS und \/ oder die Anlage\u00a0N-AUS) erforderlich sein, auf die dann in den Vordrucken hingewiesen\u00a0wird.<\/li>\n<li>F\u00fcr den zus\u00e4tzlichen Abzug von Altersvorsorgebeitr\u00e4gen als Sonderausgaben verwenden Sie bitte die Anlage AV.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung von Unterhaltsleistungen an bed\u00fcrftige Personen verwenden Sie bitte die Anlage Unterhalt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wo werden Gewinn bzw. Eink\u00fcnfte sowie Abz\u00fcge im Einkommensteuerformular eingetragen? Wo bekomme ich Formulare f\u00fcr meine Einkommensteuererkl\u00e4rung? F\u00fcr Ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung, ob freiwillig oder Pflicht, h\u00e4lt das f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Finanzamt einen amtlichen Vordruck bereit. Zus\u00e4tzlich bieten die Finanz\u00e4mter eine elektronische Steuererkl\u00e4rung (ELSTER) sowie Steuerformulare zum Ausf\u00fcllen und Drucken am PC unter www.elster.de. Welche Vorteile bietet &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/einkommensteuererklarung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Einkommensteuerformular<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[14],"tags":[15,1191,16],"class_list":["post-7","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuererklaerung-einkommensteuer-formulare","tag-einkommensteuererklarung","tag-einkommensteuerformular","tag-steuerformular"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}