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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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BFH - Urteile
Buch 5 - Erbrecht
Abschnitt 3 - Testament
Titel 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 2083 BGB Anfechtbarkeitseinrede
Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.
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