Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Betriebsprüfungsordnung (BpO)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

weiter zu: § 4 BpO

§ 3 BpO Größenklassen

I. Allgemeine Vorschriften

1Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, werden in die Größenklassen


Großbetriebe
(G)
Kleinbetriebe
(K) und
Mittelbetriebe
(M)
Kleinstbetriebe
(Kst)

eingeordnet. 2Der Stichtag, der maßgebende Besteuerungszeitraum und die Merkmale für diese Einordnung werden jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt.


BFH - Urteile

weiter zu: § 4 BpO



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin