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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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H B 195.2 ErbStH

Zu § 195 BewG

Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Beispiel:

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Industriegebäude/Werkstattgebäude mit Büro- und Sozialtrakt und teilweiser Spezialnutzung; zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt; Baujahr 1990; einfache Ausstattung; keine übliche Miete ermittelbar) ist für Zwecke der Erbschaftsteuer auf den 15.4.2011 zu bewerten. Die Restlaufzeit des Nutzungsrechts beträgt am Bewertungsstichtag noch 4 Jahre (bis 2015). Das Gebäude ist bei Beendigung des Nutzungsrechts zu beseitigen. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt 3 100 m2.

Das Industriegebäude/Werkstattgebäude mit Büro- und Sozialtrakt stellt ein Geschäftsgrundstück dar (Nutzung ausschließlich zu eigenen gewerblichen Zwecken). Für das Geschäftsgrundstück lässt sich auf Grund der Spezialnutzung keine übliche Miete ermitteln, so dass die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach dem Sachwertverfahren erfolgt. Bedingt durch den bei Beendigung des Pachtverhältnisses notwendigen Abriss des Gebäudes ergibt sich eine verkürzte Nutzungsdauer für das Industriegebäude/Werkstattgebäude (Gebäudeklasse 3.382 der Anlage 24 II BewG). Die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt insgesamt 25 Jahre (1990 bis 2015), am Besteuerungsstichtag ist es 21 Jahre alt. Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren nach Anlage 22 BewG ist auf Grund der Abrissverpflichtung ebenso unbeachtlich wie der Mindestrestwert in Höhe von 40 % der Regelherstellungskosten.

Gebäudesachwert


Regelherstellungswert (RHK 780 EUR/m2 × 3 100 m2)
2 418 000 EUR
Alterswertminderung (21 Jahre × 1/25 × 2 418 000 EUR)
./. 2 031 120 EUR
Grundbesitzwert
386 880 EUR

Eine Anpassung an dem gemeinen Wert durch Wertzahl erfolgt nicht.

Belastetes Grundstück

Beispiel:

Ein mit einem fremden Gebäude bebautes Grundstück ist auf Grund einer Schenkung zum 20.3.2011 zu bewerten. Das Grundstück ist 1 450 m2 groß; der Bodenrichtwert (BRW) beträgt 130 EUR/m2. Die Restlaufzeit des Nutzungsrechts beträgt am Bewertungsstichtag noch 22 Jahre. Der vereinbarte Pachtzins beträgt jährlich 12 000 EUR. Der Gutachterausschuss gibt einen Liegenschaftszinssatz von 5,5 % vor.

Grundbesitzwert


Abgezinster Bodenwert (1 450 m2 × BRW 130 EUR/m2 × 0,3079)
(§ 195 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 193 Absatz 4 und Anlage 26 BewG)
58 039 EUR
Kapitalisierter Pachtzins (12 000 EUR × 12,58)
(§ 195 Absatz 3 Satz 3 i. V. m. Anlage 21 BewG)
+ 150 960 EUR
Grundbesitzwert
208 999 EUR


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