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H E 10.5 ErbStH

Zu § 10 ErbStG

Abrundung im Fall der Steuerübernahme

Beispiel:

A schenkt seiner Freundin B (Steuerklasse III) 2011 Wertpapiere im Wert von 205 736 EUR und erklärt sich bereit, die Schenkungsteuer zu übernehmen.


Wert der Zuwendung
 
205 736 EUR
Daraus errechnete Steuer
 
 
Zuwendung
205 736 EUR
 
Persönlicher Freibetrag
./.  20 000 EUR
 
Verbleiben
185 736 EUR
 
Abgerundet
185 700 EUR
 
Steuer bei Steuersatz 30 %
55 710 EUR
+  55 710 EUR
Erwerb einschließlich Steuer
 
261 446 EUR
Persönlicher Freibetrag
 
./.  20 000 EUR
Steuerpflichtiger Erwerb
 
241 446 EUR
Abgerundet
 
241 400 EUR
Steuer bei Steuersatz 30 %
 
72 420 EUR

Berechnung der Steuer in den Fällen des § 23 ErbStG und § 10 Absatz 2 ErbStG

> H E 23


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