Abgabenordnung (AO)
weiter zu: § 39 AO |
AO § 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Zweiter Teil: Steuerschuldrecht
Zweiter Abschnitt: Steuerschuldverhältnis
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
weiter zu: § 39 AO |