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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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H B 193 (7) ErbStH

Zu § 193 BewG

Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts

Beispiel 1 (Ertragswertverfahren):

Ein Mietwohngrundstück mit einem Rohertrag nach § 186 BewG in Höhe von 45 000 EUR ist in Ausübung eines Erbbaurechts im Jahre 2001 errichtet worden. Das belastete Grundstück hat eine Fläche von 500 m2 und der Bodenrichtwert beträgt 300 EUR/m2. Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins beträgt zum Bewertungsstichtag am 15.3.2011 3 000 EUR und ist bis zum Ablauf des Erbbaurechts am 1.1.2034 zu zahlen. Eine Entschädigungszahlung für das Gebäude ist nicht vorgesehen. Der Gutachterausschuss verfügt über keine Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren. Liegenschaftszinssätze und Erfahrungssätze für Bewirtschaftungskosten hat der Gutachterausschuss ebenfalls nicht ermittelt.


Ermittlung Bodenwertanteil
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts
5,0 % von 150 000 EUR (500 m2 × 300 EUR/m2)
 
 
7 500 EUR
5,0 %
 
 
Vertraglich vereinbarter jährlicher Erbbauzins
 
 
./.   3 000 EUR
Unterschiedsbetrag
 
 
4 500 EUR
Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG)
 
 
× 13,16
5,0 %
 
 
Bewertungsstichtag
15.3.2011
 
 
Ablauf des Erbbaurechts
1.1.2034
 
 
Restlaufzeit des Erbbaurechts
22 Jahre
 
 
Bodenwertanteil (nach § 193 Absatz 3 i. V. m. Absatz 4 BewG)
 
 
59 220 EUR
Gebäudeertragswert am Bewertungsstichtag nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 185 BewG
Jahresmiete (Rohertrag nach § 186 BewG)
 
 
45 000 EUR
Bewirtschaftungskosten (aus Anlage 23 BewG)
21 % von 45 000 EUR
 
 
./.   9 450 EUR
Grundstücksart
Mietwohngrundstück
 
 
Bezugsfertigkeit des Gebäudes
2001
 
 
Alter des Gebäudes
10 Jahre
 
 
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
(aus Anlage 22 BewG)
80 Jahre
 
 
Restnutzungsdauer
70 Jahre
 
 
Grundstücksreinertrag
 
 
35 550 EUR
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts
5,0 % von 150 000 EUR
 
 
./.   7 500 EUR
5,0 %
 
 
Gebäudereinertrag
 
 
28 050 EUR
Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG)
 
 
× 19,34
Restnutzungsdauer
70 Jahre
 
 
5,0 %
 
 
Gebäudeertragswert am Bewertungsstichtag
 
 
542 487 EUR
Gebäudeertragswert bei Ablauf des Erbbaurechts nach § 194 Absatz 4 BewG
Jahresmiete (Rohertrag nach § 186 BewG)
 
 
45 000 EUR
Bewirtschaftungskosten (aus Anlage 23 BewG)
23 % von 45 000 EUR
 
 
./.  10 350 EUR
Bezugsfertigkeit des Gebäudes
2001
 
 
Ablauf des Erbbaurechts
1.1.2034
 
 
Alter des Gebäudes bei Ablauf Erbbaurecht
33 Jahre
 
 
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
(aus Anlage 22 BewG)
80 Jahre
 
 
Restnutzungsdauer bei Ablauf Erbbaurecht
47 Jahre
 
 
Grundstücksreinertrag
 
 
34 650 EUR
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts
5,0 % von 150 000 EUR
 
 
./.   7 500 EUR
5,0 %
 
 
Gebäudereinertrag
 
 
27 150 EUR
Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG)
 
 
× 17,98
Restnutzungsdauer bei Ablauf Erbbaurecht
47 Jahre
 
 
5,0 %
 
 
Gebäudeertragswert bei Ablauf des Erbbaurechts
 
 
488 157 EUR
Gebäudewertanteil nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 194 Absatz 4 BewG
Gebäudeertragswert am Bewertungsstichtag
 
 
542 487 EUR
Abgezinster Gebäudeertragswert bei Ablauf des Erbbaurechts
 
 
./. 166 853 EUR
Entschädigungsloser Anteil des Gebäudeertragswerts bei Ablauf des Erbbaurechts (keine Entschädigung)
 
488 157 EUR
 
Abzinsungsfaktor (aus Anlage 26 BewG)
 
× 0,3418
 
Bewertungsstichtag
15.3.2011
 
 
Ablauf des Erbbaurechts
1.1.2034
 
 
Restlaufzeit des Erbbaurechts
22 Jahre
 
 
5,0 %
 
 
Gebäudewertanteil
 
 
375 634 EUR
Grundbesitzwert des Erbbaurechts nach § 193 BewG
 
 
 
Bodenwertanteil nach § 193 Absatz 3 BewG
 
 
59 220 EUR
Gebäudewertanteil nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 194 Absatz 4 BewG
 
 
+ 375 634 EUR
Grundbesitzwert
 
 
434 854 EUR

Beispiel 2 (Sachwertverfahren):

Ein unterkellertes Einfamilienhaus (mittlerer Ausstattungsstandard/Dachgeschoss ausgebaut) ist in Ausübung eines Erbbaurechts im Jahre 1952 errichtet worden. Die Brutto-Grundfläche beträgt 230 m2. Eine Garage ist nicht vorhanden. Das belastete Grundstück hat eine Fläche von 500 m2 und der Bodenrichtwert beträgt 250 EUR/m2. Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins beträgt zum Bewertungsstichtag am 16.9.2011 2 800 EUR und ist bis zum Ablauf des Erbbaurechts am 1.4.2051 zu zahlen. Eine Entschädigungszahlung für das Gebäude ist in Höhe von 75 % des Gebäudewerts vorgesehen. Der Gutachterausschuss verfügt über keine Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren. Liegenschaftszinssätze hat der Gutachterausschuss ebenfalls nicht ermittelt.


Ermittlung Bodenwertanteil
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts
3,0 % von 125 000 EUR (500 m2 × 250 EUR/m2)
 
 
3 750 EUR
3,0 %
 
 
Vertraglich vereinbarter jährlicher Erbbauzins
 
 
./. 2 800 EUR
Unterschiedsbetrag
 
 
950 EUR
Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG)
 
 
× 22,81
3,0 %
 
 
Ablauf des Erbbaurechts
1.4.2051
 
 
Restlaufzeit des Erbbaurechts
39 Jahre
 
 
Bodenwertanteil (nach § 193 Absatz 3 i. V. m. Absatz 4 BewG)
 
 
21 669 EUR
Gebäudesachwert am Bewertungsstichtag nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 190 BewG
Regelherstellungskosten (aus Anlage 24 BewG)
 
680 EUR/m2
 
Grundstücksart
unterkellertes EFH mit ausgebautem Dachgeschoss
 
 
Ausstattungsstandard
mittel
 
 
Bezugsfertigkeit des Gebäudes
1952
 
 
Brutto-Grundfläche
 
× 230 m2
 
Gebäuderegelherstellungswert
 
 
156 400 EUR
Alterswertminderung
 
73,75 %
(59 J. : 80 J.)
./. 115 345 EUR
Grundstücksart
EFH
 
 
Bezugsfertigkeit des Gebäudes
1952
 
 
Alter des Gebäudes
59 Jahre
 
 
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
(aus Anlage 22 BewG)
80 Jahre
 
 
Gebäudesachwert
 
 
41 055 EUR
Mindestwertansatz nach § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG
40 % des Gebäuderegelherstellungswerts in Höhe von 156 400 EUR
 
62 560 EUR
 
Gebäudesachwert am Bewertungsstichtag
 
 
62 560 EUR
Gebäudesachwert bei Ablauf des Erbbaurechts nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 194 Absatz 4 BewG
Regelherstellungskosten (aus Anlage 24 BewG)
 
680 EUR/m2
 
Grundstücksart
unterkellertes EFH mit ausgebautem Dachgeschoss
 
 
Ausstattungsstandard
mittel
 
 
Bezugsfertigkeit des Gebäudes
1952
 
 
Brutto-Grundfläche
 
× 230 m2
 
Gebäuderegelherstellungswert
 
 
156 400 EUR
Alterswertminderung
 
100 %
./. 156 400 EUR
Grundstücksart
EFH
 
 
Bezugsfertigkeit des Gebäudes
1952
 
 
Ablauf des Erbbaurechts
1.4.2051
 
 
Alter des Gebäudes
99 Jahre
 
 
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
(aus Anlage 22 BewG)
80 Jahre
 
 
Gebäudesachwert
 
 
0 EUR
Mindestwertansatz nach § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG
40 % des Gebäuderegelherstellungswerts in Höhe von 156 400 EUR
 
 
62 560 EUR
Gebäudesachwert bei Ablauf des Erbbaurechts
 
 
62 560 EUR
Gebäudewertanteil nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 194 Absatz 4 BewG
Gebäudesachwert am Bewertungsstichtag
 
 
62 560 EUR
Abgezinster Gebäudesachwert bei Ablauf des Erbbaurechts
 
 
./.   4 940 EUR
Entschädigungsloser Anteil des Gebäudesachwerts bei Ablauf des Erbbaurechts (25 % von 62 560 EUR)
 
15 640 EUR
 
Abzinsungsfaktor (aus Anlage 26 BewG)
 
× 0,3158
 
Bewertungsstichtag
16.9.2011
 
 
Ablauf des Erbbaurechts
1.4.2051
 
 
Restlaufzeit des Erbbaurechts
39 Jahre
 
 
3,0 %
 
 
Gebäudewertanteil
 
 
57 620 EUR
Grundbesitzwert des Erbbaurechts nach § 193 BewG      
Bodenwertanteil nach § 193 Absatz 3 BewG
 
 
21 669 EUR
Gebäudewertanteil nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 194 Absatz 4 BewG
 
 
+  57 620 EUR
Grundbesitzwert
 
 
79 289 EUR


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