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H B 184 ErbStH

Zu § 184 BewG

Überblick über das Verfahren (Schema)


 
 
Rohertrag (Jahresmiete bzw. übliche Miete)
(§ 185 Absatz 1, § 186 BewG)
 
 
./.
 
 
Bewirtschaftungskosten
(§ 185 Absatz 1, § 187 BewG)
 
 
=
 
 
Reinertrag des Grundstücks
(§ 185 Absatz 1 BewG)
 
 
./.
 
 
Bodenwertverzinsung/Bodenwert × Liegenschaftszinssatz
(§ 179, § 185 Absatz 2, § 188 BewG)
 
 
=
Bodenrichtwert
(ggf. angepasster Bodenwert)
 
Gebäudereinertrag (≥ 0 Euro)
(§ 185 Absatz 2 BewG)
×
 
×
Grundstücksfläche
 
Vervielfältiger
(§ 185 Absatz 3 BewG)
=
 
=
Bodenwert
(§ 179, § 184 Absatz 2 BewG)
 
Gebäudeertragswert
(§ 185 Absatz 1 bis 3 BewG)
 
Ertragswert = Grundbesitzwert
(§ 184 Absatz 3 BewG)

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