{"id":893,"date":"2012-08-31T11:44:43","date_gmt":"2012-08-31T09:44:43","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=893"},"modified":"2012-10-29T15:44:41","modified_gmt":"2012-10-29T13:44:41","slug":"r-32-9-kinder-die-wegen-korperlicher-geistiger-oder-seelischer-behinderung-auserstande-sind-sich-selbst-zu-unterhalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-32-9-kinder-die-wegen-korperlicher-geistiger-oder-seelischer-behinderung-auserstande-sind-sich-selbst-zu-unterhalten\/","title":{"rendered":"R 32.9 Kinder, die wegen k\u00f6rperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung au\u00dferstande sind, sich selbst zu unterhalten"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 32.9 Kinder, die wegen k\u00f6rperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung au\u00dferstande sind, sich selbst zu unterhalten<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>Behinderte Kinder<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Als <a title=\"Kinder Behinderung\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/einkommensteuererklaerung_Kinder.html\" target=\"_blank\">Kinder<\/a>, die wegen k\u00f6rperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung au\u00dferstande sind, sich selbst zu unterhalten, kommen insbesondere Kinder in Betracht, deren Schwerbehinderung (\u00a7 2 Abs. 2 SGB IX) festgestellt ist oder die einem schwer behinderten Menschen gleichgestellt sind (\u00a7 2 Abs. 3 SGB IX). <sup>2<\/sup>Ein Kind, das wegen seiner Behinderung au\u00dferstande ist, sich selbst zu unterhalten, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen \u00fcber das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersm\u00e4\u00dfige Begrenzung ber\u00fccksichtigt werden. <sup>3<\/sup>Eine Ber\u00fccksichtigung setzt voraus, dass die Behinderung, deretwegen das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. <sup>4<\/sup>Ein Kind kann auch ber\u00fccksichtigt werden, wenn diese Behinderung bereits vor dem 1.1.2007 und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist (\u00a7 52 Abs. 40 Satz 5 EStG).<\/p>\n<p><strong>\u2192 Au\u00dferstande sein, sich selbst zu unterhalten<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Ob das Kind wegen seiner Behinderung au\u00dferstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist nach den Gesamtumst\u00e4nden des Einzelfalles zu beurteilen. <sup>2<\/sup>Dabei kommt es nicht nur auf die Unf\u00e4higkeit des Kindes an, durch eigene Erwerbst\u00e4tigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf zu bestreiten, sondern auch darauf, ob dem Kind hierf\u00fcr andere Eink\u00fcnfte oder Bez\u00fcge zur Verf\u00fcgung stehen. <sup>3<\/sup>R 32.10 gilt entsprechend. <sup>4<\/sup>Bezieht das Kind weder Eink\u00fcnfte aus einer eigenen Erwerbst\u00e4tigkeit noch Lohnersatzleistungen, kann grunds\u00e4tzlich von der Unf\u00e4higkeit zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit ausgegangen werden. <sup>5<\/sup>Dies gilt jedoch nicht, wenn nicht die Behinderung, sondern offensichtlich andere Gr\u00fcnde, z. B. die Arbeitsmarktlage, urs\u00e4chlich daf\u00fcr sind, dass das Kind eine eigene Erwerbst\u00e4tigkeit nicht aus\u00fcben kann. <sup>6<\/sup>Ein \u00fcber 25 Jahre altes Kind, das wegen seiner Behinderung noch in Schul- oder Berufsausbildung steht, ist in jedem Fall als unf\u00e4hig zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit anzusehen.<\/p>\n<p><strong>Unsch\u00e4dliche Eink\u00fcnfte und Bez\u00fcge des behinderten Kindes<\/strong><\/p>\n<p>(3) \u00dcbersteigen die Eink\u00fcnfte und Bez\u00fcge des Kindes nicht den Grenzbetrag des \u00a7 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, ist davon auszugehen, dass das Kind au\u00dferstande ist, sich selbst zu unterhalten.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 32.9 Kinder, die wegen k\u00f6rperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung au\u00dferstande sind, sich selbst zu unterhalten Behinderte Kinder (1) 1Als Kinder, die wegen k\u00f6rperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung au\u00dferstande sind, sich selbst zu unterhalten, kommen insbesondere Kinder in Betracht, deren Schwerbehinderung (\u00a7 2 Abs. 2 SGB IX) festgestellt ist oder die einem schwer behinderten Menschen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-32-9-kinder-die-wegen-korperlicher-geistiger-oder-seelischer-behinderung-auserstande-sind-sich-selbst-zu-unterhalten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 32.9 Kinder, die wegen k\u00f6rperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung au\u00dferstande sind, sich selbst zu unterhalten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[65,280,278],"class_list":["post-893","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-behinderung","tag-kinder","tag-korperlicher"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/893","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=893"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/893\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=893"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=893"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=893"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}