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Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft

Titel 1 - Vormundschaft

Untertitel 1 - Begründung der Vormundschaft
§ 1790 BGB Bestellung unter Vorbehalt

Bei der Bestellung des Vormunds kann die Entlassung für den Fall vorbehalten werden, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt oder nicht eintritt.


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