Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)
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AEAO Zu § 4 Gesetz:
Bei der Auslegung von Steuergesetzen gelten die allgemeinen Auslegungsregeln und damit auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise, so wie sie ihren Niederschlag in der Rechtsprechung gefunden hat (vgl. BVerfG vom 24.1.1962, 1 BvR 232/60 , BStBl I S. 506).
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