{"id":907,"date":"2012-08-31T12:17:56","date_gmt":"2012-08-31T10:17:56","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=907"},"modified":"2012-10-29T14:52:57","modified_gmt":"2012-10-29T12:52:57","slug":"r-32-13-ubertragung-der-freibetrage-fur-kinder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-32-13-ubertragung-der-freibetrage-fur-kinder\/","title":{"rendered":"R 32.13 \u00dcbertragung der Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 32.13 \u00dcbertragung der Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>Barunterhaltsverpflichtung<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Bei dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie bei Eltern eines nichtehelichen Kindes ist der Elternteil, in dessen Obhut das <a title=\"Kinder im Steuerrecht\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/einkommensteuererklaerung_Kinder.html\" target=\"_blank\">Kind<\/a> sich nicht befindet, grunds\u00e4tzlich zur Leistung von Barunterhalt verpflichtet. <sup>2<\/sup>Wenn die H\u00f6he nicht durch gerichtliche Entscheidung, Verpflichtungserkl\u00e4rung, Vergleich oder anderweitig durch Vertrag festgelegt ist, k\u00f6nnen daf\u00fcr die von den Oberlandesgerichten als Leitlinien aufgestellten Unterhaltstabellen, z. B. &#8222;D\u00fcsseldorfer Tabelle&#8220;, einen Anhalt geben.<\/p>\n<p><strong>Der Unterhaltsverpflichtung im Wesentlichen nachkommen<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Ein Elternteil kommt seiner Barunterhaltsverpflichtung gegen\u00fcber dem Kind im Wesentlichen nach, wenn er sie mindestens zu 75 % erf\u00fcllt. <sup>2<\/sup>Der Elternteil, in dessen Obhut das Kind sich befindet, erf\u00fcllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (\u00a7 1606 Abs. 3 BGB).<\/p>\n<p><strong>Ma\u00dfgebender Verpflichtungszeitraum<\/strong><\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Hat aus Gr\u00fcnden, die in der Person des Kindes liegen, oder wegen des Todes des Elternteiles die Unterhaltsverpflichtung nicht w\u00e4hrend des ganzen Kalenderjahres bestanden, ist f\u00fcr die Frage, inwieweit sie erf\u00fcllt worden ist, nur auf den Verpflichtungszeitraum abzustellen. <sup>2<\/sup>Wird ein Elternteil erst im Laufe des Kalenderjahres zur Unterhaltszahlung verpflichtet, ist f\u00fcr die Pr\u00fcfung, ob er seiner Barunterhaltsverpflichtung gegen\u00fcber dem Kind zu mindestens 75 % nachgekommen ist, nur der Zeitraum zu Grunde zu legen, f\u00fcr den der Elternteil zur Unterhaltsleistung verpflichtet wurde. <sup>3<\/sup>Im \u00dcbrigen kommt es nicht darauf an, ob die unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht des Kindes oder der Eltern w\u00e4hrend des ganzen Kalenderjahres bestanden hat.<\/p>\n<p><strong>Verfahren<\/strong><\/p>\n<p>(4) <sup>1<\/sup>Wird die \u00dcbertragung der dem anderen Elternteil zustehenden Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder beantragt, weil dieser seiner Unterhaltsverpflichtung gegen\u00fcber dem Kind f\u00fcr das Kalenderjahr nicht im Wesentlichen nachgekommen ist, muss der Antragsteller die Voraussetzungen daf\u00fcr darlegen. <sup>2<\/sup>Die \u00dcbertragung des Kinderfreibetrags f\u00fchrt stets auch zur \u00dcbertragung des Freibetrags f\u00fcr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. <sup>3<\/sup>Der betreuende Elternteil kann auch beantragen, dass der dem anderen Elternteil, in dessen Wohnung das minderj\u00e4hrige Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag f\u00fcr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf ihn \u00fcbertragen wird. <sup>4<\/sup>In Zweifelsf\u00e4llen ist dem anderen Elternteil Gelegenheit zu geben, sich zum Sachverhalt zu \u00e4u\u00dfern (\u00a7 91 AO). <sup>5<\/sup>In dem Kalenderjahr, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist eine \u00dcbertragung des Freibetrags f\u00fcr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur f\u00fcr den Teil des Kalenderjahres m\u00f6glich, in dem das Kind noch minderj\u00e4hrig ist. <sup>6<\/sup>Werden die Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder bei einer Veranlagung auf den Stpfl. \u00fcbertragen, teilt das Finanzamt dies dem f\u00fcr den anderen Elternteil zust\u00e4ndigen Finanzamt mit. <sup>7<\/sup>Ist der andere Elternteil bereits veranlagt, ist die \u00c4nderung der Steuerfestsetzung, sofern sie nicht nach \u00a7 164 Abs. 2 Satz 1 oder \u00a7 165 Abs. 2 AO vorgenommen werden kann, nach \u00a7 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO durchzuf\u00fchren. <sup>8<\/sup>Beantragt der andere Elternteil eine Herabsetzung der gegen ihn festgesetzten Steuer mit der Begr\u00fcndung, die Voraussetzungen f\u00fcr die \u00dcbertragung der Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder auf den Stpfl. l\u00e4gen nicht vor, ist der Stpfl. unter den Voraussetzungen des \u00a7 174 Abs. 4 und 5 AO zu dem Verfahren hinzuzuziehen. <sup>9<\/sup>Obsiegt der andere Elternteil, kommt die \u00c4nderung der Steuerfestsetzung beim Stpfl. nach \u00a7 174 Abs. 4 AO in Betracht. <sup>10<\/sup>Dem Finanzamt des Stpfl. ist zu diesem Zweck die getroffene Entscheidung mitzuteilen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 32.13 \u00dcbertragung der Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder Barunterhaltsverpflichtung (1) 1Bei dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie bei Eltern eines nichtehelichen Kindes ist der Elternteil, in dessen Obhut das Kind sich nicht befindet, grunds\u00e4tzlich zur Leistung von Barunterhalt verpflichtet. 2Wenn die H\u00f6he nicht durch gerichtliche Entscheidung, Verpflichtungserkl\u00e4rung, Vergleich oder anderweitig durch Vertrag festgelegt ist, k\u00f6nnen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-32-13-ubertragung-der-freibetrage-fur-kinder\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 32.13 \u00dcbertragung der Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[185,919],"class_list":["post-907","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-freibetrage-fur-kinder","tag-kind"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/907","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=907"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/907\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=907"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=907"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=907"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}