{"id":739,"date":"2012-08-30T10:35:33","date_gmt":"2012-08-30T08:35:33","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=739"},"modified":"2012-09-21T09:50:25","modified_gmt":"2012-09-21T07:50:25","slug":"r-15-7-abgrenzung-des-gewerbebetriebs-von-der-vermogensverwaltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-15-7-abgrenzung-des-gewerbebetriebs-von-der-vermogensverwaltung\/","title":{"rendered":"R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Verm\u00f6gensverwaltung"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Verm\u00f6gensverwaltung<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Die blo\u00dfe Verwaltung eigenen Verm\u00f6gens ist regelm\u00e4\u00dfig keine gewerbliche T\u00e4tigkeit. <sup>2<\/sup>Verm\u00f6gensverwaltung liegt vor, wenn sich die Bet\u00e4tigung noch als Nutzung von Verm\u00f6gen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Verm\u00f6genswerte durch Umschichtung nicht entscheidend in den Vordergrund tritt. <sup>3<\/sup>Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn eine selbst\u00e4ndige nachhaltige Bet\u00e4tigung mit Gewinnabsicht unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und \u00fcber den Rahmen einer Verm\u00f6gensverwaltung hinausgeht. <sup>4<\/sup>Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs ist grunds\u00e4tzlich nicht als Gewerbebetrieb anzusehen \u2192aber R 16 Abs. 5.<\/p>\n<p><strong>Vermietung und Verpachtung von Grundverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Ein Gewerbebetrieb ist in der Regel gegeben bei der Vermietung von Ausstellungsr\u00e4umen, Messest\u00e4nden und bei der st\u00e4ndig wechselnden kurzfristigen Vermietung von S\u00e4len, z. B. f\u00fcr Konzerte. <sup>2<\/sup>Die Beherbergung in Gastst\u00e4tten ist stets ein Gewerbebetrieb.<\/p>\n<p><strong>Vermietung beweglicher Gegenst\u00e4nde<\/strong><\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Die Vermietung beweglicher Gegenst\u00e4nde (z. B. PKW, Wohnmobile, Boote) f\u00fchrt grunds\u00e4tzlich zu sonstigen Eink\u00fcnften i. S. d. \u00a7 22 Nr. 3 EStG, bei in ein inl\u00e4ndisches oder ausl\u00e4ndisches \u00f6ffentliches Register eingetragenen beweglichen Sachen (Schiffe, Flugzeuge) zu Eink\u00fcnften i. S. d. \u00a7 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder bei Sachinbegriffen zu Eink\u00fcnften i. S. d. \u00a7 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. <sup>2<\/sup>Eine gewerbliche T\u00e4tigkeit liegt vor, wenn im Zusammenhang mit der Vermietung ins Gewicht fallende Sonderleistungen erbracht werden oder der Umfang der T\u00e4tigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert.<\/p>\n<p><strong>Betriebsaufspaltung &#8211; Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>(4) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p><strong>Betriebsaufspaltung &#8211; Sachliche Verflechtung<\/strong><\/p>\n<p>(5) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p><strong>Betriebsaufspaltung &#8211; Personelle Verflechtung<\/strong><\/p>\n<p>(6) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p><strong>Betriebsaufspaltung &#8211; Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen<\/strong><\/p>\n<p>(7) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<p><strong>Betriebsaufspaltung &#8211; Zusammenrechnung der Anteile von Eltern und Kindern<\/strong><\/p>\n<p>(8) <sup>1<\/sup>Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn einem Elternteil oder beiden Elternteilen und einem minderj\u00e4hrigen Kind an beiden Unternehmen jeweils zusammen die Mehrheit der Stimmrechte zuzurechnen sind. <sup>2<\/sup>Ist beiden Elternteilen an einem Unternehmen zusammen die Mehrheit der Stimmrechte zuzurechnen und halten sie nur zusammen mit dem minderj\u00e4hrigen Kind am anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte, liegt, wenn das Verm\u00f6genssorgerecht beiden Elternteilen zusteht, grunds\u00e4tzlich ebenfalls eine personelle Verflechtung vor. <sup>3<\/sup>H\u00e4lt nur ein Elternteil an dem einen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte und h\u00e4lt er zusammen mit dem minderj\u00e4hrigen Kind die Mehrheit der Stimmrechte an dem anderen Unternehmen, liegt grunds\u00e4tzlich keine personelle Verflechtung vor; auch in diesem Fall kann aber eine personelle Verflechtung anzunehmen sein, wenn das Verm\u00f6genssorgerecht allein beim beteiligten Elternteil liegt oder wenn das Verm\u00f6genssorgerecht bei beiden Elternteilen liegt und zus\u00e4tzlich zur ehelichen Lebensgemeinschaft gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen der Ehegatten vorliegen. <sup>4<\/sup>Ist nur einem Elternteil an dem einen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zuzurechnen und halten an dem anderen Unternehmen beide Elternteile zusammen mit dem minderj\u00e4hrigen Kind die Mehrheit der Stimmrechte, liegt grunds\u00e4tzlich keine personelle Verflechtung vor, es sei denn, die Elternanteile k\u00f6nnen zusammengerechnet werden und das Verm\u00f6genssorgerecht steht beiden Elternteilen zu.<\/p>\n<p><strong>Wertpapiergesch\u00e4fte<\/strong><\/p>\n<p>(9) &#8211; unbesetzt &#8211;<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Verm\u00f6gensverwaltung Allgemeines (1) 1Die blo\u00dfe Verwaltung eigenen Verm\u00f6gens ist regelm\u00e4\u00dfig keine gewerbliche T\u00e4tigkeit. 2Verm\u00f6gensverwaltung liegt vor, wenn sich die Bet\u00e4tigung noch als Nutzung von Verm\u00f6gen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Verm\u00f6genswerte durch Umschichtung nicht entscheidend in den Vordergrund tritt. 3Ein &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-15-7-abgrenzung-des-gewerbebetriebs-von-der-vermogensverwaltung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Verm\u00f6gensverwaltung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[319,332,333],"class_list":["post-739","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-abgrenzung","tag-gewerbebetriebs","tag-vermogensverwaltung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/739","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=739"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/739\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=739"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=739"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=739"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}