{"id":933,"date":"2012-09-01T08:45:33","date_gmt":"2012-09-01T06:45:33","guid":{"rendered":"http:\/\/steuer.org\/?p=933"},"modified":"2012-09-19T12:03:53","modified_gmt":"2012-09-19T10:03:53","slug":"r-33a-1-aufwendungen-fur-den-unterhalt-und-eine-etwaige-berufsausbildung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-33a-1-aufwendungen-fur-den-unterhalt-und-eine-etwaige-berufsausbildung\/","title":{"rendered":"R 33a.1 Aufwendungen f\u00fcr den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung"},"content":{"rendered":"<p><strong>R 33a.1 Aufwendungen f\u00fcr den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung<\/strong><\/p>\n<div>\n<p><strong>Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person<\/strong><\/p>\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegen\u00fcber der Stpfl. nach dem BGB oder dem LPartG unterhaltsverpflichtet ist. <sup>2<\/sup>Die Tatsache, dass der Stpfl. nur nachrangig verpflichtet ist, steht dem Abzug tats\u00e4chlich geleisteter Unterhaltsaufwendungen nicht entgegen. <sup>3<\/sup>F\u00fcr den Abzug reicht es aus, dass die unterhaltsberechtigte Person dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt (z. B. verwandt in gerader Linie) und bed\u00fcrftig ist. <sup>4<\/sup>Eine Pr\u00fcfung, ob im Einzelfall tats\u00e4chlich ein Unterhaltsanspruch besteht, ist aus Gr\u00fcnden der Verwaltungsvereinfachung nicht erforderlich, wenn die unterst\u00fctzte Person unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig sowie dem Grunde nach (potenziell) unterhaltsberechtigt ist, tats\u00e4chlich Unterhalt erh\u00e4lt und alle \u00fcbrigen Voraussetzungen des \u00a7 33a Abs. 1 EStG vorliegen; insoweit wird die Bed\u00fcrftigkeit der unterst\u00fctzten Person typisierend unterstellt. <sup>5<\/sup>Geh\u00f6rt die unterhaltsberechtigte Person zum Haushalt des Stpfl., kann regelm\u00e4\u00dfig davon ausgegangen werden, dass ihm daf\u00fcr Unterhaltsaufwendungen in H\u00f6he des ma\u00dfgeblichen H\u00f6chstbetrags erwachsen.<\/p>\n<p><strong>Arbeitskraft und Verm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Die zu unterhaltende Person muss zun\u00e4chst ihre Arbeitskraft und ihr eigenes Verm\u00f6gen, wenn es nicht geringf\u00fcgig ist, einsetzen und verwerten. <sup>2<\/sup>Hinsichtlich des vorrangigen Einsatzes und Verwertung der eigenen Arbeitskraft ist Absatz 1 Satz 4 entsprechend anzuwenden. <sup>3<\/sup>Als geringf\u00fcgig kann in der Regel ein Verm\u00f6gen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) von 15.500 Euro angesehen werden. <sup>4<\/sup>Dabei bleiben au\u00dfer Betracht:<\/p>\n<\/div>\n<p>1. Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, deren Ver\u00e4u\u00dferung offensichtlich eine Verschleuderung bedeuten w\u00fcrde,<\/p>\n<p>2. Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die einen besonderen pers\u00f6nlichen Wert, z. B. Erinnerungswert, f\u00fcr den Unterhaltsempf\u00e4nger haben oder zu seinem Hausrat geh\u00f6ren, und ein angemessenes Hausgrundst\u00fcck im Sinne von \u00a7 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, wenn der Unterhaltsempf\u00e4nger das Hausgrundst\u00fcck allein oder zusammen mit Angeh\u00f6rigen bewohnt, denen es nach seinem Tode weiter als Wohnung dienen soll.<\/p>\n<div>\n<p><strong>Opfergrenze, L\u00e4ndergruppeneinteilung<\/strong><\/p>\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Die \u2192Opfergrenze ist unabh\u00e4ngig davon zu beachten, ob die unterhaltene Person im Inland oder im Ausland lebt. <sup>2<\/sup>Die nach \u00a7 33a Abs. 1 Satz 5 EStG ma\u00dfgeblichen Betr\u00e4ge sind anhand der \u2192L\u00e4ndergruppeneinteilung zu ermitteln.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R 33a.1 Aufwendungen f\u00fcr den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (1) 1Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegen\u00fcber der Stpfl. nach dem BGB oder dem LPartG unterhaltsverpflichtet ist. 2Die Tatsache, dass der Stpfl. nur nachrangig verpflichtet ist, steht dem Abzug tats\u00e4chlich geleisteter Unterhaltsaufwendungen nicht entgegen. 3F\u00fcr den Abzug reicht es aus, dass die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/r-33a-1-aufwendungen-fur-den-unterhalt-und-eine-etwaige-berufsausbildung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R 33a.1 Aufwendungen f\u00fcr den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[132,59,58],"class_list":["post-933","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuer","tag-aufwendungen","tag-berufsausbildung","tag-unterhalt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/933","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=933"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/933\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=933"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=933"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=933"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}