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H B 163 (6) ErbStH

Zu § 163 BewG

Wirtschaftswert der gärtnerischen Nutzung

Beispiel:

Ermittlung des Wirtschaftswerts für einen Gartenbaubetrieb mit folgenden Betriebsverhältnissen:


Nutzungsteil
ha
a
m2
Gemüsebau – Freiland
1
00
00
Gemüsebau – Flächen unter Glas und Kunststoffen
1
00
00
Blumen- und Zierpflanzenbau – Freiland
2
00
00
Blumen- und Zierpflanzenbau – Flächen unter Glas und Kunststoffen
0
50
00
Obstbau
1
00
00
Baumschulen
3
00
00
Verbindlichkeiten 301 000 EUR
 
 
 

Reingewinnverfahren


Nutzungsart
Wert EUR/ha
Kapitalisierungsfaktor
jeweilige Eigentumsfläche
Wirtschaftswert in EUR
ha
a
m2
Gemüsebau – Freiland
./. 1 365
18,6
1
00
00
./.  25 389,00
Gemüsebau – Flächen unter Glas und Kunststoffen
6 098
18,6
1
00
00
113 422,80
Blumen- und Zierpflanzenbau – Freiland
./.  108
18,6
2
00
00
./.  4 017,60
Blumen- und Zierpflanzenbau – Flächen unter Glas und Kunststoffen
./. 6 640
18,6
0
50
00
./.  61 752,00
Obstbau
./.  379
18,6
1
00
00
./.  7 049,40
Baumschulen
894
18,6
3
00
00
49 885,20
Summe
65 100,00
Wirtschaftswert der gärtnerischen Nutzung (gerundet)
65 100

Die betrieblichen Verbindlichkeiten sind mit dem Ansatz des jeweiligen Reingewinns berücksichtigt.


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