Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 33 ErbStGweiter zu: Muster 3 ErbStDV

ErbStDV Muster 2 (§ 3 ErbStDV)

Muster 2 (§ 3 ErbStDV)

………………………………
Firma


Erbschaftsteuer


An das
Finanzamt ………………………
– Erbschaftsteuerstelle –


Anzeige
über die Auszahlung oder Zurverfügungstellung von Versicherungssummen oder Leibrenten an einen anderen als den Versicherungsnehmer
(§ 33 Abs. 3 ErbStG und § 3 ErbStDV)


1.
Versicherter
und Versicherungsnehmer (wenn er ein anderer ist als der Versicherte)
a)
Name und Vorname, Identifikationsnummer
………………………………
………………………………
b)
Geburtsdatum
………………………………
………………………………
c)
Anschrift
………………………………
………………………………
d)
Todestag
………………………………
………………………………
e)
Sterbeort
………………………………
………………………………
f)
Standesamt und Sterberegister-Nr.
………………………………
………………………………
Zeitpunkt der Auszahlung beziehungsweise Zurverfügungstellung in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer nicht verstorben ist:


2.
Versicherungsschein-Nr. ………………………


3.
a)
Bei Kapitalversicherung
Auszuzahlender Versicherungsbetrag (einschließlich Dividenden und dergleichen abzüglich noch geschuldeter Prämien, vor der Fälligkeit der Versicherungssumme gewährter Darlehen, Vorschüsse und dergleichen)
………… EUR
b)
Bei Rentenversicherung
Jahresbetrag
……………………… EUR
Dauer der Rente
………………………


4.
Zahlungsempfänger ist ………………………………………………………………………
als Inhaber des Versicherungsscheins *
als Bevollmächtigter, gesetzlicher Vertreter des * ………………………………………………………………….................
als Begünstigter *
aus einem anderen Grund (Abtretung, Verpfändung, gesetzliches Erbrecht, Testament und dergleichen) und welchem? * …………...............................................................................................................................................................................
* Zutreffendes ist anzukreuzen


5.
Nach der Auszahlungsbestimmung des Versicherungsnehmers, die als Bestandteil des Versicherungsvertrags anzusehen ist, ist/sind bezugsberechtigt …………………………………………


6.
Bei Wechsel des Versicherungsnehmers
Neuer Versicherungsnehmer ist ………………………………………
Rückkaufswert ………… EUR


7.
Bemerkungen (z. B. persönliches Verhältnis
– Verwandtschaftsverhältnis, Ehegatte oder Lebenspartner – der Beteiligten)
…………………………………………………………


…………………………………………
…………………………………………………………
Ort, Datum
Unterschrift

BFH - Urteile

zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 33 ErbStGweiter zu: Muster 3 ErbStDV



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin