Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 97 BewGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H B 99 ErbStH

H B 97.3 ErbStH

Zu § 97 BewG

Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens

Beispiel 1:
Wert des Gesamthandsvermögens der A, B & C KG zum Bewertungsstichtag
12 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft
9 000 000 EUR
Davon entfallen auf A 5 000 000 EUR, auf B 1 000 000 EUR und auf C 3 000 000 EUR.
 
Gewinn- und Verlustverteilung A, B und C je ⅓
 

Der Gesellschafter A verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 1 500 000 EUR.

Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters A, der von Todes wegen in vollem Umfang auf seinen Sohn S als Alleinerben übergegangen ist.


Gesellschafter
 
A
B/C
Wert des Gesamthandsvermögens
12 000 000 EUR
 
 
Abzüglich Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz
9 000 000 EUR
5 000 000 EUR
4 000 000 EUR
Unterschiedsbetrag
3 000 000 EUR
+ 1 000 000 EUR
+ 2 000 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens
 
6 000 000 EUR
6 000 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens
 
+ 1 500 000 EUR
 
Anteil am Wert des Betriebsvermögens
 
7 500 000 EUR
 

Beispiel 2:
Wert des Gesamthandsvermögens der D & E KG zum Bewertungsstichtag
10 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der KG
5 900 000 EUR
Davon entfallen auf D 3 100 000 EUR (Kapitalkonto I 100 000 EUR, Kapitalkonto II 3 000 000 EUR) und auf E 2 800 000 EUR.
 
Gewinn- und Verlustverteilung D und E je ½
 

Der Gesellschafter D verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 1 000 000 EUR.

Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters D, den dieser seiner Tochter T geschenkt hat, wobei er das Kapitalkonto II zurückbehielt. Das Sonderbetriebsvermögen hat er in vollem Umfang mit übertragen.


Gesellschafter
 
D
E
Wert des Gesamthandsvermögens
10 000 000 EUR
 
 
Abzüglich Kapitalkonten (ohne Kapitalkonto II des A) lt. Gesamthandsbilanz
2 900 000 EUR
100 000 EUR
2 800 000 EUR
Unterschiedsbetrag
7 100 000 EUR
+ 3 550 000 EUR
+ 3 550 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens
 
3 650 000 EUR
6 350 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens
 
+ 1 000 000 EUR
 
Anteil am Wert des Betriebsvermögens
 
4 650 000 EUR
 
Erworbene Beteiligung der T
 
 
 
Kapitalkonto I (100 %)
100 000 EUR
 
 
Unterschiedsbetrag (100 %)
+  3 550 000 EUR
 
 
Sonderbetriebsvermögen
+  1 000 000 EUR
 
 
Gemeiner Wert der Beteiligung
4 650 000 EUR
 
 

Beispiel 3:
Wert des Gesamthandsvermögens der F & G OHG zum Bewertungsstichtag
12 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der OHG
4 000 000 EUR
Davon entfallen auf F 3 000 000 EUR (Kapitalkonto I 1 000 000 EUR, Kapitalkonto II 2 000 000 EUR) und auf G 1 000 000 EUR.
 
Gewinn- und Verlustverteilung F und G je ½.
 

Der Gesellschafter F verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 500 000 EUR.

Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters F, den dieser seinem Sohn S zur Hälfte geschenkt hat, wobei er das Kapitalkonto II zurückbehielt. Das Sonderbetriebsvermögen hat er in vollem Umfang mit übertragen.


Gesellschafter
 
F
G
Wert des Gesamthandsvermögens
12 000 000 EUR
 
 
Abzüglich Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz
4 000 000 EUR
3 000 000 EUR
1 000 000 EUR
Unterschiedsbetrag
8 000 000 EUR
+ 4 000 000 EUR
+ 4 000 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens
 
7 000 000 EUR
5 000 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens
 
+  500 000 EUR
 
Anteil am Wert des Betriebsvermögens
 
7 500 000 EUR
 
Erworbene Beteiligung des S
 
 
 
Kapitalkonto I (50 % von 1 000 000 EUR)
500 000 EUR
 
 
Unterschiedsbetrag (50 % von 4 000 000 EUR)
+ 2 000 000 EUR
 
 
Sonderbetriebsvermögen (100 % von 500 000 EUR)
+  500 000 EUR
 
 
Gemeiner Wert der Beteiligung
3 000 000 EUR
 
 


BFH - Urteile

zurück zu: § 97 BewGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H B 99 ErbStH



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin